Do-it-yourself-Methoden, Vereinsturbulenzen, Geschäftsmodelle

Kollateralschaden durch Abdriften der Sterbehilfebewegung?

| von
Demonstration in Arnheim, Niederlande, Juni 2024 – Dr. Philip Nitschke rechts im Bild

Beitragsbild: Fiona Steward/Exit-International

Der enorme Bedarf der vor allem älteren Bevölkerung nach neutraler Information und Entscheidungshilfe zum humanen Sterben bleibt weitgehend unbefriedigt. Dementsprechend gibt es immer neue fragwürdige Angebote. Ein Grund dafür ist die beklagenswerte Zurückhaltung bei der Suizidhilfe für ihre Patient*innen durch behandelnde Ärzte und Ärztinnen. Nun droht, dass deren verantwortliche Sonderrolle in einem Gesetzentwurf durch allgemeine Restriktionen – als „Kollateralschaden“ – zusätzlich gefährdet wird.

Vor­ab: Zwar besteht die Gefahr, dass fol­gen­de Schil­de­run­gen und Recher­chen bei einem über­frak­tio­nel­len (außer AfD) Geset­zes­vor­ha­ben, wel­ches 2026 zur Abstim­mung kom­men soll, Was­ser auf die Müh­len von restrik­tiv-kon­ser­va­ti­ven, psych­ia­tri­schen oder auch christ­li­chen Stim­men sind. Aber ihnen dür­fen die­se Ver­wer­fun­gen bei Bun­des­tags-Anhö­run­gen nicht zum Zweck auf­rüt­teln­der Empö­rung als „Über­ra­schungs­ef­fek­te“ über­las­sen blei­ben. Eine vor­zei­ti­ge Offen­le­gung ist nötig mit der Beto­nung dar­auf, dass dies kei­nes­falls zur Ein­däm­mung von Selbst­be­stim­mungs­rech­ten miss­braucht wer­den darf.

Mission des Freitodaktivisten Philipp Nitschke

Der Nerv einer Bewe­gung von Senior*innen wird vom „Frei­tod-Akti­vis­ten“ Phil­ipp Nit­sch­ke (78) getrof­fen, ehe­mals aus­tra­li­scher Arzt, dem wegen beruf­li­chem Fehl­ver­hal­ten die Appro­ba­ti­on ent­zo­gen wur­de. In den Nie­der­lan­den wird unter dem Namen Coope­ra­ti­ve Laats­te Will (CLW) dafür demons­triert, beim letz­ten Wil­len „Baas“ (Boß/Chef) „over eigen ster­ven“ zu sein – Nit­sch­ke ist mit dabei (sie­he rechts auf dem Foto).

Hier­zu­lan­de ver­fängt sei­ne mis­sio­na­ri­sche Bot­schaft haupt­säch­lich aus einem Grund: Bürger*innen ver­mis­sen Ärz­te und Ärz­tin­nen, an die sie sich wen­den kön­nen, wenn die­se schon ver­traut sind mit ihren Krank­heits­bil­dern, Pro­gno­sen und Wert­hal­tun­gen. Zwar ist in Deutsch­land von einer Bür­ger­be­we­gung der Älte­ren eher mar­gi­nal etwas zu spü­ren, etwa im Olden­bur­ger Arbeits­kreis „Selbst­be­stimmt Ster­ben“ oder bei einer Ber­li­ner Ster­be­hil­fe-Film­rei­he mit Publi­kums­ge­spräch, deren 100 Plät­ze stets vie­le Wochen vor­her aus­ver­kauft sind. Dabei geht es Teil­neh­men­den vor­ran­gig um „Lebens­s­att­heit“ und „Wür­de­ver­lust“ im höhe­ren Alter – wobei die­se viel­leicht nur gering­fü­gig durch kör­per­lich-pfle­ge­be­dürf­ti­ge Beschwer­den bedingt sein könn­ten. Beson­ders gefürch­tet wird eine begin­nen­de Demenz.

Drin­gend gefragt sind Infor­ma­tio­nen und neu­tral-ergeb­nis­of­fe­ne Bera­tun­gen gemäß ihrer Lebens­ein­stel­lung und ‑umstän­de und – auch bei bestehen­den Ambi­va­len­zen, ledig­lich Vor­sor­ge­ab­sich­ten oder inne­ren Kon­flik­ten – unei­gen­nüt­zi­ge, „wer­be­freie“ und kennt­nis­rei­che Gesprächs­an­ge­bo­te. An eine als „Sui­zid-ableh­nend“ erkann­te Prä­ven­ti­ons­stel­le will sich die­se Ziel­grup­pe nicht wen­den, allen­falls – vor allem bei Ver­ein­sa­mung als Haupt­mo­tiv – an die Tele­fon-Seel­sor­ge.

Es ist die­ser Aspekt von Nit­sch­kes Bot­schaft, der in Deutsch­land auf Inter­es­se stößt: Ver­nunft­fä­hi­ge Sui­zid­wil­li­ge sol­len vor allem im Ren­ten­al­ter ein­fa­chen und erschwing­li­chen Zugang zu Frei­tod-Mög­lich­kei­ten haben, und zwar „auto­nom“, das heißt ohne Mit­wir­kung von Ster­be­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen bezie­hungs­wei­se für die­se aus­schließ­lich täti­gen und unbe­kann­ten Ärzt*innen.

Derzeitige Hauptplayer der organisierten Suizidhilfe

In Deutsch­land bie­ten zur­zeit drei eta­blier­te Ster­be­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen ihre Diens­te für eine (in aller Regel ärzt­li­che) Sui­zid­as­sis­tenz aus­schließ­lich für ihre Mit­glie­der an. Auf dem 2024 gegrün­de­ten Por­tal info­punkt-ster­be­hil­fe (Geschäfts­füh­re­rin: Ulla Bon­ne­koh) fin­den sich deren Kon­takt­da­ten: Zunächst die Deut­sche Gesell­schaft für Huma­nes Ster­ben (DGHS), mit rund 900 „Frei­tod­be­glei­tun­gen“ und 60.000 Mit­glie­dern im ver­gan­ge­nen Jahr mit Abstand die größ­te Orga­ni­sa­ti­on, gefolgt von Ver­ein­S­ter­be­hil­fe und Digni­tas, die bei­de gleich­zei­tig noch eine (Haupt)-Geschäftsstelle in Zürich haben. Eben­falls auf­ge­führt ist die zuletzt dazu­ge­kom­me­ne Orga­ni­sa­ti­on Linus, in der man nicht Mit­glied wer­den kann, son­dern auf Antrag regis­triert wird, und die sich im Impres­sum mit „Pri­vat­ärzt­li­che Pal­lia­tiv- und Ster­be­hil­fe­ge­sell­schaft mbH i. G.“ ange­ge­ben ist. Sie ver­zeich­net nach eige­nen Anga­ben mit jähr­lich rund 500 Ster­be­hil­fe­fäl­len inzwi­schen annä­hernd so vie­le wie die bei­den klei­ne­ren Ver­ei­ne zusam­men. Auf info­punkt-ster­be­hil­fe fin­den sich zudem unter dem dor­ti­gen Menü­punkt Selbst­be­stimmt und ohne Arzt Hin­wei­se zu Do-it-yours­elf-Metho­den und schließ­lich auch zu Alter­na­ti­ven der Pal­lia­tiv- und Hos­piz­ver­sor­gung.

Suizidhilfe-Aktivisten im liberalen Freiraum

Der inter­na­tio­nal bekann­te Nit­sch­ke hat im vori­gen Monat an einem Dum­my sei­ne neu­es­te Erfin­dung, ein Sui­zid­hals­band namens KAIROS vor­ge­führt, wel­ches in Zukunft für weni­ge hun­dert Euro zu erwer­ben sein soll. Die Funk­ti­ons­wei­se beschrieb er laut dem Schwei­zer Maga­zin Beob­ach­ter wie folgt: „Knopf drü­cken, es knallt, man wird ohn­mäch­tig und stirbt“. Dabei teil­te der Akti­vist mit, es habe sich schon eine zur rea­len Anwen­dung des Kai­ros berei­te Pati­en­tin gefun­den. Dazu soll es bald laut Neue Zür­cher Zei­tung zum ers­ten Mal in der Schweiz kom­men.

Für die­sen Ein­satz­ort spricht, dass dort – ähn­lich wie recht­lich auch in Deutsch­land – ein sehr libe­ra­ler Frei­raum ohne gesetz­li­che Regu­la­ri­en besteht. Bereits im Sep­tem­ber 2024 hat­te Nit­sch­ke im Schwei­zer Kan­ton Schaff­hau­sen sei­ne vor­he­ri­ge Erfin­dung zur Selbst­tö­tung ein­ge­setzt, näm­lich eine futu­ris­tisch anmu­ten­de luft­dich­te Sui­zid­kap­sel namens Sar­co, in die man sich bequem hin­ein legen konn­te. Als Lei­ter der zustän­di­gen Schwei­zer Orga­ni­sa­ti­on The Last Resort arbei­te­te Flo­ri­an Wil­let für Nit­sch­ke vor Ort. Nach dem Tod einer Ame­ri­ka­ne­rin im Sar­co (durch Ein­flie­ßen von Stick­stoff auf ihren Knopf­druck hin) nahm die orts­an­säs­si­ge Staats­an­walt­schaft die Ermitt­lun­gen auf. Die­se hat­te bereits im Vor­feld ange­kün­digt, die Ver­wen­dung des „Sar­co” sei ver­bo­ten. Sie ging dann nach dem gemel­de­ten Todes­fall, wie die Sui­zid­hil­fe­or­ga­ni­sa­ti­on Digni­tas scharf kri­ti­sier­te, unan­ge­mes­sen “mit aller Här­te“ gegen Flo­ri­an Wil­let, den „Ver­tei­di­ger der Selbst­be­stim­mung“ vor. Die­ser hat­te als Ein­zi­ger dem Sui­zid­ge­sche­hen im Sar­co auf einem pri­va­ten Wald­ge­län­de in Schaff­hau­sen bei­gewohnt – unge­ach­tet der juris­ti­schen Ver­war­nung am geplan­ten Vor­ha­ben fest­hal­tend.

Tragisches Ende nach Einsatz des Sarco mit Folgen   

Das Gan­ze ende­te tra­gisch – der pro­mi­nent gewor­de­ne Wil­let nahm sich nach einer zehn­wö­chi­gen Unter­su­chungs­haft in der Schweiz eini­ge Mona­te spä­ter in Köln das Leben, mit Hil­fe der Deut­schen Gesell­schaft für Huma­nes Ster­ben (DGHS). Die­se Sui­zid­hil­fe führ­te wie­der­um zu erheb­li­chen Tur­bu­len­zen für die DGHS: Auf­grund offen­bar nicht ein­ge­hal­te­ner selbst auf­er­leg­ter Sorg­falts­prü­fung und War­te­frist. Im Fall des lebens­mü­den Wil­let (47) dau­er­te die­se nur 14 Tage, wie aus­nahms­wei­se vom Prä­si­den­ten Robert Roß­bruch ent­schie­den wur­de – der nach Bekannt­wer­den (auf der DGHS-Inter­net­sei­te ver­öf­fent­licht) Mit­te Janu­ar dies­be­züg­lich sei­nen Rück­tritt anbot. Dies war jedoch kurz dar­auf wie­der vom Tisch und gelöscht. Völ­lig uner­wähnt blieb, wie der Spie­gel wei­ter berich­te­te, dass dar­auf­hin drei pro­mi­nen­te Expert*innen aus dem Ethik­bei­rat der DGHS zurück­tra­ten.

Inzwi­schen lau­fen in Köln staats­an­walt­schaft­li­che Ermitt­lun­gen gegen die DGHS-Vize­prä­si­den­tin Ulla Bon­ne­koh sowie den mit der DGHS koope­rie­ren­den ärzt­li­chen Ster­be­hel­fer. Es besteht der Anfangs­ver­dacht auf­grund psych­ia­tri­scher Behand­lungs­do­ku­men­te, dass Wil­let den Ent­schluss zum Sui­zid mög­li­cher­wei­se „auf­grund einer schwe­ren psy­chi­schen Erkran­kung“ nicht frei­ver­ant­wort­lich habe tref­fen kön­nen. Auch Men­schen, die ihn kann­ten und noch zwei Tage vor sei­nem Sui­zid mit ihm tele­fo­nier­ten, gehen (nach ver­läss­li­cher Quel­le der Autorin) davon aus, dass er „epi­so­disch psy­cho­tisch-para­no­id“ war, vor allem als er weni­ge Mona­te zuvor aus einem Fens­ter im 3. Stock sprang und sich dabei schwe­re Ver­let­zun­gen zuzog. Zumin­dest wären dann wei­te­re Unter­su­chun­gen zu sei­ner Frei­ver­ant­wort­lich­keit eines unab­hän­gi­gen Fach­arz­tes erfor­der­lich gewe­sen.

Rolle der DGHS-Vizepräsidentin und mangelnde Prozessintegrität

Zudem habe das Bon­ne­koh (71), von Haus aus Diplom­päd­ago­gin, DGHS-Schatz­meis­te­rin und Prä­si­di­ums­mit­glied, das ent­schei­den­de Erst­ge­spräch mit Wil­let nicht per­sön­lich, son­dern per Video-Call geführt. Noch im Janu­ar die­ses Jah­res berich­te­te sie in einer Home­sto­ry der Saar­brü­cker Zei­tung unter dem Titel “Sie beglei­te­te Saar­län­der beim geplan­ten Frei­tod“ frei­mü­tig über ihre nicht unpro­ble­ma­ti­sche Dop­pel­rol­le: Als Frei­tod­be­glei­te­rin der DGHS habe sie auch Geld ver­dient und sie steht dazu mit den Wor­ten: “Pro­fes­sio­nel­le Arbeit muss bezahlt wer­den.“ Sie habe jeweils zwei, drei Arbeits­ta­ge inkl. Fahrt­zeit dafür inves­tiert und 1500 Euro pro Fall bekom­men – im Saar­land wären es wohl 17 von ihr beim Sui­zid beglei­te­te Ver­eins-Mit­glie­der gewe­sen.

Der Anfang einer Beglei­tung wird nach ihren Anga­ben so beschrie­ben: „Bon­ne­koh führt das ers­te per­sön­li­che Gespräch mit den Ster­be­wil­li­gen, nach­dem die DGHS-Zen­tra­le deren schrift­li­chen Ster­be­wunsch-Antrag begut­ach­tet hat. Sie über­prüft dann noch ein­mal die Frei­wil­lig­keit des Sui­zids, infor­miert über pal­lia­ti­ve Alter­na­ti­ven.“ Sie bespricht dann den Ablauf, nimmt Kon­takt mit dem vor­ge­se­he­nen Arzt auf, managt gege­be­nen­falls Ver­schie­bun­gen oder spricht mit Ange­hö­ri­gen.

Eben­falls eine ver­letz­te Sorg­falts­pflicht soll in einer ande­ren Mit­glie­der­or­ga­ni­sa­ti­on, näm­lich Ver­ein­S­ter­be­hil­fe, ein Anlass gewe­sen sein für den dort nun erbit­tert aus­ge­tra­ge­nen Macht­kampf: Zwi­schen Roger Kusch, dem Grün­der von 2009 (der damals bereits wegen Gel­tungs­stre­ben und Pro­vo­ka­ti­ons­nei­gung höchst umstrit­ten war), und den vier übri­gen Vor­stands­mit­glie­dern sowie Mit­ar­bei­tern der Geschäfts­stel­len in Ham­burg und der Schweiz, vor allem dem in Zürich ansäs­si­gen Geschäfts­füh­rer Jakub Jaros.

Existenzbedrohend turbulente Schlammschlacht im VereinSterbehilfe

Kusch war mit sei­nem jah­re­lan­gen Weg­ge­fähr­ten eng befreun­det – nun woll­te er Jaros ent­las­sen. Der Vor­wurf lau­tet eigen­mäch­ti­ges Vor­ge­hen und betrifft – was eben umstrit­ten ist – das leicht­fer­tig erteil­te „grü­ne Licht“ für ein begin­nend demen­tes Mit­glied (das heißt: für die grund­sätz­lich in Aus­sicht gestell­te Sui­zid­hil­fe). Alle ande­ren – außer Kusch – argu­men­tier­ten wie­der­um: Es han­de­le sich um einen (aller­dings häu­fig vor­kom­men­den) Grenz­fall von Frei­ver­ant­wort­lich­keit, wobei die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung dar­über eh die Ärz­te unmit­tel­bar vor einer geplan­ten Sui­zid­hil­fe zu tref­fen hät­ten – gera­de bei Demen­ten sei dies gar nicht anders mög­lich. „Es gibt bei Ster­be­hil­fe­ver­ei­nen einen Feh­ler, den es nie­mals geben darf – und das ist die­ser“, hielt Kusch auf der Zusam­men­kunft am 9. Febru­ar im Züri­cher Hotel St. Gott­hardt dem dage­gen.

Einen sehr detail­lier­ten Bericht über die­se als außer­or­dent­li­che Gene­ral­ver­samm­lung ange­setz­te Ver­an­stal­tung ver­fass­te der anwe­sen­de Jour­na­list Thors­ten Fuchs für die Säch­si­sche Zei­tung. Er schil­dert, wie die ange­streb­te (und wei­ter­hin unge­lös­te) Abset­zung von Roger Kusch in eine chao­ti­sche Far­ce aus­ar­te­te, mit gegen­sei­ti­gen Abwahl­an­trä­gen, Ver­leum­dun­gen, Kon­ten­sper­rung, exter­nem juris­ti­schen Bei­stand, Zumu­tun­gen und bit­te­ren Ent­täu­schun­gen für die ange­reis­ten Mit­glie­der.

Ein Anwe­sen­der kom­men­tier­te Kuschs Anschul­di­gung einer unzu­rei­chen­den Frei­ver­ant­wort­lich­keit so: „Seit Wil­let hat er Angst“. Im Tagungs­saal äußer­ten Mit­ar­bei­ten­de aber auch Angst vor Kusch – von ihm ent­las­sen oder grenz­über­schrei­tend per­sön­lich ange­grif­fen zu wer­den, sei­nem auto­ri­tä­ren Füh­rungs­stil und abwer­ten­dem Ver­hal­ten wei­ter aus­ge­setzt zu sein. Von ego­zen­tri­scher „One Man Show“, mona­te­lan­ger toxi­scher Arbeits­at­mo­sphä­re, Feh­len von direk­ter Kom­mu­ni­ka­ti­on war die Rede. Längst ging es nicht mehr nur um die Per­so­na­lie Jaros oder Qua­li­täts­stan­dards, son­dern für Kusch um die Zer­stö­rung sei­nes Lebens­wer­kes und für ande­re um die Ret­tung eines Ver­eins in Trüm­mern ohne ihn.

Ausblicke und Frage an verantwortungsvolle Ärzte

Sicher schwelt bei Ver­ein­S­ter­be­hil­fe ein Hier­ar­chie- und Füh­rungs­kon­flikt zwi­schen den bei­den Geschäfts­stel­len in Ham­burg und in der Schweiz. Dabei hat der Ver­ein Digni­tas, des­sen öffent­li­ches „Gesicht“ Lud­wig Minel­li kürz­lich ver­stor­ben ist, mit den Stand­or­ten Han­no­ver und Zürich eine ver­gleich­ba­re Dop­pel­struk­tur. Von Digni­tas bzw. Digni­tas Deutsch­land hört man nichts mehr, wohl aber von deren lang­jäh­ri­gen Jus­ti­zi­ar und Spre­cher RA Die­ter Grä­fe, Ober­staats­an­walt a.D. – der seit 2026 von einem Ver­ein für Ster­be­hil­fe und huma­nes Ster­ben als hier soge­nann­tes Herz­stück sei­ner Arbeit vor­ge­stellt wird. Die­ser e.V. reiht sich ein in die zuneh­men­den neu­en Geschäfts­mo­del­le, die sich mit nied­ri­gen Hür­den, feh­len­der Büro­kra­tie, unnö­ti­ger Mit­glied­schaft und nur kur­zer War­te­frist für eine Ver­mitt­lung zur assis­tier­ten Selbst­tö­tung aus­zeich­nen wol­len. Als wei­te­re sind etwa zu nen­nen freitodbegleiter.de – im Impres­sum: Bestat­tun­gen ZEITLOS GmbH (von Syl­via und Cor­ne­li­us Ruthen­burg); Ver­mitt­lungs­ge­bühr: gut 900 Euro); oder jüngst leidfrei-sterben.de mit „Herz­stück“ eines Pal­lia­tiv­me­di­zi­ners – im Impres­sum: Siham Mak­soud (vor­ge­stellt als „ Betreu­ungs­kraft und zer­ti­fi­zier­te Ster­be- und Trau­er­be­glei­te­rin“) – Umsatz­steu­er­be­freit laut Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung; Leis­tungs­ge­bühr 490 Euro bis zur Zusa­ge des „Grü­nen Lichts“.

Nun mag dies attrak­tiv und zudem völ­lig legal sein für ein­zel­ne ver­mit­tel­te Ärz­te und Ärz­tin­nen, die dann zah­lungs­kräf­ti­gen Kun­den belie­big meh­re­re tau­send Euro in Rech­nung stel­len kön­nen. Den­noch ist eine mora­li­sche Fra­ge an die gesam­te Ärz­te­schaft zu stel­len: War­um schre­cken so vie­le Kolleg*innen von die­ser Hand­lungs­op­ti­on der Sui­zid­as­sis­tenz zurück, wenn sie ihre ent­spre­chen­den Patient*innen auf­grund ihrer Kran­ken­ak­ten, Besu­che und Gesprä­che viel­leicht sogar recht gut ken­nen? Wie ein Damo­kles­schwert schei­nen die Mah­nun­gen von eini­gen Ver­tre­tern psych­ia­tri­scher Fach­ge­sell­schaf­ten über ihnen zu schwe­ben.

Appell an die Bundestagsabgeordneten

Zu die­sen gehört Tho­mas Poll­mä­cher, der im Thie­me Fach­jour­nal vom 16.5.2024 aus­führt: „Die Bun­des­ärz­te­kam­mer ver­tritt die Posi­ti­on, dass Assis­tenz beim Sui­zid kei­ne ärzt­li­che Auf­ga­be ist … Psych­ia­ter und Ner­ven­ärz­te wer­den aber nicht umhin­kom­men, an der Beur­tei­lung mit­zu­wir­ken, ob eine Sui­zi­dent­schei­dung als frei zu betrach­ten ist.“ Dar­un­ter wür­den „gesun­de Men­schen sein … aber auch und viel­leicht ins­be­son­de­re Men­schen im frü­hen Sta­di­um einer Demenz.“ Die­se Auf­fas­sung gip­felt gele­gent­lich in der Behaup­tung, dass nicht nur „nor­ma­le“, son­dern auch vie­le psych­ia­trisch oder psy­cho­so­ma­tisch aus­ge­bil­de­te Ärzt*innen eine ver­bor­ge­ne Beein­träch­ti­gung der Frei­wil­lens­fä­hig­keit ihrer sui­zid­wil­li­gen Patient*innen gar nicht zu erken­nen ver­mö­gen.

Ähn­lich sieht es wohl Kirs­tin Kap­pert-Gon­ther, eine der Initiator*innen des neu­en Geset­zes­vor­ha­bens und Befür­wor­te­rin von stren­gen Restrik­tio­nen. Die Grü­nen-Abge­ord­ne­te for­mu­liert ihre Sor­ge um man­geln­de Sui­zid­prä­ven­ti­on und Schutz­be­stim­mung für vul­nerabler Grup­pen – sie ist selbst Psych­ia­te­rin – gegen­über dem evan­ge­li­schen Pres­se­dienst wie folgt: Nur so sei „sicher­zu­stel­len, dass es sich um eine freie und infor­mier­te Ent­schei­dung han­delt“ – dabei gilt in der Logik ihrer eige­nen Moral­vor­stel­lun­gen: „Der assis­tier­te Sui­zid darf nicht Ergeb­nis von sozia­lem, psy­chi­schem oder öko­no­mi­schem Druck sein – wie Ein­sam­keit, Depres­sio­nen oder der Angst, einen Pfle­ge­platz nicht bezah­len zu kön­nen.”

Doch es ist umge­kehrt und darf in Deutsch­land nie­mals dazu kom­men: Zu einer mög­lichst häu­fi­gen oder gar regel­haf­ten psych­ia­tri­schen Kon­sul­ta­ti­on und Begut­ach­tung. Mit einer über­bor­den­den „Psych­ia­tri­sie­rung“ (die per­so­nell dazu gar nicht ver­füg­bar ist) wür­den die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten einer über­wie­gend gro­ßen Grup­pe von Men­schen, die eine über­leg­te, eigen­stän­di­ge und dau­er­haf­te Abwä­gungs­ent­schei­dung getrof­fen haben, unüber­wind­li­che Hür­den in den Weg gelegt – und damit die Wahr­neh­mung ihrer Per­sön­lich­keits­rech­te ver­fas­sungs­wid­rig tor­pe­die­ren.

Inhalt teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Meistgelesen

Nach oben scrollen