Die ehemalige Berliner Tierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann im Gespräch

„Tiere brauchen eine unabhängige Stimme in der Politik!“

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Kathrin Herrmann vor einem Kunstwerk von Hartmut Kiewert

Beitragsbild: privat

Ann-Marie Orf vom Fachausschuss Tierethik des Humanistischen Verbandes Deutshlands hat mit Kathrin Herrmann über Tierschutz, Wissenschaft und politische Verantwortung gesprochen – und über ein humanistisches Verständnis von Verantwortung angesichts der engen Verbundenheit zwischen Menschen, anderen Tieren und Ökosystemen.

Kathrin, bevor wir auf die aktuellen Entwicklungen im politischen Tierschutz eingehen: Welche Rolle haben Landestierschutzbeauftragte aus deiner Sicht überhaupt? Warum braucht es ein solches Amt zusätzlich zu den bestehenden Veterinärbehörden?

Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te sind eine wich­ti­ge Ergän­zung zum klas­si­schen staat­li­chen Tier­schutz. Vete­ri­när­be­hör­den haben vor allem die Auf­ga­be, gel­ten­des Tier­schutz­recht zu voll­zie­hen, Kon­trol­len durch­zu­füh­ren und bei Ver­stö­ßen ein­zu­grei­fen. Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te soll­ten dar­über hin­aus­ge­hen: Sie kön­nen Pro­ble­me früh­zei­tig auf­grei­fen, prä­ven­ti­ve und lang­fris­ti­ge Lösun­gen ent­wi­ckeln, wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se in die Poli­tik ein­brin­gen und dazu bei­tra­gen, dass Tier­leid mög­lichst gar nicht erst ent­steht.

Aber es gibt noch einen zwei­ten Punkt, den ich für beson­ders wich­tig hal­te: Tie­re kön­nen ihre eige­nen Inter­es­sen nicht in poli­ti­sche und recht­li­che Ent­schei­dungs­pro­zes­se ein­brin­gen. Sie kön­nen nicht wäh­len, kei­ne Stel­lung­nah­men abge­ben und ihre Inter­es­sen nicht selbst gegen­über Regie­rung und Par­la­ment ver­tre­ten. Gleich­zei­tig wer­den dort stän­dig Ent­schei­dun­gen getrof­fen, die ihr Leben und Wohl­erge­hen unmit­tel­bar betref­fen.

Des­halb braucht es Struk­tu­ren, die dafür sor­gen, dass ihre Inter­es­sen trotz­dem Gehör fin­den – auf gesell­schaft­li­cher, poli­ti­scher und recht­li­cher Ebe­ne. Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te kön­nen dabei eine wich­ti­ge Form der poli­ti­schen Inter­es­sen­ver­tre­tung sein – gewis­ser­ma­ßen eine poli­ti­sche Stim­me für Tie­re.

Das bedeu­tet nicht, dass sie gegen die Ver­wal­tung arbei­ten sol­len. Im Gegen­teil: Zu ihren wich­ti­gen Auf­ga­ben gehört es, Behör­den, Poli­tik, Wis­sen­schaft und Zivil­ge­sell­schaft zusam­men­zu­brin­gen und gemein­sam Lösun­gen zu ent­wi­ckeln. Aber sie müs­sen auch Pro­ble­me benen­nen und fach­lich begrün­de­te Posi­tio­nen ver­tre­ten kön­nen, wenn die­se poli­tisch unbe­quem sind.

Genau dar­in liegt für mich der beson­de­re Wert die­ses Amtes: Es schafft inner­halb des staat­li­chen Sys­tems Raum für eine Per­spek­ti­ve, die dort sonst leicht zu kurz kommt. Damit die­se Funk­ti­on tat­säch­lich erfüllt wer­den kann, muss die Unab­hän­gig­keit des Amtes insti­tu­tio­nell abge­si­chert sein – sie darf nicht vom Wohl­wol­len der jewei­li­gen poli­ti­schen Lei­tung abhän­gen.

Du hast die institutionelle Unabhängigkeit angesprochen. Warum ist sie für Landestierschutzbeauftragte so entscheidend – und wie müsste sie aus deiner Sicht abgesichert sein, damit die Landestierschutzbeauftragten ihre Aufgabe tatsächlich erfüllen können?

Unab­hän­gig­keit ist aus mei­ner Sicht ent­schei­dend, weil Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te gera­de auch dort eine Stim­me für Tie­re sein müs­sen, wo deren Inter­es­sen mit poli­ti­schen, wirt­schaft­li­chen oder admi­nis­tra­ti­ven Inter­es­sen in Kon­flikt gera­ten. Wenn sie nur Posi­tio­nen ver­tre­ten kön­nen, die mit der jewei­li­gen poli­ti­schen Lei­tung abge­stimmt sind, kön­nen sie die­se Funk­ti­on nicht wirk­lich erfül­len.

Dabei geht es nicht dar­um, außer­halb staat­li­cher Struk­tu­ren zu agie­ren oder kei­ner­lei Regeln unter­wor­fen zu sein. Es muss aber klar gere­gelt sein, dass Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te ihre fach­li­chen Bewer­tun­gen unab­hän­gig vor­neh­men und auch öffent­lich ver­tre­ten kön­nen. Dazu gehört aus mei­ner Sicht ins­be­son­de­re das Recht, eige­ne Stel­lung­nah­men zu ver­öf­fent­li­chen, sich gegen­über Öffent­lich­keit und Par­la­ment zu äußern, auf Miss­stän­de oder Defi­zi­te hin­zu­wei­sen und Zugang zu den Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten, die für eine fun­dier­te Bewer­tung not­wen­dig sind.

Wich­tig ist außer­dem eine aus­rei­chen­de per­so­nel­le und finan­zi­el­le Aus­stat­tung. For­ma­le Unab­hän­gig­keit hilft wenig, wenn ein Amt nicht über die Res­sour­cen ver­fügt, um sei­ne Auf­ga­ben tat­säch­lich wahr­zu­neh­men.

Mei­ne eige­ne Erfah­rung in Ber­lin hat mir gezeigt, wie wich­tig eine kla­re recht­li­che Absi­che­rung ist. Die Fra­ge, in wel­chem Umfang ich als Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te fach­lich unab­hän­gig war bzw. Wei­sun­gen unter­lag, war zwi­schen der der­zei­ti­gen poli­ti­schen Lei­tung der Senats­ver­wal­tung für Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz und mir umstrit­ten und wur­de letzt­lich auch gericht­lich nicht geklärt. Gera­de ein Amt, des­sen Auf­ga­be es ist, auch unbe­que­me Posi­tio­nen zu ver­tre­ten, soll­te aber nicht erst im Kon­flikt­fall klä­ren müs­sen, was es sagen oder tun darf.

Des­halb hal­te ich es für not­wen­dig, Stel­lung, Rech­te, Auf­ga­ben und Unab­hän­gig­keit von Tier­schutz­be­auf­trag­ten mög­lichst klar gesetz­lich fest­zu­schrei­ben. Nur dann hängt die Wirk­sam­keit eines sol­chen Amtes nicht davon ab, wel­che Regie­rung gera­de im Amt ist oder wie sie die Rol­le der Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­ten inter­pre­tiert.

Gibt es in anderen Ländern vergleichbare Institutionen zur Vertretung tierlicher Interessen? Wie sind sie ausgestaltet und gibt es Modelle, von denen Deutschland lernen könnte?

In Euro­pa gibt es sehr unter­schied­li­che Model­le. Beson­ders inter­es­sant fin­de ich Öster­reich. Dort muss jedes Bun­des­land eine Tier­schutz­om­buds­per­son bestel­len. Die­se berät nicht nur, son­dern hat gesetz­lich ver­an­ker­te Rech­te, um Tier­schutz­in­ter­es­sen in bestimm­ten behörd­li­chen und recht­li­chen Ver­fah­ren tat­säch­lich zu ver­tre­ten – etwa durch Akten­ein­sicht, Betei­li­gungs­rech­te und Rechts­mit­tel.

Es gibt auch ande­re inter­es­san­te Ansät­ze. Im Schwei­zer Kan­ton Zürich gab es bei­spiels­wei­se von 1992 bis 2010 einen staat­lich finan­zier­ten, aber unab­hän­gi­gen „Tier­an­walt“, der in Straf­ver­fah­ren die Inter­es­sen von Tie­ren ver­trat und dabei über umfas­sen­de Par­tei­rech­te ver­füg­te. Und auch ande­re Län­der räu­men Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen oder öffent­li­chen Stel­len bestimm­te Betei­li­gungs- und Kla­ge­rech­te ein. 

Das zeigt, dass wir Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te nicht auf eine rein bera­ten­de Funk­ti­on redu­zie­ren müs­sen. Wenn wir ernst neh­men, dass Tie­re ihre Inter­es­sen nicht selbst gegen­über Behör­den, Poli­tik oder Gerich­ten ver­tre­ten kön­nen, soll­ten sol­che Insti­tu­tio­nen auch kon­kre­te gesetz­li­che Rech­te erhal­ten. Staat­li­che Tier­schutz­be­auf­trag­te könn­ten dann nicht nur eine poli­ti­sche Stim­me für Tie­re sein, son­dern ihre Inter­es­sen in bestimm­ten Ver­fah­ren tat­säch­lich ver­tre­ten.

Eine sol­che Wei­ter­ent­wick­lung ist auch für Deutsch­land drin­gend gebo­ten. Tier­schutz ist seit 2002 als Staats­ziel im Grund­ge­setz ver­an­kert. Eine Gesell­schaft, die Tie­re zuneh­mend als emp­fin­dungs­fä­hi­ge Indi­vi­du­en mit eige­nen Inter­es­sen aner­kennt, soll­te ihnen auch wirk­sa­me For­men poli­ti­scher und recht­li­cher Reprä­sen­ta­ti­on ermög­li­chen.

Wenn wir nun auf die aktuellen Entwicklungen schauen: In Berlin wurde das Amt, das du hauptamtlich ausgeübt hast, 2026 in ein Ehrenamt umgewandelt. Wie bewertest du diese Entwicklung vor dem Hintergrund dessen, was du gerade über Aufgaben, Unabhängigkeit und Wirksamkeit von Landestierschutzbeauftragten gesagt hast?

Die Umwand­lung in ein Ehren­amt ist ein deut­li­cher Rück­schritt. Die Auf­ga­ben sind ja nicht weni­ger gewor­den: Gesetz­ge­bung beglei­ten, wis­sen­schaft­lich fun­dier­te Stel­lung­nah­men erar­bei­ten, Poli­tik und Öffent­lich­keit bera­ten, Anfra­gen von Bürger*innen beant­wor­ten, Akteur*innen ver­net­zen und lang­fris­ti­ge Tier­schutz­stra­te­gien ent­wi­ckeln. Das lässt sich nicht mit der not­wen­di­gen Tie­fe und Kon­ti­nui­tät ehren­amt­lich leis­ten.

Dabei ist wich­tig, die unter­schied­li­chen Struk­tu­ren aus­ein­an­der­zu­hal­ten. Den Voll­zug des Tier­schutz­rechts über­neh­men in Ber­lin die bezirk­li­chen Vete­ri­när­äm­ter; für die tier­schutz­recht­li­che Prü­fung und Über­wa­chung von Tier­ver­su­chen ist das Lan­des­amt für Gesund­heit und Sozia­les zustän­dig. Das für Tier­schutz zustän­di­ge Refe­rat der Senats­ver­wal­tung für Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz ist Teil der Minis­te­ri­al­ver­wal­tung. Es berät die poli­ti­sche Lei­tung fach­lich, wirkt etwa an Gesetz­ge­bungs- und Ver­ord­nungs­vor­ha­ben mit und muss dabei unter­schied­li­che recht­li­che, admi­nis­tra­ti­ve und poli­ti­sche Belan­ge berück­sich­ti­gen. Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te haben eine ande­re Funk­ti­on: Sie sol­len die Inter­es­sen der Tie­re unab­hän­gig ver­tre­ten, wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se ein­brin­gen, Pro­ble­me auch kri­tisch benen­nen und prä­ven­ti­ve und lang­fris­ti­ge Tier­schutz­stra­te­gien ent­wi­ckeln.

Inter­es­sant ist, dass der heu­ti­ge Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te das Amt selbst 2024 öffent­lich als „Dop­pel­struk­tur zur eigent­li­chen Vete­ri­när­ver­wal­tung“ bezeich­ne­te. Die heu­ti­ge Senats­ver­wal­tung wider­sprach dem damals aus­drück­lich und erklär­te, eine Deckungs­gleich­heit der Auf­ga­ben sei nicht erkenn­bar. Inzwi­schen begrün­det sie die Umwand­lung des haupt­amt­li­chen Amtes in ein Ehren­amt wie­der­um mit einer angeb­li­chen „exe­ku­ti­ven Dop­pel­struk­tur“, dies­mal zwi­schen der frü­he­ren Stabs­stel­le der Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­ten und der zustän­di­gen Fach­ver­wal­tung.

Dass sich Auf­ga­ben an ein­zel­nen Stel­len berüh­ren, macht sie aber nicht zu einer Dop­pel­struk­tur. Vete­ri­när­äm­ter, Fach­ver­wal­tung und Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te haben unter­schied­li­che Rol­len und Auf­trä­ge. Wenn das Amt so aus­ge­stal­tet ist, wie es sein soll­te, ersetzt es weder Vete­ri­när­äm­ter noch Fach­ver­wal­tung, son­dern ergänzt sie um eine unab­hän­gi­ge, wis­sen­schaft­lich fun­dier­te, prä­ven­ti­ve und stra­te­gi­sche Inter­es­sen­ver­tre­tung für Tie­re.

Damit ein sol­ches Amt sei­ne Funk­ti­on erfül­len kann, braucht es fach­li­che Kom­pe­tenz, aus­rei­chen­de Res­sour­cen und ein trans­pa­ren­tes Aus­wahl­ver­fah­ren mit kla­ren, öffent­lich nach­voll­zieh­ba­ren Kri­te­ri­en. Gera­de bei einem Amt, das unab­hän­gig Inter­es­sen ver­tre­ten soll, muss nach­voll­zieh­bar sein, nach wel­chen fach­li­chen Kri­te­ri­en die Per­son aus­ge­wählt wird.

Der bes­te Tier­schutz ist der, der Tier­leid ver­hin­dert, bevor es ent­steht. Prä­ven­ti­on kann zudem Kon­flik­te und Fol­ge­kos­ten ver­mei­den. Wenn die Umwand­lung in ein Ehren­amt mit Haus­halts­ein­spa­run­gen begrün­det wird, soll­te des­halb trans­pa­rent dar­ge­stellt wer­den, wel­che Ein­spa­run­gen tat­säch­lich ent­ste­hen und was im Gegen­zug an prä­ven­ti­ver Arbeit ver­lo­ren geht.

Für ein wirk­sa­mes Amt gehö­ren des­halb fünf Din­ge zusam­men: Haupt­amt­lich­keit, fach­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on, trans­pa­ren­te Aus­wahl, insti­tu­tio­nel­le Unab­hän­gig­keit und aus­rei­chen­de Res­sour­cen.

Wenn wir den Blick über das Land Berlin hinaus richten: In der letzten Legislaturperiode gab es auf Bundesebene einige ambitionierte tierschutzpolitische Vorhaben, von denen mehrere nicht abgeschlossen wurden. Gleichzeitig werden derzeit neue Entwicklungen kontrovers diskutiert. Siehst du die Gefahr, dass wir im Tierschutz politisch wieder Rückschritte machen?

Ja, die­se Sor­ge habe ich. In der letz­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode waren wich­ti­ge tier­schutz­po­li­ti­sche Vor­ha­ben ange­sto­ßen wor­den, die durch das vor­zei­ti­ge Ende der Regie­rungs­ko­ali­ti­on nicht mehr abge­schlos­sen wer­den konn­ten. Dazu gehör­ten eine umfas­sen­de Novel­lie­rung des Tier­schutz­ge­set­zes und die natio­na­le Reduk­ti­ons­stra­te­gie für Tier­ver­su­che.

Zwar ändert auch die jet­zi­ge Bun­des­re­gie­rung das Tier­schutz­ge­setz. Ver­gleicht man die Vor­ha­ben, ist der Unter­schied jedoch erheb­lich. Die 2024 geplan­te Novel­lie­rung soll­te den Tier­schutz in zahl­rei­chen Berei­chen stär­ken und ent­hielt auch kon­kre­te Ver­bes­se­run­gen für land­wirt­schaft­lich genutz­te Tie­re: Die ganz­jäh­ri­ge Anbin­de­hal­tung von Rin­dern soll­te nach einer Über­gangs­frist been­det, schmerz­haf­te nicht-kura­ti­ve Ein­grif­fe soll­ten ein­ge­schränkt und die Video­über­wa­chung in Schlacht­hö­fen soll­te ein­ge­führt wer­den. Der aktu­el­le Gesetz­ent­wurf greift davon im Wesent­li­chen nur die Video­über­wa­chung in grö­ße­ren Schlacht­hö­fen auf. Die damals vor­ge­se­he­nen Ver­bes­se­run­gen für land­wirt­schaft­lich genutz­te Tie­re sind ent­fal­len.

Eine ver­pflich­ten­de Video­über­wa­chung in Schlacht­hö­fen ist grund­sätz­lich sinn­voll. Sie kann hel­fen, Tier­schutz­ver­stö­ße auf­zu­de­cken und die behörd­li­che Kon­trol­le zu ver­bes­sern. Aber sie greift deut­lich zu kurz. Sie gilt nur für grö­ße­re Schlacht­ein­rich­tun­gen; klei­ne­re Betrie­be blei­ben grund­sätz­lich aus­ge­nom­men. Die Auf­zeich­nun­gen müs­sen zudem nur 30 Tage gespei­chert wer­den. Und vor allem: Eine Kame­ra schützt noch kein Tier. Ent­schei­dend ist, was mit den Auf­nah­men geschieht. Die zustän­di­gen Behör­den müs­sen per­so­nell und tech­nisch in der Lage sein, sie tat­säch­lich aus­zu­wer­ten, Ver­stö­ße kon­se­quent zu ver­fol­gen und dafür zu sor­gen, dass Miss­stän­de abge­stellt wer­den und sich nicht wie­der­ho­len. Ohne einen wirk­sa­men Voll­zug droht die Video­über­wa­chung zu doku­men­tie­ren, was eigent­lich ver­hin­dert wer­den müss­te.

Ein wei­te­res Bei­spiel ist die Qual­zucht. Die öffent­li­che und poli­ti­sche Dis­kus­si­on kon­zen­triert sich dabei auf­fäl­lig stark auf Hun­de, Kat­zen und ande­re soge­nann­te Heim­tie­re. Das Qual­zucht­ver­bot des Tier­schutz­ge­set­zes gilt aber nicht nur für die­se Tie­re. Auch in der land­wirt­schaft­li­chen Tier­zucht hat die jahr­zehn­te­lan­ge Selek­ti­on auf immer höhe­re Leis­tun­gen zu erheb­li­chen Tier­schutz­pro­ble­men geführt. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Lahm­hei­ten und ande­re gesund­heit­li­che Schä­den bei schnell wach­sen­den „Mast­hüh­nern“, Brust­beinfrak­tu­ren bei soge­nann­ten Hoch­leis­tungs­le­ge­hen­nen, Erkran­kun­gen im Zusam­men­hang mit hohen Milch­leis­tun­gen bei soge­nann­ten Milch­kü­hen und erheb­li­che Belas­tun­gen durch extrem hohe Wurf­grö­ßen bei Schwei­nen. Die­se Zusam­men­hän­ge sind wis­sen­schaft­lich seit Lan­gem bekannt.

Des­halb hal­te ich es für pro­ble­ma­tisch, wenn Qual­zucht poli­tisch vor allem am Bei­spiel bestimm­ter Hun­de- oder Kat­zen­ras­sen dis­ku­tiert wird, wäh­rend leis­tungs­be­ding­te Zucht­pro­ble­me bei Mil­lio­nen land­wirt­schaft­lich genutz­ter Tie­re ver­gleichs­wei­se wenig poli­ti­sche Auf­merk­sam­keit erhal­ten. Wenn wir das Qual­zucht­ver­bot ernst neh­men, darf es hier kei­ne unter­schied­li­chen Maß­stä­be geben. Ent­schei­dend muss sein, ob Zucht­zie­le bei den betrof­fe­nen Tie­ren zu Schmer­zen, Lei­den oder Schä­den füh­ren – unab­hän­gig davon, ob es sich um einen Mops, eine soge­nann­te Milch­kuh, ein soge­nann­tes Mast­huhn, eine soge­nann­te Lege­hen­ne oder ein Schwein han­delt.

Auch der Bun­des­rat und Sach­ver­stän­di­ge im Bun­des­tag sehen bei zahl­rei­chen wei­te­ren Tier­schutz­the­men drin­gen­den Hand­lungs­be­darf. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Kon­kre­ti­sie­rung des Qual­zucht­ver­bots, die Anbin­de­hal­tung und Tier­trans­por­te. Der Bun­des­rat hat die Bun­des­re­gie­rung zudem auf­ge­for­dert, an das umfas­sen­de­re Novel­lie­rungs­ver­fah­ren von 2024 anzu­knüp­fen. Gera­de in der land­wirt­schaft­li­chen Tier­hal­tung wäre das drin­gend not­wen­dig. Hier tref­fen Tier­schutz­pro­ble­me auf eini­ge der gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit – Kli­ma­wan­del, Hit­ze und Dür­re, Flä­chen- und Res­sour­cen­ver­brauch sowie Bio­di­ver­si­täts­ver­lust.

Gibt es weitere Themen, die du mit Besorgnis betrachtest?

Auch die Ent­wick­lung bei Tier­ver­su­chen berei­tet mir Sor­gen. In der letz­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode war die Aus­ar­bei­tung einer natio­na­len Reduk­ti­ons­stra­te­gie für Tier­ver­su­che bereits weit fort­ge­schrit­ten. Das dama­li­ge Bun­des­land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um hat­te Wis­sen­schaft, For­schung, Wirt­schaft und Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen in einen umfang­rei­chen Betei­li­gungs­pro­zess ein­be­zo­gen. Auch ich war dar­an betei­ligt. Anfang 2025 wur­de den Stake­hol­dern ein wei­ter­ent­wi­ckel­tes Stra­te­gie­kon­zept zur Kom­men­tie­rung vor­ge­legt. Durch das vor­zei­ti­ge Ende der Regie­rungs­ko­ali­ti­on konn­te der Pro­zess nicht mehr abge­schlos­sen wer­den.

Die­se Arbeit und die ein­ge­brach­te Exper­ti­se lie­gen aber vor. Die neue Bun­des­re­gie­rung könn­te dar­an unmit­tel­bar anknüp­fen. Bis­lang wur­de die Reduk­ti­ons­stra­te­gie jedoch weder wei­ter­ge­führt noch ver­ab­schie­det und für die betei­lig­ten Stake­hol­der ist nicht trans­pa­rent, was mit den Ergeb­nis­sen gesche­hen soll.

Statt­des­sen plant die Bun­des­re­gie­rung ein eigen­stän­di­ges Tier­ver­suchs­ge­setz und will die ent­spre­chen­den Rege­lun­gen aus dem Tier­schutz­ge­setz her­aus­lö­sen. Einen Gesetz­ent­wurf gibt es bis­lang nicht, des­halb lässt sich noch nicht beur­tei­len, wie sich dies kon­kret auf den Schutz der Tie­re aus­wir­ken wird. Die Prio­ri­tä­ten­set­zung wirft aber Fra­gen auf: War­um beginnt man einen neu­en, auf­wen­di­gen Gesetz­ge­bungs­pro­zess, anstatt zunächst die bereits geleis­te­te Arbeit zur Reduk­ti­on von Tier­ver­su­chen auf­zu­grei­fen und wei­ter­zu­füh­ren? 

Dass die Plä­ne auf erheb­li­che gesell­schaft­li­che Besorg­nis sto­ßen, zeigt auch die Bun­des­tags­pe­ti­ti­on „Stopp des geplan­ten Tier­ver­suchs­ge­set­zes“: Schon weit vor Ablauf der Mit­zeich­nungs­frist hat­te sie mehr als das Dop­pel­te des erfor­der­li­chen Quo­rums erreicht.

Für mich geht es dabei aber um mehr als Tier­schutz­recht. Es geht dar­um, was wir unter wis­sen­schaft­li­cher Inno­va­ti­on ver­ste­hen und wofür wir begrenz­te For­schungs­res­sour­cen ein­set­zen. For­schung benö­tigt öffent­li­che Gel­der, hoch­qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te, Zeit, Infra­struk­tur, Ener­gie und Mate­ria­li­en. Wenn wir die­se Res­sour­cen wei­ter­hin in For­schungs­mo­del­le inves­tie­ren, die für vie­le Fra­ge­stel­lun­gen nicht auf den Men­schen über­trag­bar sind, feh­len sie für die Ent­wick­lung und Anwen­dung mög­li­cher­wei­se aus­sa­ge­kräf­ti­ge­rer human­re­le­van­ter und tier­frei­er Ansät­ze. Wenn also For­schungs­gel­der, hoch­qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te, Zeit und ande­re begrenz­te Res­sour­cen in wenig aus­sa­ge­kräf­ti­ge For­schungs­an­sät­ze flie­ßen, ist das nicht nur ein wis­sen­schaft­li­ches und öko­no­mi­sches Pro­blem, son­dern auch eine ethi­sche Fra­ge.

Natür­lich muss die Poli­tik unter­schied­li­che wis­sen­schaft­li­che Posi­tio­nen berück­sich­ti­gen. Wenn jedoch über Tier­schutz­recht und die Zukunft der bio­me­di­zi­ni­schen For­schung ent­schie­den wird, braucht es eine aus­ge­wo­ge­ne Beratung.Neben Wissenschaftler*innen, die mit Tier­ver­su­chen arbei­ten, müs­sen auch Fach­leu­te aus Tier­schutz, Tier­schutz­recht und Tier­ethik sowie Exper­ti­se zu human­re­le­van­ten und tier­frei­en For­schungs­me­tho­den ange­mes­sen ver­tre­ten sein.

Vor allem soll­ten wir Inno­va­ti­on nicht mit der effi­zi­en­te­ren Ver­wal­tung bestehen­der Struk­tu­ren ver­wech­seln. Wah­re Inno­va­ti­on bedeu­tet, dort neue Wege zu gehen, wo bes­se­re wis­sen­schaft­li­che Ansät­ze ver­füg­bar sind oder ent­wi­ckelt wer­den kön­nen. Wenn Deutsch­land wis­sen­schaft­lich wett­be­werbs­fä­hig und zukunfts­fä­hig blei­ben will, soll­te es sei­ne begrenz­ten Res­sour­cen gezielt in die Ent­wick­lung, Vali­die­rung und brei­te Anwen­dung human­re­le­van­ter, tier­frei­er For­schungs­me­tho­den len­ken – statt über­hol­te For­schungs­mo­del­le durch neue Struk­tu­ren lang­fris­tig zu zemen­tie­ren.

Zum Abschluss: Du arbeitest an der Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health. Warum gehören Tierschutzfragen für dich zu Public Health?

Der Tier­schutz war nie ein iso­lier­tes The­ma, auch wenn wir ihn poli­tisch und gesell­schaft­lich häu­fig so behan­deln. One Health, One Wel­fa­re und Pla­ne­ta­ry Health machen deut­lich, wie eng das Wohl­erge­hen von Men­schen, ande­ren Tie­ren und Öko­sys­te­men mit­ein­an­der ver­bun­den ist. Wir Men­schen ste­hen nicht außer­halb der Natur. Wir sind Teil von ihr und abhän­gig von funk­tio­nie­ren­den Öko­sys­te­men, bio­lo­gi­scher Viel­falt, frucht­ba­ren Böden, sau­be­rem Was­ser und einem sta­bi­len Kli­ma.

Der Hit­ze­som­mer führt uns die­se Zusam­men­hän­ge sehr kon­kret vor Augen. Hit­ze und Tro­cken­heit füh­ren regio­nal zu Fut­ter­man­gel und set­zen land­wirt­schaft­li­che Betrie­be zusätz­lich unter Druck. Natür­lich brau­chen Landwirt*innen Unter­stüt­zung. Aber lang­fris­tig kann die Ant­wort nicht dar­in bestehen, mit öffent­li­chen Mit­teln immer wie­der die Fol­gen eines Sys­tems abzu­fe­dern, das ange­sichts der Kli­ma- und Bio­di­ver­si­täts­kri­se zuneh­mend an sei­ne Gren­zen stößt. Wir soll­ten die­se Mit­tel viel­mehr nut­zen, um Landwirt*innen beim Umbau hin zu einer nach­hal­ti­ge­ren Land­wirt­schaft mit deut­lich gerin­ge­ren Tier­be­stän­den und einer stär­ker pflan­zen­ba­sier­ten Lebens­mit­tel­pro­duk­ti­on zu unter­stüt­zen. Genau in die­se Rich­tung weist auch das Umwelt­bun­des­amt, das eine Ver­rin­ge­rung der Tier­be­stän­de und des Kon­sums tie­ri­scher Lebens­mit­tel sowie eine umwelt- und tier­ge­rech­te­re Aus­ge­stal­tung der ver­blei­ben­den Tier­hal­tung als wich­ti­ge Stell­schrau­ben beschreibt.

Das wäre gleich­zei­tig Tier‑, Kli­ma- und Bio­di­ver­si­täts­schutz und wür­de auch der mensch­li­chen Gesund­heit zugu­te­kom­men. Genau dar­in liegt für mich die Stär­ke eines One-Heal­th‑, One-Wel­fa­re- und Pla­ne­ta­ry-Health-Ansat­zes: Wir müs­sen auf­hö­ren, die­se Her­aus­for­de­run­gen getrennt von­ein­an­der lösen zu wol­len.

Der Ver­lust ande­rer Arten ist dabei nicht nur eine Tra­gö­die für die­se Arten selbst. Mit dem fort­schrei­ten­den Ver­lust von Bio­di­ver­si­tät und der Desta­bi­li­sie­rung von Öko­sys­te­men gefähr­den wir zuneh­mend auch die Bedin­gun­gen, von denen unser eige­nes Leben und Wohl­erge­hen abhän­gen. 

Für mich gehört dazu auch ein huma­nis­ti­sches Ver­ständ­nis von Ver­ant­wor­tung. Ver­nunft und wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis soll­ten uns nicht nur dazu befä­hi­gen, unse­re eige­nen Lebens­be­din­gun­gen zu ver­bes­sern, son­dern auch dazu, die Fol­gen unse­res Han­delns für ande­re emp­fin­dungs­fä­hi­ge Lebe­we­sen und für die natür­li­chen Sys­te­me, von denen wir alle abhän­gen, ernst zu neh­men. 

Eine soli­da­ri­sche und ver­ant­wor­tungs­vol­le Gesell­schaft soll­te ihren mora­li­schen Blick des­halb nicht an der Art­gren­ze enden lassen.Tierschutz ist für mich also auch Zukunfts­schutz – für ande­re Tie­re, für uns Men­schen und für kom­men­de Gene­ra­tio­nen.

Die euro­päi­sche Fach­tier­ärz­tin für Tier­schutz, ‑ethik und ‑recht, Dr. Kath­rin Herr­mann, war von 2020 bis 2025 haupt­amt­li­che Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te des Lan­des Ber­lin. Nach dem Regie­rungs­wech­sel Mit­te 2023 kam es zuneh­mend zu Dif­fe­ren­zen mit der poli­ti­schen Lei­tung der Senats­ver­wal­tung für Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz über die Aus­ge­stal­tung und Unab­hän­gig­keit des Amtes. Kath­rin Herr­mann bean­trag­te dar­auf­hin Son­der­ur­laub vom Land Ber­lin und wid­met sich der­zeit wie­der aus­schließ­lich ihrer wis­sen­schaft­li­chen Arbeit und Leh­re an der Johns Hop­kins Uni­ver­si­ty. Ihre Arbeits­schwer­punk­te lie­gen im evi­denz­ba­sier­ten Tier­schutz, in der tier­frei­en For­schung und Leh­re sowie an den Schnitt­stel­len von Tier­schutz, One Health, One Wel­fa­re und Pla­ne­ta­ry Health.

v.l.n.r.: Ann-Marie Orff, Dr. Kath­rin Herr­mann

Web­i­nar-Tipp: Dr. Kath­rin Herr­mann hat im Febru­ar 2026 die eng­lisch­spra­chi­ge Web­i­nar-Rei­he „Ani­mals, Ethics, and Jus­ti­ce – Bey­ond the Human: Sha­ring the Pla­net with Non­hu­man Ani­mals“ gestar­tet. Gemein­sam mit inter­na­tio­na­len Expert*innen beleuch­tet sie Mensch-Tier-Bezie­hun­gen aus der Per­spek­ti­ve von Tier­schutz, Tier­ethik und Mul­ti­spe­zi­es-Gerech­tig­keit und fragt, wie ein gerech­te­res Zusam­men­le­ben mit ande­ren Tie­ren auf einem gemein­sa­men Pla­ne­ten aus­se­hen kann. Dabei wer­den Tier­fra­gen auch im Zusam­men­hang mit gesell­schaft­li­chen und öko­lo­gi­schen Her­aus­for­de­run­gen wie Kli­ma­wan­del, Bio­di­ver­si­täts­ver­lust und Pla­ne­ta­ry Health betrach­tet. Deut­sche Unter­ti­tel ste­hen zur Ver­fü­gung. 

Ankün­di­gun­gen zu kom­men­den Ver­an­stal­tun­gen und Mög­lich­kei­ten zur Anmel­dung fin­den sich auf der Event­bri­te-Sei­te von Dr. Kath­rin Herr­mann: Event­bri­te – Dr. Kath­rin Herr­mann

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