Vorab: Zwar besteht die Gefahr, dass folgende Schilderungen und Recherchen bei einem überfraktionellen (außer AfD) Gesetzesvorhaben, welches 2026 zur Abstimmung kommen soll, Wasser auf die Mühlen von restriktiv-konservativen, psychiatrischen oder auch christlichen Stimmen sind. Aber ihnen dürfen diese Verwerfungen bei Bundestags-Anhörungen nicht zum Zweck aufrüttelnder Empörung als „Überraschungseffekte“ überlassen bleiben. Eine vorzeitige Offenlegung ist nötig mit der Betonung darauf, dass dies keinesfalls zur Eindämmung von Selbstbestimmungsrechten missbraucht werden darf.
Mission des Freitodaktivisten Philipp Nitschke
Der Nerv einer Bewegung von Senior*innen wird vom „Freitod-Aktivisten“ Philipp Nitschke (78) getroffen, ehemals australischer Arzt, dem wegen beruflichem Fehlverhalten die Approbation entzogen wurde. In den Niederlanden wird unter dem Namen Cooperative Laatste Will (CLW) dafür demonstriert, beim letzten Willen „Baas“ (Boß/Chef) „over eigen sterven“ zu sein – Nitschke ist mit dabei (siehe rechts auf dem Foto).
Hierzulande verfängt seine missionarische Botschaft hauptsächlich aus einem Grund: Bürger*innen vermissen Ärzte und Ärztinnen, an die sie sich wenden können, wenn diese schon vertraut sind mit ihren Krankheitsbildern, Prognosen und Werthaltungen. Zwar ist in Deutschland von einer Bürgerbewegung der Älteren eher marginal etwas zu spüren, etwa im Oldenburger Arbeitskreis „Selbstbestimmt Sterben“ oder bei einer Berliner Sterbehilfe-Filmreihe mit Publikumsgespräch, deren 100 Plätze stets viele Wochen vorher ausverkauft sind. Dabei geht es Teilnehmenden vorrangig um „Lebenssattheit“ und „Würdeverlust“ im höheren Alter – wobei diese vielleicht nur geringfügig durch körperlich-pflegebedürftige Beschwerden bedingt sein könnten. Besonders gefürchtet wird eine beginnende Demenz.
Dringend gefragt sind Informationen und neutral-ergebnisoffene Beratungen gemäß ihrer Lebenseinstellung und ‑umstände und – auch bei bestehenden Ambivalenzen, lediglich Vorsorgeabsichten oder inneren Konflikten – uneigennützige, „werbefreie“ und kenntnisreiche Gesprächsangebote. An eine als „Suizid-ablehnend“ erkannte Präventionsstelle will sich diese Zielgruppe nicht wenden, allenfalls – vor allem bei Vereinsamung als Hauptmotiv – an die Telefon-Seelsorge.
Es ist dieser Aspekt von Nitschkes Botschaft, der in Deutschland auf Interesse stößt: Vernunftfähige Suizidwillige sollen vor allem im Rentenalter einfachen und erschwinglichen Zugang zu Freitod-Möglichkeiten haben, und zwar „autonom“, das heißt ohne Mitwirkung von Sterbehilfeorganisationen beziehungsweise für diese ausschließlich tätigen und unbekannten Ärzt*innen.
Derzeitige Hauptplayer der organisierten Suizidhilfe
In Deutschland bieten zurzeit drei etablierte Sterbehilfeorganisationen ihre Dienste für eine (in aller Regel ärztliche) Suizidassistenz ausschließlich für ihre Mitglieder an. Auf dem 2024 gegründeten Portal infopunkt-sterbehilfe (Geschäftsführerin: Ulla Bonnekoh) finden sich deren Kontaktdaten: Zunächst die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), mit rund 900 „Freitodbegleitungen“ und 60.000 Mitgliedern im vergangenen Jahr mit Abstand die größte Organisation, gefolgt von VereinSterbehilfe und Dignitas, die beide gleichzeitig noch eine (Haupt)-Geschäftsstelle in Zürich haben. Ebenfalls aufgeführt ist die zuletzt dazugekommene Organisation Linus, in der man nicht Mitglied werden kann, sondern auf Antrag registriert wird, und die sich im Impressum mit „Privatärztliche Palliativ- und Sterbehilfegesellschaft mbH i. G.“ angegeben ist. Sie verzeichnet nach eigenen Angaben mit jährlich rund 500 Sterbehilfefällen inzwischen annähernd so viele wie die beiden kleineren Vereine zusammen. Auf infopunkt-sterbehilfe finden sich zudem unter dem dortigen Menüpunkt Selbstbestimmt und ohne Arzt Hinweise zu Do-it-yourself-Methoden und schließlich auch zu Alternativen der Palliativ- und Hospizversorgung.
Suizidhilfe-Aktivisten im liberalen Freiraum
Der international bekannte Nitschke hat im vorigen Monat an einem Dummy seine neueste Erfindung, ein Suizidhalsband namens KAIROS vorgeführt, welches in Zukunft für wenige hundert Euro zu erwerben sein soll. Die Funktionsweise beschrieb er laut dem Schweizer Magazin Beobachter wie folgt: „Knopf drücken, es knallt, man wird ohnmächtig und stirbt“. Dabei teilte der Aktivist mit, es habe sich schon eine zur realen Anwendung des Kairos bereite Patientin gefunden. Dazu soll es bald laut Neue Zürcher Zeitung zum ersten Mal in der Schweiz kommen.
Für diesen Einsatzort spricht, dass dort – ähnlich wie rechtlich auch in Deutschland – ein sehr liberaler Freiraum ohne gesetzliche Regularien besteht. Bereits im September 2024 hatte Nitschke im Schweizer Kanton Schaffhausen seine vorherige Erfindung zur Selbsttötung eingesetzt, nämlich eine futuristisch anmutende luftdichte Suizidkapsel namens Sarco, in die man sich bequem hinein legen konnte. Als Leiter der zuständigen Schweizer Organisation The Last Resort arbeitete Florian Willet für Nitschke vor Ort. Nach dem Tod einer Amerikanerin im Sarco (durch Einfließen von Stickstoff auf ihren Knopfdruck hin) nahm die ortsansässige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. Diese hatte bereits im Vorfeld angekündigt, die Verwendung des „Sarco” sei verboten. Sie ging dann nach dem gemeldeten Todesfall, wie die Suizidhilfeorganisation Dignitas scharf kritisierte, unangemessen “mit aller Härte“ gegen Florian Willet, den „Verteidiger der Selbstbestimmung“ vor. Dieser hatte als Einziger dem Suizidgeschehen im Sarco auf einem privaten Waldgelände in Schaffhausen beigewohnt – ungeachtet der juristischen Verwarnung am geplanten Vorhaben festhaltend.
Tragisches Ende nach Einsatz des Sarco mit Folgen
Das Ganze endete tragisch – der prominent gewordene Willet nahm sich nach einer zehnwöchigen Untersuchungshaft in der Schweiz einige Monate später in Köln das Leben, mit Hilfe der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Diese Suizidhilfe führte wiederum zu erheblichen Turbulenzen für die DGHS: Aufgrund offenbar nicht eingehaltener selbst auferlegter Sorgfaltsprüfung und Wartefrist. Im Fall des lebensmüden Willet (47) dauerte diese nur 14 Tage, wie ausnahmsweise vom Präsidenten Robert Roßbruch entschieden wurde – der nach Bekanntwerden (auf der DGHS-Internetseite veröffentlicht) Mitte Januar diesbezüglich seinen Rücktritt anbot. Dies war jedoch kurz darauf wieder vom Tisch und gelöscht. Völlig unerwähnt blieb, wie der Spiegel weiter berichtete, dass daraufhin drei prominente Expert*innen aus dem Ethikbeirat der DGHS zurücktraten.
Inzwischen laufen in Köln staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die DGHS-Vizepräsidentin Ulla Bonnekoh sowie den mit der DGHS kooperierenden ärztlichen Sterbehelfer. Es besteht der Anfangsverdacht aufgrund psychiatrischer Behandlungsdokumente, dass Willet den Entschluss zum Suizid möglicherweise „aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung“ nicht freiverantwortlich habe treffen können. Auch Menschen, die ihn kannten und noch zwei Tage vor seinem Suizid mit ihm telefonierten, gehen (nach verlässlicher Quelle der Autorin) davon aus, dass er „episodisch psychotisch-paranoid“ war, vor allem als er wenige Monate zuvor aus einem Fenster im 3. Stock sprang und sich dabei schwere Verletzungen zuzog. Zumindest wären dann weitere Untersuchungen zu seiner Freiverantwortlichkeit eines unabhängigen Facharztes erforderlich gewesen.
Rolle der DGHS-Vizepräsidentin und mangelnde Prozessintegrität
Zudem habe das Bonnekoh (71), von Haus aus Diplompädagogin, DGHS-Schatzmeisterin und Präsidiumsmitglied, das entscheidende Erstgespräch mit Willet nicht persönlich, sondern per Video-Call geführt. Noch im Januar dieses Jahres berichtete sie in einer Homestory der Saarbrücker Zeitung unter dem Titel “Sie begleitete Saarländer beim geplanten Freitod“ freimütig über ihre nicht unproblematische Doppelrolle: Als Freitodbegleiterin der DGHS habe sie auch Geld verdient und sie steht dazu mit den Worten: “Professionelle Arbeit muss bezahlt werden.“ Sie habe jeweils zwei, drei Arbeitstage inkl. Fahrtzeit dafür investiert und 1500 Euro pro Fall bekommen – im Saarland wären es wohl 17 von ihr beim Suizid begleitete Vereins-Mitglieder gewesen.
Der Anfang einer Begleitung wird nach ihren Angaben so beschrieben: „Bonnekoh führt das erste persönliche Gespräch mit den Sterbewilligen, nachdem die DGHS-Zentrale deren schriftlichen Sterbewunsch-Antrag begutachtet hat. Sie überprüft dann noch einmal die Freiwilligkeit des Suizids, informiert über palliative Alternativen.“ Sie bespricht dann den Ablauf, nimmt Kontakt mit dem vorgesehenen Arzt auf, managt gegebenenfalls Verschiebungen oder spricht mit Angehörigen.
Ebenfalls eine verletzte Sorgfaltspflicht soll in einer anderen Mitgliederorganisation, nämlich VereinSterbehilfe, ein Anlass gewesen sein für den dort nun erbittert ausgetragenen Machtkampf: Zwischen Roger Kusch, dem Gründer von 2009 (der damals bereits wegen Geltungsstreben und Provokationsneigung höchst umstritten war), und den vier übrigen Vorstandsmitgliedern sowie Mitarbeitern der Geschäftsstellen in Hamburg und der Schweiz, vor allem dem in Zürich ansässigen Geschäftsführer Jakub Jaros.
Existenzbedrohend turbulente Schlammschlacht im VereinSterbehilfe
Kusch war mit seinem jahrelangen Weggefährten eng befreundet – nun wollte er Jaros entlassen. Der Vorwurf lautet eigenmächtiges Vorgehen und betrifft – was eben umstritten ist – das leichtfertig erteilte „grüne Licht“ für ein beginnend dementes Mitglied (das heißt: für die grundsätzlich in Aussicht gestellte Suizidhilfe). Alle anderen – außer Kusch – argumentierten wiederum: Es handele sich um einen (allerdings häufig vorkommenden) Grenzfall von Freiverantwortlichkeit, wobei die endgültige Entscheidung darüber eh die Ärzte unmittelbar vor einer geplanten Suizidhilfe zu treffen hätten – gerade bei Dementen sei dies gar nicht anders möglich. „Es gibt bei Sterbehilfevereinen einen Fehler, den es niemals geben darf – und das ist dieser“, hielt Kusch auf der Zusammenkunft am 9. Februar im Züricher Hotel St. Gotthardt dem dagegen.
Einen sehr detaillierten Bericht über diese als außerordentliche Generalversammlung angesetzte Veranstaltung verfasste der anwesende Journalist Thorsten Fuchs für die Sächsische Zeitung. Er schildert, wie die angestrebte (und weiterhin ungelöste) Absetzung von Roger Kusch in eine chaotische Farce ausartete, mit gegenseitigen Abwahlanträgen, Verleumdungen, Kontensperrung, externem juristischen Beistand, Zumutungen und bitteren Enttäuschungen für die angereisten Mitglieder.
Ein Anwesender kommentierte Kuschs Anschuldigung einer unzureichenden Freiverantwortlichkeit so: „Seit Willet hat er Angst“. Im Tagungssaal äußerten Mitarbeitende aber auch Angst vor Kusch – von ihm entlassen oder grenzüberschreitend persönlich angegriffen zu werden, seinem autoritären Führungsstil und abwertendem Verhalten weiter ausgesetzt zu sein. Von egozentrischer „One Man Show“, monatelanger toxischer Arbeitsatmosphäre, Fehlen von direkter Kommunikation war die Rede. Längst ging es nicht mehr nur um die Personalie Jaros oder Qualitätsstandards, sondern für Kusch um die Zerstörung seines Lebenswerkes und für andere um die Rettung eines Vereins in Trümmern ohne ihn.
Ausblicke und Frage an verantwortungsvolle Ärzte
Sicher schwelt bei VereinSterbehilfe ein Hierarchie- und Führungskonflikt zwischen den beiden Geschäftsstellen in Hamburg und in der Schweiz. Dabei hat der Verein Dignitas, dessen öffentliches „Gesicht“ Ludwig Minelli kürzlich verstorben ist, mit den Standorten Hannover und Zürich eine vergleichbare Doppelstruktur. Von Dignitas bzw. Dignitas Deutschland hört man nichts mehr, wohl aber von deren langjährigen Justiziar und Sprecher RA Dieter Gräfe, Oberstaatsanwalt a.D. – der seit 2026 von einem Verein für Sterbehilfe und humanes Sterben als hier sogenanntes Herzstück seiner Arbeit vorgestellt wird. Dieser e.V. reiht sich ein in die zunehmenden neuen Geschäftsmodelle, die sich mit niedrigen Hürden, fehlender Bürokratie, unnötiger Mitgliedschaft und nur kurzer Wartefrist für eine Vermittlung zur assistierten Selbsttötung auszeichnen wollen. Als weitere sind etwa zu nennen freitodbegleiter.de – im Impressum: Bestattungen ZEITLOS GmbH (von Sylvia und Cornelius Ruthenburg); Vermittlungsgebühr: gut 900 Euro); oder jüngst leidfrei-sterben.de mit „Herzstück“ eines Palliativmediziners – im Impressum: Siham Maksoud (vorgestellt als „ Betreuungskraft und zertifizierte Sterbe- und Trauerbegleiterin“) – Umsatzsteuerbefreit laut Kleinunternehmerregelung; Leistungsgebühr 490 Euro bis zur Zusage des „Grünen Lichts“.
Nun mag dies attraktiv und zudem völlig legal sein für einzelne vermittelte Ärzte und Ärztinnen, die dann zahlungskräftigen Kunden beliebig mehrere tausend Euro in Rechnung stellen können. Dennoch ist eine moralische Frage an die gesamte Ärzteschaft zu stellen: Warum schrecken so viele Kolleg*innen von dieser Handlungsoption der Suizidassistenz zurück, wenn sie ihre entsprechenden Patient*innen aufgrund ihrer Krankenakten, Besuche und Gespräche vielleicht sogar recht gut kennen? Wie ein Damoklesschwert scheinen die Mahnungen von einigen Vertretern psychiatrischer Fachgesellschaften über ihnen zu schweben.
Appell an die Bundestagsabgeordneten
Zu diesen gehört Thomas Pollmächer, der im Thieme Fachjournal vom 16.5.2024 ausführt: „Die Bundesärztekammer vertritt die Position, dass Assistenz beim Suizid keine ärztliche Aufgabe ist … Psychiater und Nervenärzte werden aber nicht umhinkommen, an der Beurteilung mitzuwirken, ob eine Suizidentscheidung als frei zu betrachten ist.“ Darunter würden „gesunde Menschen sein … aber auch und vielleicht insbesondere Menschen im frühen Stadium einer Demenz.“ Diese Auffassung gipfelt gelegentlich in der Behauptung, dass nicht nur „normale“, sondern auch viele psychiatrisch oder psychosomatisch ausgebildete Ärzt*innen eine verborgene Beeinträchtigung der Freiwillensfähigkeit ihrer suizidwilligen Patient*innen gar nicht zu erkennen vermögen.
Ähnlich sieht es wohl Kirstin Kappert-Gonther, eine der Initiator*innen des neuen Gesetzesvorhabens und Befürworterin von strengen Restriktionen. Die Grünen-Abgeordnete formuliert ihre Sorge um mangelnde Suizidprävention und Schutzbestimmung für vulnerabler Gruppen – sie ist selbst Psychiaterin – gegenüber dem evangelischen Pressedienst wie folgt: Nur so sei „sicherzustellen, dass es sich um eine freie und informierte Entscheidung handelt“ – dabei gilt in der Logik ihrer eigenen Moralvorstellungen: „Der assistierte Suizid darf nicht Ergebnis von sozialem, psychischem oder ökonomischem Druck sein – wie Einsamkeit, Depressionen oder der Angst, einen Pflegeplatz nicht bezahlen zu können.”
Doch es ist umgekehrt und darf in Deutschland niemals dazu kommen: Zu einer möglichst häufigen oder gar regelhaften psychiatrischen Konsultation und Begutachtung. Mit einer überbordenden „Psychiatrisierung“ (die personell dazu gar nicht verfügbar ist) würden die Bundestagsabgeordneten einer überwiegend großen Gruppe von Menschen, die eine überlegte, eigenständige und dauerhafte Abwägungsentscheidung getroffen haben, unüberwindliche Hürden in den Weg gelegt – und damit die Wahrnehmung ihrer Persönlichkeitsrechte verfassungswidrig torpedieren.



