Eine historische Analyse

Weltanschauungspflege

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Beitragsbild: Declan Sun/unsplash

Wie lässt sich der Humanistische Verband Deutschlands als Weltanschauungsgemeinschaft verstehen? Horst Groschopp analysiert die Geschichte des Begriffs „Weltanschauungspflege“. Dabei zeigt sich, wie eng juristische Begriffe, historische Entwicklungen und kulturelle Selbstdeutungen miteinander verflochten sind.

Zur Problemstellung

Der Huma­nis­ti­sche Ver­band Deutsch­lands ist nach dem Grund­ge­setz und der Selbst­de­fi­ni­ti­on eine „Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft“. Er kann nicht auf den Begriff der Welt­an­schau­ung ver­zich­ten, etwa weil er in der Gegen­wart anti­quiert klingt und poten­zi­el­le Mit­glie­der viel­leicht abschreckt.

Auf mei­nen Arti­kel „Huma­nis­mus noch immer in der Auf­klä­rung“ am 7. April 2026 auf „diesseits.de“ schrieb Tho­mas Hein­richs am 14. April 2026 einen Kom­men­tar, in dem er „welt­an­schau­li­chen Huma­nis­mus“ von einem all­ge­mei­nen Huma­nis­mus unter­schied. „Huma­nis­mus gibt es als Welt­an­schau­ung und es gibt ihn nicht als Welt­an­schau­ung. Das ist für uns als Welt­an­schau­ungs­ver­bän­de m.E. der ent­schei­den­de Unter­schied. [Wir] müs­sen ihn als welt­an­schau­li­che Posi­ti­on von einer nicht welt­an­schau­li­chen Sym­pa­thie für Huma­nis­ti­sches abgren­zen.“

Ihm ant­wor­te­te Johan­nes Schwill einen Tag spä­ter: „Wie Du weißt, ist bei uns im Wes­ten der Begriff ‘Welt­an­schau­ung’ kein Tür­öff­ner, son­dern ins­be­son­de­re bei Men­schen, die uns noch nicht ken­nen, eine Hür­de. Da er aber nun mal ver­fas­sungs­recht­lich not­wen­dig ist, muss er ins Klein­ge­druck­te. Kei­nes­falls aber in die Über­schrift.“[1]

Wie will der Huma­nis­ti­sche Ver­band Deutsch­lands aber aus­drü­cken, dass er eine „Bekennt­nis­ge­mein­schaft“ ist, die „sich die gemein­schaft­li­che Pfle­ge einer Welt­an­schau­ung zur Auf­ga­be“ macht (Art. 137,7 GG). Er kann ja schlecht die­se Selbst­be­stim­mung im Klein­ge­druck­ten ver­ste­cken oder eine Erklä­rung in die Fuß­no­te set­zen, etwa in der Art: Wir gren­zen uns sowohl von dem alter­tüm­li­chen Ver­ständ­nis des 19. Jahr­hun­derts als auch von der ver­bre­che­ri­schen Pra­xis mit dem Wort „ari­sche Welt­an­schau­ung“ im Natio­nal­so­zia­lis­mus und von dem Miss­brauch ab, der mit dem Begriff von der „mar­xis­tisch-leni­nis­ti­schen Welt­an­schau­ung“ getrie­ben wur­de … und über­haupt ver­wen­den wir den Aus­druck „Bekennt­nis“ nicht im kirch­li­chen Sin­ne eines Cre­do.

Sol­che Debat­ten sind so alt wie der Huma­nis­ti­sche Ver­band Deutsch­lands, denn erst mit sei­nem Erschei­nen gibt es das Pro­blem, mit Huma­nis­mus eine posi­ti­ve Lebens­sicht for­mu­lie­ren zu müs­sen. Bis dahin reich­te es, sich als nicht-kirch­lich zu defi­nie­ren und ein sich von jedem Glau­ben abwen­den­des und die­se Hal­tung bezeu­gen­des frei­den­ke­ri­sches Welt­bild zu haben, eine ent­spre­chen­de Phi­lo­so­phie oder Denk­art.

Wid­men wir uns also im Fol­gen­den den Begrif­fen „Welt­an­schau­ung“ und „Pfle­ge“, im Wesent­li­chen his­to­risch, weil wir nicht aus der eige­nen Geschich­te und den gel­ten­den Ver­fas­sungs­richt­li­ni­en aus­stei­gen kön­nen – auch wenn wir wis­sen, dass der moder­ne Begriff von Kul­tur den älte­ren der Welt­an­schau­ung in den letz­ten Jahr­zehn­ten end­gül­tig über­holt hat.[2]

Wir mögen zwar „Welt­an­schau­ung“ als einen Klotz am Bein emp­fin­den, aber das Wort ist und bleibt unser Pro­blem, dem wir uns nicht ent­zie­hen kön­nen. Dar­aus folgt, wir müs­sen den Aus­druck erneu­ern, wohl wis­send, dass er sich zwar wis­sen­schaft­lich unter­su­chen, sich aber nicht „ver­wis­sen­schaft­li­chen“ lässt, wie vie­le unse­rer frei­den­ke­ri­schen Vor­fah­ren mein­ten, die eine „wis­sen­schaft­li­che Welt­an­schau­ung“ favo­ri­sier­ten.

Ich weiß um die Trau­er, sich davon ver­ab­schie­den zu müs­sen, tei­le dem­zu­fol­ge die Ansicht im „Kri­ti­schen Wör­ter­buch des Mar­xis­mus“: „Der Aus­druck ‘Welt­an­schau­ung’ ist … im wei­ten Feld zwi­schen ‘Ideo­lo­gie’, ‘Phi­lo­so­phie’ und ‘Wis­sen­schaft’ und (ethi­scher oder poli­ti­scher) ‘Pra­xis’ höchst unter­schied­lich besetzt, ohne eine eige­ne Iden­ti­tät aus­zu­bil­den, man soll­te ihm des­halb nicht den Sta­tus eines theo­re­ti­schen Begriffs zuge­ste­hen.“[3] Wor­aus aber folgt, dass er zu „fül­len“ ist; wir mei­nen: mit Huma­nis­mus.

Da kommt uns Max Webers Ansicht ent­ge­gen, der im „Wert­ur­teils­streit“ der Fra­ge nach­ging, inwie­fern wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se auf gesell­schaft­li­chen Gebie­ten über­haupt objek­tiv sein kön­nen. In sei­ner Ant­wort benutz­te er den damals in Mode gekom­me­nen Begriff und urteil­te: „‘Welt­an­schau­un­gen’ [kön­nen] nie­mals Pro­dukt fort­schrei­ten­den Erfah­rungs­wis­sens sein …, und daß also die höchs­ten Idea­le, die uns am mäch­tigs­ten bewe­gen, für alle Zeit nur im Kampf mit ande­ren Idea­len sich aus­wir­ken, die ande­ren eben­so hei­lig sind, wie uns die unse­ren“.[4]

Als dies Weber 1904 schrieb, ver­ein­te der Begriff „Welt­an­schau­ung“ unter sei­nem Dach noch alle Welt­an­schau­un­gen, also reli­giö­se und nicht­re­li­giö­se. Er begann aber zu die­ser Zeit, genau­ge­nom­men in Ansät­zen schon seit Beginn des 19. Jahr­hun­derts, vor allem welt­li­che Welt­an­schau­un­gen zu mei­nen und z.B. von christ­li­chen zu unter­schei­den, bis schließ­lich im Ent­ste­hungs­pro­zess der Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung, auf die wir uns heu­te per Grund­ge­setz stüt­zen, das Adjek­tiv „welt­lich“ kurz­zei­tig zusam­men­wuchs mit „welt­an­schau­lich“. Das schau­en wir uns jetzt an, denn erst im Zuge des Schul­kom­pro­mis­ses 1919 und dem end­gül­ti­gen Nicht­zu­stan­de­kom­men eines Reichs­schul­ge­set­zes 1927 trat wie­der eine förm­li­che Schei­dung ein in „welt­lich“ und „welt­an­schau­lich“, wenn auch das Glei­che mei­nend, aber doch bis heu­te Ver­wir­rung stif­tend.

Geburt eines Begriffs

Um eine vom reli­giö­sen Den­ken abwei­chen­de Welt­an­sicht wie welt­li­ches Anschau­en des Men­schen ange­sichts der bür­ger­li­chen Ver­hält­nis­se nach der Fran­zö­si­schen Revo­lu­ti­on aus­zu­drü­cken, ohne jedoch alle meta­phy­si­schen, idea­lis­ti­schen und mys­ti­schen Hin­ter­grün­de völ­lig auf­zu­ge­ben, ent­stand Ende des 18. Jahr­hun­derts in Deutsch­land, zunächst in der tran­szen­den­ta­len Phi­lo­so­phie, der Begriff „Welt­an­schau­ung“.

Welt­an­schau­ung als Gegen­wort zu reli­giö­sen Äuße­run­gen zu fas­sen, geht wohl zurück auf Fried­rich D. E. Schlei­er­ma­cher (1768–1834). Von dort führt eine Spur zur Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung. Schlei­er­ma­cher ver­stand zu Beginn des 19. Jahr­hun­derts unter Welt­an­schau­ung alle Ideen außer­halb reli­giö­ser Erklä­run­gen. Er gab dem Wort die Funk­ti­on eines Gegen­be­griffs zu der in den ver­schie­de­nen Glau­bens­wei­sen erfass­ba­ren Got­tes­idee.[5]

Zu die­ser Begriffs­ge­burt gibt es von Hel­mut Gün­ter Mei­er eine Geschichts­dar­stel­lung.[6] Danach bil­de­te sich „Welt­an­schau­ung“ in der „Fach­spra­che der Phi­lo­so­phie aus, nicht aber in der Spra­che der Dich­tung oder etwa in der All­tags­spra­che“.[7] Der Autor gibt eine Genea­lo­gie von Imma­nu­el Kant 1790, über Johann Gott­lieb Fich­te 1792 bis zu Georg Wil­helm Fried­rich Hegel (nach 1818). Letz­te­rer leg­te dabei eine Stu­fen­fol­ge der Welt­an­schau­un­gen fest, die in der Geschich­te der Völ­ker jeweils Ver­kör­pe­run­gen des Zeit­geis­tes dar­stel­len, die bis zu ihrer Inte­gra­ti­on in die Phi­lo­so­phie durch­aus plu­ra­lis­tisch neben­ein­an­der exis­tie­ren.[8] Es geht ihm dar­um, eine Zusam­men­schau der Welt aus­zu­drü­cken.

Mei­er wider­legt Ansich­ten in vie­len Wör­ter­bü­chern, deren Autoren von­ein­an­der abschrie­ben, denen zufol­ge Alex­an­der von Hum­boldt mit sei­ner Kos­mos-Theo­rie von 1845 der Schöp­fer sein soll. Er zeigt zudem, dass dem Wort Ent­spre­chun­gen in ande­ren Spra­chen feh­len (mit eini­gen weni­gen Aus­nah­men in ger­ma­ni­schen), was auch die hie­si­ge Frei­den­ke­rei präg­te, die das Wort auf­griff. Eine gro­ße Rol­le spiel­te dabei die Nähe des Wor­tes zur Ästhe­tik.

Der Bezug auf die Küns­te und auf dort ven­ti­lier­te Pro­ble­me wur­de für die künf­ti­ge Bestim­mung von „Welt­an­schau­ung“ auf drei­fa­che Wei­se prä­gend. Ers­tens wur­de der Begriff am Ende des Vor­märz nahe­zu ein „Aus­druck der ästhe­ti­schen Kunst­spra­che“, ein „Ersatz­wort für Ästhe­tik“.[9] Dar­in drück­te sich der sozia­le Tat­be­stand aus, dass die geis­ti­gen Pro­vo­ka­tio­nen der Zeit nicht aus der Phi­lo­so­phie oder der Theo­lo­gie, son­dern aus den Küns­ten und von Lai­en außer­halb der eta­blier­ten Phi­lo­so­phie und Theo­lo­gie kamen. Sie war­fen neue Lebens­fra­gen auf. Die Bin­dung von Welt­erklä­run­gen an die Spra­che der Küns­te und Künst­ler rück­te das sin­nen­mä­ßi­ge Erfas­sen der Welt in eine nie­de­re, wenn auch akzep­tier­te Form der Erkennt­nis. Zeit­gleich wur­de für Sinn­ge­bun­gen das Wort „Kul­tur“ ein­ge­führt und die „Refle­xi­ons­kul­tur zu einem Sys­tem“ auf der Ebe­ne „des gemei­nen Men­schen­ver­stan­des“ erho­ben.[10]

Zwei­tens ist zuerst in den ästhe­ti­schen Äuße­run­gen eine Mög­lich­keit rea­li­siert, die künf­tig den Ein­satz des Wor­tes „Welt­an­schau­ung“ bestimmt, näm­lich die Ent­de­ckung, „dass das Indi­vi­du­el­le des Indi­vi­du­ums abso­lut gesetzt wer­den kann. Das voll­zog sich in der Sub­jek­ti­vie­rung von Mei­nun­gen, Nei­gun­gen und des eige­nen Geschmacks.“[11] Seit­dem „kann Welt­an­schau­ung umschrie­ben wer­den als das theo­re­ti­sche Mei­nungs­ge­fü­ge des Sub­jekts, erho­ben auf den Begriff der end­li­chen Ver­nunft, in der Inten­ti­on, mit sei­ner Hil­fe die aus dem Ursprung der Indi­vi­dua­li­tät auf­ge­bau­te Welt­an­sicht in eine Erkennt­nis der dar­in gesetz­ten Welt zum Zwe­cke ihrer Bewäl­ti­gung umzu­wan­deln. Welt­an­schau­ung ist ein sub­jek­ti­ver Sys­tem­ver­such zur Welt­be­wäl­ti­gung.“[12]

Drit­tens pro­du­zier­ten die Kunst- und Kul­tur­de­bat­ten und die obrig­keit­li­chen Ver­su­che, sie zu zen­sie­ren, eine gewis­se intel­lek­tu­el­le Öffent­lich­keit. Der Dis­kurs ebne­te die Wege, „auf denen das Wort der Phi­lo­so­phie seit etwa der Mit­te des 19. Jahr­hun­derts in die Spra­che der ‚Lai­en­welt‘ ein­dringt“ und zu einem Mode­wort wird, das die spä­te­re „Ver­fla­chung des Wort­ge­brauchs“ vor­be­rei­tet.[13] Albert Kalt­hoffs Cha­rak­te­ris­tik von „Welt­an­schau­ung“ als „Poe­ten­phi­lo­so­phie“ trifft den Kern des Vor­gangs,[14] denn „Welt­an­schau­ung“ geriet wegen ihres gleich­zei­ti­gen Bezugs auf die Küns­te und das Reli­giö­se in einen unlös­ba­ren Kon­flikt zwi­schen Meta­phy­sik und Wis­sen­schaft.

Außer­halb der aka­de­mi­schen Phi­lo­so­phie voll­zog sich par­al­lel zur Indus­tria­li­sie­rung ein gewal­ti­ger Vor­gang der Sub­jek­ti­vie­rung von „Welt­an­schau­un­gen“ mit einer Eska­la­ti­on nach 1880/90. Gebil­de­te, Ver­ei­ne, sozia­le Bewe­gun­gen, Dis­si­den­ten und poli­ti­sche Par­tei­en (Max Weber: „Gesin­nungs-Par­tei­en“) okku­pier­ten das Mode­wort. Sie ris­sen es nicht aus den Theo­rie­ge­bäu­den, son­dern errich­te­ten neue. Am Vor­abend des Krie­ges war, wie Fritz Mauth­ner 1924 rück­bli­ckend fest­hielt, ein Zustand erreicht, in dem galt: „Der müß­te schon ein ganz arm­se­li­ger Tropf sein, wer heut­zu­ta­ge nicht sei­ne eige­ne Welt­an­schau­ung hät­te.“[15]

Verständnis von Weltanschauung 1919

Welt­an­schau­un­gen waren seit Beginn des 20. Jahr­hun­derts breit exis­tent, von den orga­ni­sier­ten Reli­gio­nen unter­schie­den, beson­ders bei den dis­si­den­ti­schen Ver­ei­nen, den Frei­re­li­giö­sen, den Frei­den­kern und den (ethi­schen) Huma­nis­ten in zuneh­men­der Ver­wen­dung. Es wuch­sen auch völ­ki­sche und ras­sis­ti­sche Welt­an­schau­un­gen. Aber noch stell­ten sie kei­ne den Reli­gio­nen gleich­ge­stell­te Ideen­kon­glo­me­ra­te dar. Die­sen Sta­tus erreich­ten sie erst in der Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung. Unter „Welt­an­schau­ung“ wur­de nun all­mäh­lich in aller Regel jede (scharf for­mu­liert: jede x‑beliebige) Leh­re ver­stan­den, „wel­che das Welt­gan­ze uni­ver­sell zu begrei­fen und die Stel­lung des Men­schen in der Welt zu erken­nen und zu bewer­ten sucht“.[16]

Dass die Ver­fas­sungs­vä­ter 1919 auf den Begriff der Welt­an­schau­ung zurück­grif­fen und ihn akzep­tier­ten als einen der (christ­li­chen) Reli­gi­on gleich­ge­stell­ten kul­tu­rel­len Sach­ver­halt, hat in den hier nicht näher zu ver­fol­gen­den „Glau­bens­ver­än­de­run­gen“ in der deut­schen Gesell­schaft bis zu Beginn des Ers­ten Welt­krie­ges sei­ne objek­ti­ven Vor­aus­set­zun­gen.[17]

Frei­den­ker wie­der­um nutz­ten den Begriff „Welt­an­schau­ung“ in der Novem­ber­re­vo­lu­ti­on, um mit ihm ihr Recht auf staat­li­che Aner­ken­nung einer per­sön­li­chen Welt­sicht anzu­mel­den. Unmit­tel­bar nach der Revo­lu­ti­on, am 21. Novem­ber 1918, rich­te­te das Wei­ma­rer Kar­tell eine ent­spre­chen­de Ein­ga­be an die deut­sche und die preu­ßi­sche Regie­rung. Die in der frei­geis­ti­gen Sze­ne nam­haf­ten Unter­zeich­ner unter­stütz­ten aus­drück­lich von bür­ger­li­cher und libe­ra­ler Sei­te die Neue­run­gen von Adolph Hoff­mann, beson­ders die Fest­le­gung des Rates der Volks­be­auf­trag­ten vom 12. Novem­ber 1918 über die Frei­heit der Reli­gi­ons­aus­übung.[18]

Das Kar­tell hob den Erlass des preu­ßi­schen Kul­tus­mi­nis­ters Hoff­mann vom 15. Novem­ber her­vor, der die Kin­der von Dis­si­den­ten vom Reli­gi­ons­un­ter­richt befrei­te. Das Wei­ma­rer Kar­tell for­der­te dar­über hin­aus in allen Fra­gen die Gleich­stel­lung „aller deut­schen frei­re­li­giö­sen, frei­den­ke­ri­schen, ethi­schen, monis­ti­schen und ähn­li­chen Gemein­schaf­ten“ mit der evan­ge­li­schen und der römisch-katho­li­schen Kir­che.[19]

„Welt­an­schau­ung“, das geht aus dem all­ge­mei­nen Gebrauch des Wor­tes bis 1919 her­vor, hat­te eine deut­li­che beken­nen­de Kon­no­ta­ti­on. In die­sem Ver­ständ­nis ging der Begriff 1919 in die Wei­ma­rer Ver­fas­sung und 1949 ins Grund­ge­setz der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ein. „Welt­an­schau­un­gen“ sind seit­dem – zumin­dest juris­tisch gese­hen – alle den Reli­gio­nen ver­gleich­ba­ren, aber von ihnen unter­scheid­ba­ren „irreligiöse[n] oder doch religionsfreie[n] Welt­an­schau­un­gen“[20] – jedoch kei­ne bestimm­ten. Als ver­ein­bart gilt, dass es sich um eine poten­zi­el­le Viel­heit und nicht um bestimm­te, von vorn­her­ein pri­vi­le­gier­te Welt­an­schau­un­gen han­delt.

Geburt der Formel „Pflege einer Weltanschauung“

Die Geburt der For­mel von der „Pfle­ge einer Welt­an­schau­ung“ in der Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung ist his­to­risch und per­so­nell belegt. Ihr vor­an gin­gen gene­rel­le Abspra­chen des evan­ge­li­schen Kir­chen­recht­lers Wil­helm Kahl (DVP), des katho­li­schen Sozi­al- und Moral­theo­lo­gen Carl Joseph Maus­bach (Zen­trum), des libe­ra­len evan­ge­li­schen Theo­lo­gen Fried­rich Nau­mann (DDP) und Gott­fried Traub (DNVP) vor den Ver­hand­lun­gen. Über­haupt ist davon aus­zu­ge­hen, dass an völ­ki­sche und tra­di­tio­nel­le Frei­re­li­giö­se gedacht wur­de, nicht an lin­ke Welt­an­schau­un­gen, gar huma­nis­ti­sche.

Der ent­spre­chen­de Antrag wur­de von Simon Kat­zen­stein (SPD) und Bru­no Ablaß (DDP) als Ände­run­gen am Antrag Johan­nes Meer­feld (SPD) und Fried­rich Nau­mann ein­ge­bracht und am 2. April 1919 im Ver­fas­sungs­aus­schuss in der For­mu­lie­rung ange­nom­men, den Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten die­je­ni­gen Ver­ei­ni­gun­gen gleich zu stel­len, die sich „die gemein­schaft­li­che Pfle­ge einer Welt­an­schau­ung zur Auf­ga­be machen“.[21]

Wie­so heißt es nicht auch „Reli­gi­ons­pfle­ge“? Der wahr­schein­li­che Grund für die­se Unter­schei­dung ist wohl die his­to­risch gewach­se­ne Annah­me, Reli­gio­nen wür­den „gelebt“, z. B. in Ritua­len und im All­tag der Men­schen, wäh­rend Welt­an­schau­un­gen etwas Geis­ti­ges sei­en, die – wie Kul­tur – der „Pfle­ge“ bedür­fen, weil sie dem Leben selbst nicht tra­di­tio­nell inne­woh­nen.

Welt­an­schau­ungs­pfle­ge ist in die­sem Ver­ständ­nis zwar umfäng­lich mehr als das, was der aktu­el­le sozi­al- und gesund­heits­ori­en­tier­te Pfle­ge­be­griff inten­diert, aber doch weni­ger als das, was mit Reli­gio­nen „aus­ge­übt“ wird, was Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten „ord­nen“ und „ver­wal­ten“.[22] Vor allem, ob die Pfle­ge einer Welt­an­schau­ung, um im Bild zu blei­ben, eines oder meh­re­rer Pfle­ger oder Pfle­ge­rin­nen bedarf, die Pfar­rern ver­gleich­bar sind, bleibt dabei offen.[23] Doch klar ist, dass zur Gleich­stel­lung mit den Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten mehr erfor­der­lich ist als der Ver­eins­sta­tus und die Behaup­tung, eine Welt­an­schau­ung zu pfle­gen.

Im Umkehr­schluss wird klar, dass eine Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft, die sich allein der Pfle­ge ver­bun­de­nen Tätig­kei­ten wid­met, einer dar­über hin­aus rei­chen­den „Welt­an­schau­ungs­pfle­ge“ bedarf, um als „Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft“ aner­kannt zu sein, wenn sie das will, denn die huma­ni­tä­re Pfle­ge reicht nicht hin, sie aus­rei­chend zu legi­ti­mie­ren.

Das hat mit dem Pfle­ge­be­griff in Art. 140 GG i.V.m. Art.137 Abs. 7 WRV zu tun. Die­ser hat eine eige­ne Vor­ge­schich­te, die begreif­lich macht, war­um die Ver­fas­ser der Ver­fas­sung mein­ten, mit der For­mel von der „gemein­schaft­li­chen Pfle­ge einer Welt­an­schau­ung“ das Wesent­li­che gesagt haben.

Der alte Pfle­ge­be­griff mein­te näm­lich nicht nur, man sol­le für jeman­den sor­gen, son­dern auch, „sich um etwas bemü­hen“ und „etwas anhal­tend aus­üben“. Bezo­gen auf Welt­an­schau­un­gen (und im Ver­gleich mit Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten) mein­te Pfle­ge, dass es nötig sei, Bräu­che zu haben und eine Gesin­nung zu ver­tre­ten.

Hin­zu kam, dass in der zwei­ten Hälf­te des 19. Jahr­hun­derts der Begriff der Kul­tur­pfle­ge den der Kul­tur­po­li­zei end­gül­tig abge­löst hat­te.[24] Dar­aus folg­te für Staat-Kir­che-Zusam­men­hän­ge, dass die reli­giö­se Bil­dung des Vol­kes mit den preu­ßi­schen Refor­men zu Beginn des 19. Jahr­hun­derts (dann von ande­ren deut­schen Staa­ten über­nom­men) als „Unter­richt und Erzie­hung“ selbst­ver­ständ­li­cher Teil die­ser umfas­sen­den Pfle­ge wur­de.

Ver­wal­tung und Auf­sicht öffent­li­cher Reli­gi­ons- und Kir­chen­an­ge­le­gen­hei­ten waren dar­in ein­ge­schlos­sen. Bis zu den Preu­ßi­schen Refor­men schei­ter­ten alle Ver­su­che, kul­tu­rel­le Ein­rich­tun­gen des Staa­tes, z. B. das Schul­we­sen, von der Kir­chen­ver­wal­tung zu lösen. Erst in den 1920ern eng­te sich die Kul­tur­pfle­ge auf die Pfle­ge der Küns­te ein und das Schul­we­sen wur­de zuneh­mend ver­wal­tungs­tech­nisch ver­selb­stän­digt. Bis in die Gegen­wart (erst­mals 1817 in Preu­ßen) ist die Ver­wal­tung der äuße­ren Kir­chen­sa­chen eine Auf­ga­be der extra so genann­ten „Kul­tus­mi­nis­te­ri­en“.

Beginn der Verwirrung um das Adjektiv „weltanschaulich“

Das 1919 mit der Ver­fas­sung tat­säch­lich Erreich­te wird im Bil­dungs­be­reich deut­lich, wie der damals zustän­di­ge Staats­se­kre­tär Hein­rich Schulz (SPD) in sei­nen Erin­ne­run­gen dar­leg­te: Im ers­ten Schul­kom­pro­miss war der Wort­laut: „für alle Bekennt­nis­se gemein­sam oder nach Bekennt­nis­sen getrennt oder als bekennt­nis­freie (welt­li­che) Schu­len“. Dar­in kam die Gleich­be­rech­ti­gung der drei Schul­ar­ten zum Aus­druck.

Da die Simul­tan­schu­le im ers­ten Absatz ihre Kenn­zeich­nung erhielt, bedurf­te es aller­dings noch der Prä­zi­sie­rung der bei­den ande­ren Arten. Man einig­te sich auf den Wort­laut: „Volks­schu­len ihres Bekennt­nis­ses oder ihrer Welt­an­schau­ung”. Als Bekennt­nis­se gal­ten katho­lisch, evan­ge­lisch und jüdisch. „Welt­an­schau­ung“ bezog sich auf „Welt­lich­keit“, hier die „welt­li­che Schu­le“.

Zur Umset­zung von Arti­kel 146, letz­ter Satz („Das Nähe­re [in Sachen Schul­we­sen, HG] bestimmt die Lan­des­ge­setz­ge­bung nach den Grund­sät­zen eines Reichs­ge­set­zes.“) grün­de­te im Herbst 1919 das Reichs­mi­nis­te­ri­um des Innern eine beson­de­re Abtei­lung zur „Wahr­neh­mung der neu­en kul­tur­po­li­ti­schen Auf­ga­ben“, deren Lei­tung Schulz über­tra­gen wur­de. Die Arbeit an einem „Reichs­schul­ge­setz“, die letzt­lich schei­ter­te, begann Anfang Dezem­ber 1919 mit einer Zusam­men­kunft der Lan­des­kul­tus­mi­nis­ter beim Innen­mi­nis­ter.

In die­sen Bera­tun­gen zur Erar­bei­tung des Gesetz­ent­wur­fes kamen, so Schulz in sei­nen Erin­ne­run­gen, juris­ti­sche Mit­ar­bei­ter auf die Aus­le­gung, dass es sich bei bei­den Bezeich­nun­gen um zwei ver­schie­de­ne Schu­len hand­le, die „welt­li­che“ und die „welt­an­schau­li­che“, wobei sie sich zur Stüt­zung ihrer Ansicht auf Arti­kel 137, Absatz [damals] 6, berie­fen, nach dem die Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten den Ver­ei­ni­gun­gen gleich­ge­stellt wer­den, „die sich die gemein­schaft­li­che Pfle­ge einer Welt­an­schau­ung zur Auf­ga­be machen“.[25]

Aus die­ser erwei­ter­ten Aus­le­gung durch beauf­trag­te Juris­ten resul­tiert die bis heu­te Ver­wir­rung stif­ten­de dop­pel­te Aus­le­gung des Adjek­tivs „welt­lich“ als zum einen Welt­an­schau­un­gen erfas­send, die nicht reli­gi­ös sind, aber beken­nend, also „welt­an­schau­lich“; und zum ande­ren das (auf Wis­sen­schaf­ten fußen­de) Welt­li­che, außer­halb aller Welt­an­schau­un­gen. Damit waren dann „bekennt­nis­freie Schu­len“ als sol­che defi­niert, die ohne jede Reli­gi­on aus­ka­men, also auch ohne Reli­gi­ons­un­ter­richt funk­tio­nier­ten. Fak­tisch waren dies in der Wei­ma­rer Repu­blik nur die als Aus­nah­men und nur in Preu­ßen zuge­las­se­nen „welt­li­chen Schu­len“.[26]

Aus den vor­ge­se­he­nen drei Schul­ar­ten – sie­he oben „für alle Bekennt­nis­se gemein­sam oder nach Bekennt­nis­sen getrennt oder als bekennt­nis­freie (welt­li­che) Schu­len“ – waren nun unter der Hand vier gewor­den. Es kam die Welt­an­schau­ungs­schu­le als Par­al­le­le zu den Bekennt­nis­schu­len hin­zu, ein Typ, den es wohl nie prak­tisch gab, und der stets ver­wech­selt wur­de mit der bekennt­nis­frei­en Schu­le.

Die­se Inter­pre­ta­ti­on erlaubt bis heu­te nach Art. 146,2 reli­giö­se und welt­an­schau­li­che Volks­schu­len auf Antrag der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten „ihres Bekennt­nis­ses oder ihrer Welt­an­schau­ung“, wenn dadurch ein geord­ne­ter Schul­be­trieb nicht beein­träch­tigt, aber der Wil­le der Eltern berück­sich­tigt wird. Rein for­mal gese­hen kämen, in die heu­ti­ge Gegen­wart über­setzt, z.B. huma­nis­ti­sche und mus­li­mi­sche Schu­len eben­so in Betracht, wie es auch Wal­dorf­schu­len gibt. Da aber, nun wie­der zurück in die Rea­li­tät der Wei­ma­rer Repu­blik, Frei­den­ker auf voll­stän­di­ger Unab­hän­gig­keit von Reli­gi­on und Kir­che beharr­ten und die Frei­re­li­giö­sen mit einem eige­nen (welt­an­schau­li­chen) Reli­gi­ons- bzw. Lebens­kun­de­un­ter­richt weit­ge­hend zufrie­den waren, konn­ten sie den Weg der Gleich­be­hand­lung gar nicht erken­nen.

Resümee

Der Fra­ge, was dar­aus für ent­spre­chen­de Gemein­schaf­ten in der bun­des­re­pu­bli­ka­ni­schen Gegen­wart folgt und wel­che mög­li­cher­wei­se hin­zu­rech­nen und wel­che nicht, geht die von Chris­ti­ne Mer­tes­dorf 2008 publi­zier­te Dis­ser­ta­ti­on über Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten nach. Eine Welt­an­schau­ung sei „eine wer­ten­de Stel­lung­nah­me zum Welt­gan­zen, wel­che allein unter imma­nen­ten Aspek­ten Ant­wort auf die letz­ten Fra­gen nach Ursprung, Sinn und Ziel der Welt und des mensch­li­chen Lebens zu geben sucht. Eine sol­che Leh­re muss mit der aktu­el­len Lebens­wirk­lich­keit, der Kul­tur­tra­di­ti­on, sowie dem all­ge­mei­nen und reli­gi­ons­wis­sen­schaft­li­chen Ver­ständ­nis ver­ein­bar sein.“[27]

Dar­aus fol­gert die Autorin, eine Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft sei „ein Zusam­men­schluss von Per­so­nen, der ein Mini­mum an orga­ni­sa­to­ri­scher Bin­nen­struk­tur auf­weist, im Sin­ne der Gewähr der Ernst­haf­tig­keit auf Dau­er ange­legt ist und von einem sich nach außen mani­fes­tie­ren­den gemein­sa­men und umfas­sen­den welt­an­schau­li­chen Kon­sens der Mit­glie­der getra­gen und die­ser Kon­sens – soweit es um die Gemein­schaft als sol­che geht – nach außen bezeugt wird.“[28]

Die Autorin stellt schließ­lich fest, dass die Gleich­stel­lung mit Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten als selbst­ver­ständ­lich ange­nom­men wer­den kann, da das Grund­ge­setz fest­hal­te, dass mit die­sen „die Ver­ei­ni­gun­gen gleich­ge­stellt [sind], die sich die gemein­schaft­li­che Pfle­ge einer Welt­an­schau­ung zur Auf­ga­be machen“. Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten sei­en in den Aus­sa­gen des Grund­ge­set­zes wie Reli­gio­nen ver­stan­den.

Erst die Bekennt­nis­ar­tig­keit der Grund­über­zeu­gun­gen und ihre Demons­tra­ti­on nach außen gestat­tet nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 7 WRV die Gleich­stel­lung mit Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten. Die Welt­an­schau­ung des Huma­nis­ti­schen Ver­ban­des Deutsch­lands ist der Huma­nis­mus. Eine Ein­gren­zung die­ser Über­zeu­gung auf „welt­lich“ ist in die­ser Kon­struk­ti­on über­flüs­sig, da Welt­an­schau­ung schon per Defi­ni­ti­on säku­lar und als Pen­dant zu Reli­gi­on gefasst ist. Es müs­sen also ande­re Cha­rak­te­ri­sie­run­gen und prak­ti­sche Prä­zi­sie­run­gen hin­zu­kom­men, um den spe­zi­el­len Huma­nis­mus des Huma­nis­ti­schen Ver­ban­des Deutsch­lands zu bele­gen. Von einem „welt­an­schau­li­chen Huma­nis­mus“ zu spre­chen, kann eine begriff­li­che Lösung des Pro­blems sein.

Damit ist aber das eigent­li­che Pro­blem als Auf­ga­be for­mu­liert, aber noch nicht gelöst, näm­lich das beson­de­re welt­an­schau­li­che Pro­gramm des Huma­nis­ti­schen Ver­ban­des Deutsch­lands inner­halb eines all­ge­mei­nen Huma­nis­mus als Kul­tur­be­we­gung aus­zu­wei­sen. Es wird wohl doch der kul­tu­rel­len Auf­fri­schung des „welt­an­schau­li­chen Huma­nis­mus“ bedür­fen. So wür­de ich gern Johan­nes Schwill inter­pre­tiert sehen.


[1] Ich ver­zich­te hier mal auf eine Erör­te­rung der Orts­be­stim­mung „bei uns im Wes­ten“.

[2] Die Zusam­men­hän­ge von Kul­tur und Welt­an­schau­un­gen kön­nen im Fol­gen­den nur ange­deu­tet wer­den.

[3] Kri­ti­sches Wör­ter­buch des Mar­xis­mus. Hrsg. von Geor­ges Labica und Gérard Ben­sus­san. Hrsg. der deut­schen Fas­sung: Wolf­gang Fritz Haug. Band 8, Ham­burg 1989, S. 1414.

[4] Max Weber: Die „Objek­ti­vi­tät“ sozi­al­wis­sen­schaft­li­cher und sozi­al­po­li­ti­scher Erkennt­nis (1904). In: Max Weber, Gesam­mel­te Auf­sät­ze zur Wis­sen­schafts­leh­re, Tübin­gen 1922, S. 154.

[5] Vgl. Fried­rich Schlei­er­ma­cher: Über die Reli­gi­on. Reden an die Gebil­de­ten unter ihren Ver­äch­tern. Zum Hun­dert­jahr-Gedächt­niß ihres ers­ten Erschei­nens … Göt­tin­gen 1899. – Ders.: Über den Beruf des Staa­tes zur Erzie­hung. In: Päd­ago­gi­sche Schrif­ten, hrsg. von Erich Weni­ger, 2. Band, Düsseldorf/München 1957, S. 153–169.

[6] Vgl. Hel­mut Gün­ter Mei­er: „Welt­an­schau­ung“. Stu­di­en zu einer Geschich­te und Theo­rie des Begriffs. Inaug.-Diss., Müns­ter 1967.

[7] Mei­er: „Welt­an­schau­ung“, S .73.

[8] Mei­er beruft sich S. 310 (Anm. 47) auf Hans-Georg Gada­mer: Die Bedeu­tung der Phi­lo­so­phie für die neue Erzie­hung. Über die Ursprüng­lich­keit der Phi­lo­so­phie. Zwei Vor­trä­ge. Ber­lin 1948.

[9] Mei­er ver­weist u.a. S.47 auf Wil­helm Heben­streit: Wis­sen­schaft­lich-lite­ra­ri­sche Ency­klo­pä­die der Aes­the­tik. Ein ety­mo­lo­gisch-kri­ti­sches Wör­ter­buch der ästhe­ti­schen Kunst­spra­che. Wien 1843.

[10] Mei­er zit. S. 69 Georg Wil­helm Fried­rich Hegel: Glau­ben und Wis­sen oder die Refle­xi­ons­phi­lo­so­phie der Sub­jek­ti­vi­tät, in der Voll­stän­dig­keit ihrer For­men … (1802). In: Sämt­li­che Wer­ke, Jubi­lä­ums­aus­ga­be, hrsg. von H. Glock­ner, Band 1, Stutt­gart 1965, S. 291.

[11] Mei­er: „Welt­an­schau­ung“, S. 67.

[12] Mei­er: „Welt­an­schau­ung“, S. 70.

[13] Mei­er: „Welt­an­schau­ung“, S. 36.

[14] Albert Kalt­hoff: Die Reli­gi­on der Moder­nen, Jena / Leip­zig 1905, S. 79.

[15] Fritz Mauth­ner: Wör­ter­buch der Phi­lo­so­phie. Neue Bei­trä­ge zu einer Kri­tik der Spra­che. 2., verm. Aufl., Drit­ter Band, Leip­zig 1924, S. 430.

[16] Vgl. Ger­hard Anschütz: Die Ver­fas­sung des Deut­schen Rei­ches vom 11.8.1919. Bad Hom­burg 1960 (zuerst 1921), S. 649.

[17] Vgl. Ger­hard W. Brück: Von der Uto­pie zur Welt­an­schau­ung. Zur Geschich­te und Wir­kung der sozia­len Ideen in Euro­pa. Köln 1989.

[18] Vgl. Auf­ruf des Rats der Volks­be­auf­trag­ten an das deut­sche Volk vom 12. Novem­ber 1918: „5. Die Frei­heit der Reli­gi­ons­aus­übung wird gewähr­leis­tet. Nie­mand darf zu einer reli­giö­sen Hand­lung gezwun­gen wer­den.“ Zit. nach Ernst Rudolf Huber und Wolf­gang Huber: Staat und Kir­che im 19. und 20. Jahr­hun­dert. Doku­men­te zur Geschich­te des deut­schen Staats­kir­chen­rechts. Band IV: Staat und Kir­che im 19. und 20. Jahr­hun­dert. Ber­lin 1988, S. 2.

[19] Ein­ga­be des Wei­ma­rer Kar­tells an die deut­sche Reichs­re­gie­rung und die preus­si­sche Regie­rung. In: Monis­ti­sches Jahr­hun­dert, Leip­zig 1918, 3. Jg., H. 12, S. 182 f. – Das Schrei­ben ist unter­zeich­net von Hein­rich Röss­ler, Max Hen­ning, Ernst Hoch­staed­ter, Hein­rich Peus, Rudolph Pen­zig, Max Tschirn und Hele­ne Stö­cker. – Zu den Per­so­nen vgl. Gro­schopp: Dis­si­den­ten.

[20] Anschütz: Die Ver­fas­sung, S. 650.

[21] Vgl. Rich­ter: Kir­che und Schu­le, S. 348, bes. Fn. 333. – Beschlos­sen wur­de auch: „Es besteht kei­ne Staats­kir­che“.

[22] Hier wird Bezug genom­men auf die For­mu­lie­run­gen in Art. 4 Abs. 2 GG und Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV.

[23] Seit dem Beginn von Dissidenten‑, spä­ter Kon­fes­si­ons­frei­en­be­we­gun­gen beschäf­tigt die Akteu­re die­se Fra­ge. Die his­to­ri­schen Vor­schlä­ge lau­te­ten: „welt­li­cher Pfar­rer“ (Paul Natorp); „welt­li­cher Kle­rus“ (Fer­di­nand Tön­nies); „Pries­ter der Frei­heit“, „zivi­ler Leh­rer und geis­ti­ger Seel­sor­ger“ (August Horn­ef­fer); „ethisch-ästhe­ti­scher Pre­di­ger“ (Rudolph Pen­zig); „welt­li­cher Seel­sor­ger“ (Wil­helm Bör­ner).

[24] Vgl. Man­fred Abel­ein: Die Kul­tur­po­li­tik des Deut­schen Rei­ches und der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Ihre ver­fas­sungs­ge­schicht­li­che Ent­wick­lung und ihre ver­fas­sungs­recht­li­chen Pro­ble­me. Köln 1968.

[25] Vgl. Hein­rich Schulz: Der Lei­dens­weg des Reichs­schul­ge­set­zes. Ber­lin 1926, S. 56 f.

[26] Mit der Kon­se­quenz, dass die dort gelehr­te „Lebens- und Reli­gi­ons­kun­de“ ein neu­tra­les Fach war, ein Moral­un­ter­richt, der heu­ti­gen Ethik vor­an­ge­hend, und kein Welt­an­schau­ungs­un­ter­richt, wie beim Huma­nis­ti­schen Ver­band Deutsch­lands.

[27] Chris­ti­ne Mer­tes­dorf: Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten. Eine ver­fas­sungs­recht­li­che Betrach­tung mit Dar­stel­lung ein­zel­ner Gemein­schaf­ten. Frank­furt a.M. 2008, S. 129.

[28] Mer­tes­dorf: Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten, S. 243.

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