Humanes Lebensende

Motivation: Menschenliebe

| von
Die Hoffotografen

Beitragsbild: Liana S/Unsplash

Was bedeutet Menschenliebe am Lebensende? Humanist*innen treten für Selbstbestimmung ein. Ihr innerster Antrieb ist die Liebe zum Menschen und zum Menschsein. Dazu gehört, dass ein einzigartiges Leben bis zuletzt eines sein kann, das der Würde, dem Willen und der Persönlichkeit jedes Menschen gerecht wird.

Humanist*innen tre­ten für Selbst­be­stim­mung am Lebens­en­de ein. Unser inners­ter Antrieb ist Lie­be zum Men­schen und zum Mensch­sein. Und weil das so ist, wol­len wir, dass die­ses ein­zig­ar­ti­ge Leben bis zuletzt eines sein kann, das der Wür­de, dem Wil­len und der Per­sön­lich­keit jedes Men­schen gerecht wird.

Die­se Hal­tung wur­zelt tief in dem, was wir als Men­schen im Licht der Evo­lu­ti­on sind: koope­ra­ti­ve und pro­so­zia­le Wesen. Wir über­le­ben, wach­sen und wer­den mensch­lich in Bezie­hung zu ande­ren. Dar­um berührt uns frem­des Leid, dar­um kön­nen wir Anteil neh­men, hel­fen, schüt­zen und beglei­ten.

Ein sol­cher Blick sieht den Men­schen nicht nur als Pfle­ge­fall oder Dia­gno­se. Auch am Lebens­en­de bleibt er ganz Mensch, mit Erin­ne­run­gen und Bezie­hun­gen, Ängs­ten und Hoff­nun­gen, Idea­len und Träu­men. Dies zu ach­ten heißt, ihn nicht zu ent­mün­di­gen, wenn er beson­ders ver­letz­lich ist. Am Lebens­en­de.

Des­halb gehört zur Men­schen­lie­be die Ach­tung vor Selbst­be­stim­mung. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat 2020 klar­ge­stellt, dass das Recht auf selbst­be­stimm­tes Ster­ben zur per­sön­li­chen Frei­heit gehört. Eine Per­son, die in der Lage ist, frei und selbst­stän­dig Ent­schei­dun­gen zu tref­fen – ohne Zwang und mit eige­nem Wil­len zu han­deln –, darf am Lebens­en­de nicht grund­sätz­lich dar­an gehin­dert wer­den, über sich selbst zu bestim­men.

Selbst­be­stim­mung zuzu­las­sen ist Aus­druck von Men­schen­lie­be. Und die beinhal­tet ein hohes Maß an Mit­ge­fühl. Genau dann, wenn wir hin­hö­ren, wirk­lich zuhö­ren. Was erlebt die­ser Mensch? Wovor fürch­tet er sich? Was trägt ihn? Was ist für ihn nicht mehr aus­zu­hal­ten? Was braucht er jetzt? Wer mit­füh­len kann, urteilt nicht vor­schnell, drängt nicht, beschämt nicht und kommt nicht mit mora­linge­tränk­ten Lösun­gen daher. Mit­ge­fühl will ver­ste­hen. Hel­fen, wo gehol­fen wer­den kann. Und akzep­tie­ren, was zu akzep­tie­ren ist.

Des­halb gilt für uns: Wer Selbst­be­stim­mung am Lebens­en­de ver­tei­digt, will kei­nes­wegs einer kühl kal­ku­lier­ten „Ent­sor­gungs­men­ta­li­tät“ das Wort reden – son­dern ver­hin­dern, dass Men­schen über­gan­gen wer­den. Dafür set­zen wir uns ein.

Dabei ist uns bewusst, was vie­le Men­schen am Lebens­en­de brau­chen: ver­läss­li­che Nähe, gute Pfle­ge, nach­hal­ti­ge Schmerz­the­ra­pie, sorg­sa­me Hos­piz­be­glei­tung, psy­cho­lo­gi­sche Unter­stüt­zung und viel Zeit. All das muss gestärkt wer­den. Nie­mand darf sich den Tod wün­schen, weil er ein­sam ist, weil Pfle­ge fehlt oder Schmer­zen nicht behan­delt wer­den. Eine huma­ne Gesell­schaft muss alles tun, damit Men­schen leben kön­nen, solan­ge sie leben wol­len.

Dann wird aus Mit­ge­fühl kon­kre­te Für­sor­ge. Pal­lia­ti­ve Beglei­tung ermög­licht vie­len Men­schen ein Ster­ben in Wür­de. Gleich­zei­tig ist sie nicht der ein­zi­ge Weg, Men­schen­lie­be und Ver­ant­wor­tung zu leben. Sie kann Leid lin­dern, aber nicht jedes Lei­den auf­he­ben. Sie kann Angst min­dern, aber nicht für einen Men­schen ent­schei­den, was noch trag­bar ist und was nicht.

Lie­be­vol­le Für­sor­ge darf nicht hei­ßen, nur einen ein­zi­gen Weg für ethisch gebo­ten zu erklä­ren. In sorg­fäl­tig geprüf­ten Fäl­len wird sich Men­schen­lie­be gera­de dar­in äußern, einen frei­ver­ant­wort­lich mit­ge­teil­ten Wunsch nach beglei­te­ter Been­di­gung des eige­nen Lebens zu akzep­tie­ren. Auch wenn es schmerzt und die Beschäf­ti­gung mit der eige­nen Sterb­lich­keit her­vor­ruft.

Unse­re Moti­va­ti­on für huma­nis­ti­sches Han­deln am Lebens­en­de dient nicht dem Tod, son­dern dem Leben. Wir wol­len mit­tra­gen hel­fen, was getra­gen und gelin­dert wer­den kann. Und wir wol­len akzep­tie­ren, wo ein Mensch in Frei­heit und Klar­heit sagt: Für mich ist es genug. Das ist nicht immer ein­fach. Doch am Ende des Lebens ist bei­des ein Aus­druck der Lie­be zum Men­schen und sei­ner unan­tast­ba­ren Wür­de.

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2 Kommentare zu „Motivation: Menschenliebe“

  1. „.……Und wir wol­len akzep­tie­ren, wo ein Mensch in Frei­heit und Klar­heit sagt: Für mich ist es genug „:

    Müss­te der Huma­nis­ti­sche Ver­band Deutsch­lands nach die­ser Akzep­tanz und den vie­len vor­aus­ge­gan­ge­nen ver­ant­wor­tungs­vol­len, klu­gen und schö­nen Wor­ten nicht end­lich auch selbst Taten fol­gen las­sen in Form eines mensch­li­chen Ster­be­hil­fe-Ange­bots im Rah­men des wun­der­ba­ren Ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teils 2020, z. B. ähn­lich wie die DGHS und mit Gita Neu­mann ?
    Mit freund­li­chen Grü­ßen
    H. Herr­mann

    1. Lie­ber H. Herr­mann,
      vie­len Dank für Ihren Kom­men­tar und ihr ver­ständ­li­ches Anlie­gen. Die Akzep­tanz der selbst­be­stimm­ten Ent­schei­dung und die Befür­wor­tung des Urteils aus 2020, füh­ren aller­dings nicht auto­ma­tisch zur Umset­zung eines kon­kre­ten Ange­bots. Denn: Der Huma­nis­ti­sche Ver­band Deutsch­lands sieht sei­ne Auf­ga­be vor­ran­gig in der Beglei­tung und Bera­tung – in der Unter­stüt­zung bei der Ent­wick­lung einer selbst­be­stimm­ten Ent­schei­dung. Aus die­sem Grund sehen wir das Ange­bot einer ergeb­nis­of­fe­nen Sui­zid­kon­flikt-Bera­tung als essen­ti­ell an und set­zen uns dafür ent­schie­den ein. Wir plä­die­ren aus prin­zi­pi­el­len und ethi­schen Erwä­gun­gen für eine strik­te Tren­nung von Beglei­tung und Bera­tung auf der einen und dem kon­kre­ten Ange­bot zur Umset­zung des assis­tier­ten Sui­zids auf der ande­ren Sei­te. Aus die­sem Grund wird der Huma­nis­ti­sche Ver­band Deutsch­lands kein eige­nes Ange­bot für die Umset­zung des assis­tier­ten Sui­zids anbie­ten. Wir wer­den uns wei­ter dafür stark machen, dass es zu einer Huma­ni­sie­rung der Gesell­schaft am Lebens­en­de kom­men kann.
      Sabi­ne Seba­yang – Bun­des­be­auf­trag­te für Huma­nis­ti­sche Hos­piz­ar­beit

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