Kathrin, bevor wir auf die aktuellen Entwicklungen im politischen Tierschutz eingehen: Welche Rolle haben Landestierschutzbeauftragte aus deiner Sicht überhaupt? Warum braucht es ein solches Amt zusätzlich zu den bestehenden Veterinärbehörden?
Landestierschutzbeauftragte sind eine wichtige Ergänzung zum klassischen staatlichen Tierschutz. Veterinärbehörden haben vor allem die Aufgabe, geltendes Tierschutzrecht zu vollziehen, Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen einzugreifen. Landestierschutzbeauftragte sollten darüber hinausgehen: Sie können Probleme frühzeitig aufgreifen, präventive und langfristige Lösungen entwickeln, wissenschaftliche Erkenntnisse in die Politik einbringen und dazu beitragen, dass Tierleid möglichst gar nicht erst entsteht.
Aber es gibt noch einen zweiten Punkt, den ich für besonders wichtig halte: Tiere können ihre eigenen Interessen nicht in politische und rechtliche Entscheidungsprozesse einbringen. Sie können nicht wählen, keine Stellungnahmen abgeben und ihre Interessen nicht selbst gegenüber Regierung und Parlament vertreten. Gleichzeitig werden dort ständig Entscheidungen getroffen, die ihr Leben und Wohlergehen unmittelbar betreffen.
Deshalb braucht es Strukturen, die dafür sorgen, dass ihre Interessen trotzdem Gehör finden – auf gesellschaftlicher, politischer und rechtlicher Ebene. Landestierschutzbeauftragte können dabei eine wichtige Form der politischen Interessenvertretung sein – gewissermaßen eine politische Stimme für Tiere.
Das bedeutet nicht, dass sie gegen die Verwaltung arbeiten sollen. Im Gegenteil: Zu ihren wichtigen Aufgaben gehört es, Behörden, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammenzubringen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Aber sie müssen auch Probleme benennen und fachlich begründete Positionen vertreten können, wenn diese politisch unbequem sind.
Genau darin liegt für mich der besondere Wert dieses Amtes: Es schafft innerhalb des staatlichen Systems Raum für eine Perspektive, die dort sonst leicht zu kurz kommt. Damit diese Funktion tatsächlich erfüllt werden kann, muss die Unabhängigkeit des Amtes institutionell abgesichert sein – sie darf nicht vom Wohlwollen der jeweiligen politischen Leitung abhängen.
Du hast die institutionelle Unabhängigkeit angesprochen. Warum ist sie für Landestierschutzbeauftragte so entscheidend – und wie müsste sie aus deiner Sicht abgesichert sein, damit die Landestierschutzbeauftragten ihre Aufgabe tatsächlich erfüllen können?
Unabhängigkeit ist aus meiner Sicht entscheidend, weil Landestierschutzbeauftragte gerade auch dort eine Stimme für Tiere sein müssen, wo deren Interessen mit politischen, wirtschaftlichen oder administrativen Interessen in Konflikt geraten. Wenn sie nur Positionen vertreten können, die mit der jeweiligen politischen Leitung abgestimmt sind, können sie diese Funktion nicht wirklich erfüllen.
Dabei geht es nicht darum, außerhalb staatlicher Strukturen zu agieren oder keinerlei Regeln unterworfen zu sein. Es muss aber klar geregelt sein, dass Landestierschutzbeauftragte ihre fachlichen Bewertungen unabhängig vornehmen und auch öffentlich vertreten können. Dazu gehört aus meiner Sicht insbesondere das Recht, eigene Stellungnahmen zu veröffentlichen, sich gegenüber Öffentlichkeit und Parlament zu äußern, auf Missstände oder Defizite hinzuweisen und Zugang zu den Informationen zu erhalten, die für eine fundierte Bewertung notwendig sind.
Wichtig ist außerdem eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung. Formale Unabhängigkeit hilft wenig, wenn ein Amt nicht über die Ressourcen verfügt, um seine Aufgaben tatsächlich wahrzunehmen.
Meine eigene Erfahrung in Berlin hat mir gezeigt, wie wichtig eine klare rechtliche Absicherung ist. Die Frage, in welchem Umfang ich als Landestierschutzbeauftragte fachlich unabhängig war bzw. Weisungen unterlag, war zwischen der derzeitigen politischen Leitung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und mir umstritten und wurde letztlich auch gerichtlich nicht geklärt. Gerade ein Amt, dessen Aufgabe es ist, auch unbequeme Positionen zu vertreten, sollte aber nicht erst im Konfliktfall klären müssen, was es sagen oder tun darf.
Deshalb halte ich es für notwendig, Stellung, Rechte, Aufgaben und Unabhängigkeit von Tierschutzbeauftragten möglichst klar gesetzlich festzuschreiben. Nur dann hängt die Wirksamkeit eines solchen Amtes nicht davon ab, welche Regierung gerade im Amt ist oder wie sie die Rolle der Landestierschutzbeauftragten interpretiert.
Gibt es in anderen Ländern vergleichbare Institutionen zur Vertretung tierlicher Interessen? Wie sind sie ausgestaltet und gibt es Modelle, von denen Deutschland lernen könnte?
In Europa gibt es sehr unterschiedliche Modelle. Besonders interessant finde ich Österreich. Dort muss jedes Bundesland eine Tierschutzombudsperson bestellen. Diese berät nicht nur, sondern hat gesetzlich verankerte Rechte, um Tierschutzinteressen in bestimmten behördlichen und rechtlichen Verfahren tatsächlich zu vertreten – etwa durch Akteneinsicht, Beteiligungsrechte und Rechtsmittel.
Es gibt auch andere interessante Ansätze. Im Schweizer Kanton Zürich gab es beispielsweise von 1992 bis 2010 einen staatlich finanzierten, aber unabhängigen „Tieranwalt“, der in Strafverfahren die Interessen von Tieren vertrat und dabei über umfassende Parteirechte verfügte. Und auch andere Länder räumen Tierschutzorganisationen oder öffentlichen Stellen bestimmte Beteiligungs- und Klagerechte ein.
Das zeigt, dass wir Landestierschutzbeauftragte nicht auf eine rein beratende Funktion reduzieren müssen. Wenn wir ernst nehmen, dass Tiere ihre Interessen nicht selbst gegenüber Behörden, Politik oder Gerichten vertreten können, sollten solche Institutionen auch konkrete gesetzliche Rechte erhalten. Staatliche Tierschutzbeauftragte könnten dann nicht nur eine politische Stimme für Tiere sein, sondern ihre Interessen in bestimmten Verfahren tatsächlich vertreten.
Eine solche Weiterentwicklung ist auch für Deutschland dringend geboten. Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Eine Gesellschaft, die Tiere zunehmend als empfindungsfähige Individuen mit eigenen Interessen anerkennt, sollte ihnen auch wirksame Formen politischer und rechtlicher Repräsentation ermöglichen.
Wenn wir nun auf die aktuellen Entwicklungen schauen: In Berlin wurde das Amt, das du hauptamtlich ausgeübt hast, 2026 in ein Ehrenamt umgewandelt. Wie bewertest du diese Entwicklung vor dem Hintergrund dessen, was du gerade über Aufgaben, Unabhängigkeit und Wirksamkeit von Landestierschutzbeauftragten gesagt hast?
Die Umwandlung in ein Ehrenamt ist ein deutlicher Rückschritt. Die Aufgaben sind ja nicht weniger geworden: Gesetzgebung begleiten, wissenschaftlich fundierte Stellungnahmen erarbeiten, Politik und Öffentlichkeit beraten, Anfragen von Bürger*innen beantworten, Akteur*innen vernetzen und langfristige Tierschutzstrategien entwickeln. Das lässt sich nicht mit der notwendigen Tiefe und Kontinuität ehrenamtlich leisten.
Dabei ist wichtig, die unterschiedlichen Strukturen auseinanderzuhalten. Den Vollzug des Tierschutzrechts übernehmen in Berlin die bezirklichen Veterinärämter; für die tierschutzrechtliche Prüfung und Überwachung von Tierversuchen ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig. Das für Tierschutz zuständige Referat der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist Teil der Ministerialverwaltung. Es berät die politische Leitung fachlich, wirkt etwa an Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben mit und muss dabei unterschiedliche rechtliche, administrative und politische Belange berücksichtigen. Landestierschutzbeauftragte haben eine andere Funktion: Sie sollen die Interessen der Tiere unabhängig vertreten, wissenschaftliche Erkenntnisse einbringen, Probleme auch kritisch benennen und präventive und langfristige Tierschutzstrategien entwickeln.
Interessant ist, dass der heutige Landestierschutzbeauftragte das Amt selbst 2024 öffentlich als „Doppelstruktur zur eigentlichen Veterinärverwaltung“ bezeichnete. Die heutige Senatsverwaltung widersprach dem damals ausdrücklich und erklärte, eine Deckungsgleichheit der Aufgaben sei nicht erkennbar. Inzwischen begründet sie die Umwandlung des hauptamtlichen Amtes in ein Ehrenamt wiederum mit einer angeblichen „exekutiven Doppelstruktur“, diesmal zwischen der früheren Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten und der zuständigen Fachverwaltung.
Dass sich Aufgaben an einzelnen Stellen berühren, macht sie aber nicht zu einer Doppelstruktur. Veterinärämter, Fachverwaltung und Landestierschutzbeauftragte haben unterschiedliche Rollen und Aufträge. Wenn das Amt so ausgestaltet ist, wie es sein sollte, ersetzt es weder Veterinärämter noch Fachverwaltung, sondern ergänzt sie um eine unabhängige, wissenschaftlich fundierte, präventive und strategische Interessenvertretung für Tiere.
Damit ein solches Amt seine Funktion erfüllen kann, braucht es fachliche Kompetenz, ausreichende Ressourcen und ein transparentes Auswahlverfahren mit klaren, öffentlich nachvollziehbaren Kriterien. Gerade bei einem Amt, das unabhängig Interessen vertreten soll, muss nachvollziehbar sein, nach welchen fachlichen Kriterien die Person ausgewählt wird.
Der beste Tierschutz ist der, der Tierleid verhindert, bevor es entsteht. Prävention kann zudem Konflikte und Folgekosten vermeiden. Wenn die Umwandlung in ein Ehrenamt mit Haushaltseinsparungen begründet wird, sollte deshalb transparent dargestellt werden, welche Einsparungen tatsächlich entstehen und was im Gegenzug an präventiver Arbeit verloren geht.
Für ein wirksames Amt gehören deshalb fünf Dinge zusammen: Hauptamtlichkeit, fachliche Qualifikation, transparente Auswahl, institutionelle Unabhängigkeit und ausreichende Ressourcen.
Wenn wir den Blick über das Land Berlin hinaus richten: In der letzten Legislaturperiode gab es auf Bundesebene einige ambitionierte tierschutzpolitische Vorhaben, von denen mehrere nicht abgeschlossen wurden. Gleichzeitig werden derzeit neue Entwicklungen kontrovers diskutiert. Siehst du die Gefahr, dass wir im Tierschutz politisch wieder Rückschritte machen?
Ja, diese Sorge habe ich. In der letzten Legislaturperiode waren wichtige tierschutzpolitische Vorhaben angestoßen worden, die durch das vorzeitige Ende der Regierungskoalition nicht mehr abgeschlossen werden konnten. Dazu gehörten eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes und die nationale Reduktionsstrategie für Tierversuche.
Zwar ändert auch die jetzige Bundesregierung das Tierschutzgesetz. Vergleicht man die Vorhaben, ist der Unterschied jedoch erheblich. Die 2024 geplante Novellierung sollte den Tierschutz in zahlreichen Bereichen stärken und enthielt auch konkrete Verbesserungen für landwirtschaftlich genutzte Tiere: Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern sollte nach einer Übergangsfrist beendet, schmerzhafte nicht-kurative Eingriffe sollten eingeschränkt und die Videoüberwachung in Schlachthöfen sollte eingeführt werden. Der aktuelle Gesetzentwurf greift davon im Wesentlichen nur die Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen auf. Die damals vorgesehenen Verbesserungen für landwirtschaftlich genutzte Tiere sind entfallen.
Eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen ist grundsätzlich sinnvoll. Sie kann helfen, Tierschutzverstöße aufzudecken und die behördliche Kontrolle zu verbessern. Aber sie greift deutlich zu kurz. Sie gilt nur für größere Schlachteinrichtungen; kleinere Betriebe bleiben grundsätzlich ausgenommen. Die Aufzeichnungen müssen zudem nur 30 Tage gespeichert werden. Und vor allem: Eine Kamera schützt noch kein Tier. Entscheidend ist, was mit den Aufnahmen geschieht. Die zuständigen Behörden müssen personell und technisch in der Lage sein, sie tatsächlich auszuwerten, Verstöße konsequent zu verfolgen und dafür zu sorgen, dass Missstände abgestellt werden und sich nicht wiederholen. Ohne einen wirksamen Vollzug droht die Videoüberwachung zu dokumentieren, was eigentlich verhindert werden müsste.
Ein weiteres Beispiel ist die Qualzucht. Die öffentliche und politische Diskussion konzentriert sich dabei auffällig stark auf Hunde, Katzen und andere sogenannte Heimtiere. Das Qualzuchtverbot des Tierschutzgesetzes gilt aber nicht nur für diese Tiere. Auch in der landwirtschaftlichen Tierzucht hat die jahrzehntelange Selektion auf immer höhere Leistungen zu erheblichen Tierschutzproblemen geführt. Dazu gehören beispielsweise Lahmheiten und andere gesundheitliche Schäden bei schnell wachsenden „Masthühnern“, Brustbeinfrakturen bei sogenannten Hochleistungslegehennen, Erkrankungen im Zusammenhang mit hohen Milchleistungen bei sogenannten Milchkühen und erhebliche Belastungen durch extrem hohe Wurfgrößen bei Schweinen. Diese Zusammenhänge sind wissenschaftlich seit Langem bekannt.
Deshalb halte ich es für problematisch, wenn Qualzucht politisch vor allem am Beispiel bestimmter Hunde- oder Katzenrassen diskutiert wird, während leistungsbedingte Zuchtprobleme bei Millionen landwirtschaftlich genutzter Tiere vergleichsweise wenig politische Aufmerksamkeit erhalten. Wenn wir das Qualzuchtverbot ernst nehmen, darf es hier keine unterschiedlichen Maßstäbe geben. Entscheidend muss sein, ob Zuchtziele bei den betroffenen Tieren zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen – unabhängig davon, ob es sich um einen Mops, eine sogenannte Milchkuh, ein sogenanntes Masthuhn, eine sogenannte Legehenne oder ein Schwein handelt.
Auch der Bundesrat und Sachverständige im Bundestag sehen bei zahlreichen weiteren Tierschutzthemen dringenden Handlungsbedarf. Dazu gehören unter anderem die Konkretisierung des Qualzuchtverbots, die Anbindehaltung und Tiertransporte. Der Bundesrat hat die Bundesregierung zudem aufgefordert, an das umfassendere Novellierungsverfahren von 2024 anzuknüpfen. Gerade in der landwirtschaftlichen Tierhaltung wäre das dringend notwendig. Hier treffen Tierschutzprobleme auf einige der großen Herausforderungen unserer Zeit – Klimawandel, Hitze und Dürre, Flächen- und Ressourcenverbrauch sowie Biodiversitätsverlust.
Gibt es weitere Themen, die du mit Besorgnis betrachtest?
Auch die Entwicklung bei Tierversuchen bereitet mir Sorgen. In der letzten Legislaturperiode war die Ausarbeitung einer nationalen Reduktionsstrategie für Tierversuche bereits weit fortgeschritten. Das damalige Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Tierschutzorganisationen in einen umfangreichen Beteiligungsprozess einbezogen. Auch ich war daran beteiligt. Anfang 2025 wurde den Stakeholdern ein weiterentwickeltes Strategiekonzept zur Kommentierung vorgelegt. Durch das vorzeitige Ende der Regierungskoalition konnte der Prozess nicht mehr abgeschlossen werden.
Diese Arbeit und die eingebrachte Expertise liegen aber vor. Die neue Bundesregierung könnte daran unmittelbar anknüpfen. Bislang wurde die Reduktionsstrategie jedoch weder weitergeführt noch verabschiedet und für die beteiligten Stakeholder ist nicht transparent, was mit den Ergebnissen geschehen soll.
Stattdessen plant die Bundesregierung ein eigenständiges Tierversuchsgesetz und will die entsprechenden Regelungen aus dem Tierschutzgesetz herauslösen. Einen Gesetzentwurf gibt es bislang nicht, deshalb lässt sich noch nicht beurteilen, wie sich dies konkret auf den Schutz der Tiere auswirken wird. Die Prioritätensetzung wirft aber Fragen auf: Warum beginnt man einen neuen, aufwendigen Gesetzgebungsprozess, anstatt zunächst die bereits geleistete Arbeit zur Reduktion von Tierversuchen aufzugreifen und weiterzuführen?
Dass die Pläne auf erhebliche gesellschaftliche Besorgnis stoßen, zeigt auch die Bundestagspetition „Stopp des geplanten Tierversuchsgesetzes“: Schon weit vor Ablauf der Mitzeichnungsfrist hatte sie mehr als das Doppelte des erforderlichen Quorums erreicht.
Für mich geht es dabei aber um mehr als Tierschutzrecht. Es geht darum, was wir unter wissenschaftlicher Innovation verstehen und wofür wir begrenzte Forschungsressourcen einsetzen. Forschung benötigt öffentliche Gelder, hochqualifizierte Fachkräfte, Zeit, Infrastruktur, Energie und Materialien. Wenn wir diese Ressourcen weiterhin in Forschungsmodelle investieren, die für viele Fragestellungen nicht auf den Menschen übertragbar sind, fehlen sie für die Entwicklung und Anwendung möglicherweise aussagekräftigerer humanrelevanter und tierfreier Ansätze. Wenn also Forschungsgelder, hochqualifizierte Fachkräfte, Zeit und andere begrenzte Ressourcen in wenig aussagekräftige Forschungsansätze fließen, ist das nicht nur ein wissenschaftliches und ökonomisches Problem, sondern auch eine ethische Frage.
Natürlich muss die Politik unterschiedliche wissenschaftliche Positionen berücksichtigen. Wenn jedoch über Tierschutzrecht und die Zukunft der biomedizinischen Forschung entschieden wird, braucht es eine ausgewogene Beratung.Neben Wissenschaftler*innen, die mit Tierversuchen arbeiten, müssen auch Fachleute aus Tierschutz, Tierschutzrecht und Tierethik sowie Expertise zu humanrelevanten und tierfreien Forschungsmethoden angemessen vertreten sein.
Vor allem sollten wir Innovation nicht mit der effizienteren Verwaltung bestehender Strukturen verwechseln. Wahre Innovation bedeutet, dort neue Wege zu gehen, wo bessere wissenschaftliche Ansätze verfügbar sind oder entwickelt werden können. Wenn Deutschland wissenschaftlich wettbewerbsfähig und zukunftsfähig bleiben will, sollte es seine begrenzten Ressourcen gezielt in die Entwicklung, Validierung und breite Anwendung humanrelevanter, tierfreier Forschungsmethoden lenken – statt überholte Forschungsmodelle durch neue Strukturen langfristig zu zementieren.
Zum Abschluss: Du arbeitest an der Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health. Warum gehören Tierschutzfragen für dich zu Public Health?
Der Tierschutz war nie ein isoliertes Thema, auch wenn wir ihn politisch und gesellschaftlich häufig so behandeln. One Health, One Welfare und Planetary Health machen deutlich, wie eng das Wohlergehen von Menschen, anderen Tieren und Ökosystemen miteinander verbunden ist. Wir Menschen stehen nicht außerhalb der Natur. Wir sind Teil von ihr und abhängig von funktionierenden Ökosystemen, biologischer Vielfalt, fruchtbaren Böden, sauberem Wasser und einem stabilen Klima.
Der Hitzesommer führt uns diese Zusammenhänge sehr konkret vor Augen. Hitze und Trockenheit führen regional zu Futtermangel und setzen landwirtschaftliche Betriebe zusätzlich unter Druck. Natürlich brauchen Landwirt*innen Unterstützung. Aber langfristig kann die Antwort nicht darin bestehen, mit öffentlichen Mitteln immer wieder die Folgen eines Systems abzufedern, das angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise zunehmend an seine Grenzen stößt. Wir sollten diese Mittel vielmehr nutzen, um Landwirt*innen beim Umbau hin zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft mit deutlich geringeren Tierbeständen und einer stärker pflanzenbasierten Lebensmittelproduktion zu unterstützen. Genau in diese Richtung weist auch das Umweltbundesamt, das eine Verringerung der Tierbestände und des Konsums tierischer Lebensmittel sowie eine umwelt- und tiergerechtere Ausgestaltung der verbleibenden Tierhaltung als wichtige Stellschrauben beschreibt.
Das wäre gleichzeitig Tier‑, Klima- und Biodiversitätsschutz und würde auch der menschlichen Gesundheit zugutekommen. Genau darin liegt für mich die Stärke eines One-Health‑, One-Welfare- und Planetary-Health-Ansatzes: Wir müssen aufhören, diese Herausforderungen getrennt voneinander lösen zu wollen.
Der Verlust anderer Arten ist dabei nicht nur eine Tragödie für diese Arten selbst. Mit dem fortschreitenden Verlust von Biodiversität und der Destabilisierung von Ökosystemen gefährden wir zunehmend auch die Bedingungen, von denen unser eigenes Leben und Wohlergehen abhängen.
Für mich gehört dazu auch ein humanistisches Verständnis von Verantwortung. Vernunft und wissenschaftliche Erkenntnis sollten uns nicht nur dazu befähigen, unsere eigenen Lebensbedingungen zu verbessern, sondern auch dazu, die Folgen unseres Handelns für andere empfindungsfähige Lebewesen und für die natürlichen Systeme, von denen wir alle abhängen, ernst zu nehmen.
Eine solidarische und verantwortungsvolle Gesellschaft sollte ihren moralischen Blick deshalb nicht an der Artgrenze enden lassen.Tierschutz ist für mich also auch Zukunftsschutz – für andere Tiere, für uns Menschen und für kommende Generationen.

Die europäische Fachtierärztin für Tierschutz, ‑ethik und ‑recht, Dr. Kathrin Herrmann, war von 2020 bis 2025 hauptamtliche Landestierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Nach dem Regierungswechsel Mitte 2023 kam es zunehmend zu Differenzen mit der politischen Leitung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz über die Ausgestaltung und Unabhängigkeit des Amtes. Kathrin Herrmann beantragte daraufhin Sonderurlaub vom Land Berlin und widmet sich derzeit wieder ausschließlich ihrer wissenschaftlichen Arbeit und Lehre an der Johns Hopkins University. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen im evidenzbasierten Tierschutz, in der tierfreien Forschung und Lehre sowie an den Schnittstellen von Tierschutz, One Health, One Welfare und Planetary Health.
v.l.n.r.: Ann-Marie Orff, Dr. Kathrin Herrmann
Webinar-Tipp: Dr. Kathrin Herrmann hat im Februar 2026 die englischsprachige Webinar-Reihe „Animals, Ethics, and Justice – Beyond the Human: Sharing the Planet with Nonhuman Animals“ gestartet. Gemeinsam mit internationalen Expert*innen beleuchtet sie Mensch-Tier-Beziehungen aus der Perspektive von Tierschutz, Tierethik und Multispezies-Gerechtigkeit und fragt, wie ein gerechteres Zusammenleben mit anderen Tieren auf einem gemeinsamen Planeten aussehen kann. Dabei werden Tierfragen auch im Zusammenhang mit gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen wie Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Planetary Health betrachtet. Deutsche Untertitel stehen zur Verfügung.
Ankündigungen zu kommenden Veranstaltungen und Möglichkeiten zur Anmeldung finden sich auf der Eventbrite-Seite von Dr. Kathrin Herrmann: Eventbrite – Dr. Kathrin Herrmann



