Humanist*innen treten für Selbstbestimmung am Lebensende ein. Unser innerster Antrieb ist Liebe zum Menschen und zum Menschsein. Und weil das so ist, wollen wir, dass dieses einzigartige Leben bis zuletzt eines sein kann, das der Würde, dem Willen und der Persönlichkeit jedes Menschen gerecht wird.
Diese Haltung wurzelt tief in dem, was wir als Menschen im Licht der Evolution sind: kooperative und prosoziale Wesen. Wir überleben, wachsen und werden menschlich in Beziehung zu anderen. Darum berührt uns fremdes Leid, darum können wir Anteil nehmen, helfen, schützen und begleiten.
Ein solcher Blick sieht den Menschen nicht nur als Pflegefall oder Diagnose. Auch am Lebensende bleibt er ganz Mensch, mit Erinnerungen und Beziehungen, Ängsten und Hoffnungen, Idealen und Träumen. Dies zu achten heißt, ihn nicht zu entmündigen, wenn er besonders verletzlich ist. Am Lebensende.
Deshalb gehört zur Menschenliebe die Achtung vor Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 klargestellt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zur persönlichen Freiheit gehört. Eine Person, die in der Lage ist, frei und selbstständig Entscheidungen zu treffen – ohne Zwang und mit eigenem Willen zu handeln –, darf am Lebensende nicht grundsätzlich daran gehindert werden, über sich selbst zu bestimmen.
Selbstbestimmung zuzulassen ist Ausdruck von Menschenliebe. Und die beinhaltet ein hohes Maß an Mitgefühl. Genau dann, wenn wir hinhören, wirklich zuhören. Was erlebt dieser Mensch? Wovor fürchtet er sich? Was trägt ihn? Was ist für ihn nicht mehr auszuhalten? Was braucht er jetzt? Wer mitfühlen kann, urteilt nicht vorschnell, drängt nicht, beschämt nicht und kommt nicht mit moralingetränkten Lösungen daher. Mitgefühl will verstehen. Helfen, wo geholfen werden kann. Und akzeptieren, was zu akzeptieren ist.
Deshalb gilt für uns: Wer Selbstbestimmung am Lebensende verteidigt, will keineswegs einer kühl kalkulierten „Entsorgungsmentalität“ das Wort reden – sondern verhindern, dass Menschen übergangen werden. Dafür setzen wir uns ein.
Dabei ist uns bewusst, was viele Menschen am Lebensende brauchen: verlässliche Nähe, gute Pflege, nachhaltige Schmerztherapie, sorgsame Hospizbegleitung, psychologische Unterstützung und viel Zeit. All das muss gestärkt werden. Niemand darf sich den Tod wünschen, weil er einsam ist, weil Pflege fehlt oder Schmerzen nicht behandelt werden. Eine humane Gesellschaft muss alles tun, damit Menschen leben können, solange sie leben wollen.
Dann wird aus Mitgefühl konkrete Fürsorge. Palliative Begleitung ermöglicht vielen Menschen ein Sterben in Würde. Gleichzeitig ist sie nicht der einzige Weg, Menschenliebe und Verantwortung zu leben. Sie kann Leid lindern, aber nicht jedes Leiden aufheben. Sie kann Angst mindern, aber nicht für einen Menschen entscheiden, was noch tragbar ist und was nicht.
Liebevolle Fürsorge darf nicht heißen, nur einen einzigen Weg für ethisch geboten zu erklären. In sorgfältig geprüften Fällen wird sich Menschenliebe gerade darin äußern, einen freiverantwortlich mitgeteilten Wunsch nach begleiteter Beendigung des eigenen Lebens zu akzeptieren. Auch wenn es schmerzt und die Beschäftigung mit der eigenen Sterblichkeit hervorruft.
Unsere Motivation für humanistisches Handeln am Lebensende dient nicht dem Tod, sondern dem Leben. Wir wollen mittragen helfen, was getragen und gelindert werden kann. Und wir wollen akzeptieren, wo ein Mensch in Freiheit und Klarheit sagt: Für mich ist es genug. Das ist nicht immer einfach. Doch am Ende des Lebens ist beides ein Ausdruck der Liebe zum Menschen und seiner unantastbaren Würde.



