Offener Brief

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach gesundheitsförderlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten

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Beitragsbild: Claudio Schwarz/unsplash

42 Verbände und Organisationen, darunter auch der Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband, fordern den Bundeskanzler, die Bundesminister*innen und die Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien auf, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorzulegen.

Sehr geehr­ter Herr Bun­des­kanz­ler Scholz, sehr geehr­te Bun­des­mi­nis­te­rin­nen und Bun­des­mi­nis­ter, sehr geehr­te Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te der Regie­rungs­par­tei­en,

wir for­dern Sie auf, noch in die­ser Wahl­pe­ri­ode einen Geset­zes­ent­wurf zur Neu­re­ge­lung des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs zur Bera­tung und Abstim­mung im Bun­des­tag vor­zu­le­gen.

Aktu­el­le For­schung zu den Erfah­run­gen unge­wollt Schwan­ge­rer in Deutsch­land zeigt: Der Schwan­ger­schafts­ab­bruch wird stig­ma­ti­siert und die Ver­sor­gungs­la­ge ist vie­ler­orts unzu­rei­chend. Jedoch wären mehr Gynäkolog*innen bereit Schwan­ger­schafts­ab­brü­che vor­zu­neh­men, wenn sich die Rah­men­be­din­gun­gen ver­bes­ser­ten. Sie sehen § 218ff StGB als wesent­li­chen Teil des Pro­blems. Der Bericht der Kom­mis­si­on zur repro­duk­ti­ven Selbst­be­stim­mung und Fort­pflan­zungs­me­di­zin zeigt auf, dass Geset­zes­än­de­run­gen zur Rege­lung des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs not­wen­dig und ver­fas­sungs­recht­lich mög­lich sind. Die grund­sätz­li­che Rechts­wid­rig­keit des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs min­des­tens in der Früh­pha­se der Schwan­ger­schaft ist nicht halt­bar.

Wir hal­ten fest, was sich aus unse­rer Sicht nicht bestrei­ten lässt: § 218 StGB ist kein guter Kom­pro­miss. Eine Neu­re­ge­lung des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs im Sin­ne einer guten Gesund­heits­ver­sor­gung ist drin­gend gebo­ten und auch mach­bar. Lebens­schutz kann und muss mit ande­ren Mit­teln umge­setzt wer­den.

Laut aktu­el­len Mei­nungs­um­fra­gen durch das BMFSFJ fin­det die über­wie­gen­de Mehr­heit der Bevöl­ke­rung, dass Schwan­ger­schafts­ab­brü­che künf­tig nicht mehr im Straf­ge­setz­buch gere­gelt wer­den soll­ten.

Evi­denz der Pro­blem­la­ge, Lösungs­an­sät­ze und eine brei­te gesell­schaft­li­che Unter­stüt­zung sind gute Vor­aus­set­zun­gen dafür, im Bun­des­tag eine par­la­men­ta­ri­sche Mehr­heit für eine Neu­re­ge­lung des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs zu errei­chen.

Die Bun­des­re­gie­rung hat in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag for­mu­liert: „Wir stär­ken das Selbst­be­stim­mungs­recht von Frau­en. Wir stel­len Ver­sor­gungs­si­cher­heit her.“ In die­sem Som­mer wird das Grund­ge­setz 75 Jah­re alt – und mit ihm der Gleich­heits­grund­satz in Arti­kel 3, der trotz staat­li­cher Ver­pflich­tung immer noch nicht umge­setzt wird. Ange­sichts aktu­el­ler Ent­wick­lun­gen und bevor­ste­hen­der Euro­pa- und Land­tags­wah­len erwar­ten wir von Regie­rung und demo­kra­ti­schen Par­la­men­ta­rie­rin­nen drin­gend, Men­schen- und Frau­en­rech­te vor Demo­kra­tie­fein­den zu ver­tei­di­gen, zu schüt­zen und abzu­si­chern. Dazu gehört auch, dass Sie sich aktiv für eine Neu­re­ge­lung des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs ein­set­zen!

Unse­re Ver­bän­de und Orga­ni­sa­tio­nen sichern Ihnen ihre Unter­stüt­zung für die Kon­zep­ti­on und Umset­zung einer ziel­füh­ren­den gesetz­li­chen Rege­lung des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs nach gesund­heits­för­der­li­chen, ver­fas­sungs­recht­li­chen und men­schen­recht­li­chen Gesichts­punk­ten zu.

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