Gertrud Hanna wurde 1876 als dritte Tochter einer Berliner Arbeiterfamilie geboren. Ihre Kindheit wird als freudlos bezeichnet. „Die Mutter war in Armut und Sorge sehr hart geworden, zu hart für ein so weiches und liebebedürftiges Kind, das die Lieblosigkeit viel stärker als den leiblichen Hunger empfand. Vom Vater schien Gertruds Erinnerung wenig bewahrt zu haben, sie sprach kaum von ihm.“ Das schrieb Marie Juchacz, eine Freundin und Genossin Gertrud Hannas, in ihrem Buch mit dem Titel: „Sie lebten für eine bessere Welt“. Und sie schloss daraus, dass es die Kindheitserlebnisse waren, die zu Hannas späteren „tiefen Schwermut“ geführt haben. Gertrud war arm und musste sich mit 14 Jahren ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Das war für Arbeitertöchter noch lange fast selbstverständlich. Wie viele andere konnte Gertrud keine Berufsausbildung machen, an eine höhere Schule oder gar Studium war nicht zu denken. Wahrscheinlich hatte sie Glück, dass ein Berliner Buchdrucker sie 1890 als Hilfsarbeiterin einstellte. 1890 war auch deshalb ein wichtiges Jahr, weil Bismarcks Sozialistengesetz, das politische Aktivitäten der engagierten Arbeiterschaft seit 1878 verboten hatte, außer Kraft gesetzt wurde. Gertrud Hanna konnte also dem freigewerkschaftlichen Verband der Buch- und Steindruckerei-Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen beitreten. Der Beitritt allein reichte ihr freilich nicht, sie wurde aktive Gewerkschafterin und Berliner Vorstandsmitglied der von Paula Thiede geleiteten Organisation.
Von der Hilfsarbeiterin zur hauptberuflichen Gewerkschaftssekretärin
Im Jahr 1907 wechselte Gertrud Hanna von ihrer Tätigkeit als Hilfsarbeiterin im Buchdruckereigewerbe zur entlohnten Sekretärin des Berliner Arbeiterinnen-Komitees. Bis zum Berufsverbot im Nazi-Faschismus konnte sie sich hauptberuflich dafür einsetzen, die Lage der Arbeiterinnen zu verbessern. 1908, als die Frauen sich parteipolitisch organisieren durften, trat sie in die Sozialdemokratische Partei (SPD) ein und nahm an den Parteitagen teil. Zu dieser Zeit dürfte sie auch aus der christlichen Kirche ausgetreten sein, denn sie bezeichnete sich als Dissidentin. Bereits 1909 – sie war gerade 33 Jahre alt – wurde sie Leiterin des Arbeiterinnensekretariats der freien Gewerkschaften (ADGB). Ein Amt, das sie bis zum Verbot der Gewerkschaften 1933 innehatte.
Zur Zeit des Ersten Weltkrieges wirkt sie im Ausschuss für Frauenarbeit während des Krieges mit. Ab 1916 war sie die Hauptschriftleiterin der neu gegründete Gewerkschaftliche Frauenzeitung, später arbeitete sie an der Zeitschrift Die Arbeiterwohlfahrt mit.
Der Kampf um das Frauenwahlrecht
Von den BiografieschreiberInnen wenig beachtet, ist Hannas Beitrag zum Kampf um das Frauenwahlrecht. Bei der II. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz am 26. und 27. August 1910 in Kopenhagen brachte Clara Zetkin gemeinsam mit Gertrud Hanna in deren Funktion als Leiterin des Frauensekretariats beim ADGB die Durchführung eines Frauentags zur Abstimmung, „der in erster Linie der Agitation für das Frauenwahlrecht“ dienen sollte. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Es war gerade dieser Schulterschluss zwischen der SPD-Politikerin und der Gewerkschaftspolitikerin, der für den weiteren Verlauf des Internationalen Frauentags und den Erfolg der Durchsetzung des Frauenwahlrechts nach dem Ersten Weltkrieg ausschlaggebend war. Beide haben das Frauenwahlrecht in den Zusammenhang mit der „ganzen Frauenfrage“ gestellt. Dazu gehörten Arbeiterinnenschutz, soziale Fürsorge für Mutter und Kind, die Gleichbehandlung von ledigen Müttern, die Bereitstellung von Kinderkrippen und Kindergärten und die internationale Solidarität. Alles Themen, die von beiden vertreten wurden. Das unterschied sie von der radikalen bürgerlichen Frauenbewegung, die glaubte, mit dem Frauenwahlrecht hätten sie die Emanzipation der Frauen durchgesetzt.
Dem Beschluss von Kopenhagen schlossen sich in Deutschland sowohl der Parteivorstand der SPD als auch der ADGB an. In einem Brief von Gertrud Hanna vom 30. Januar 1911 an die Gewerkschaftspresse heißt es u.a.: „Die Generalkommission ist in gemeinschaftlicher Sitzung mit dem Parteivorstand dem Beschluß der internationalen sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen beigetreten, in jedem Jahr an einem Tag Demonstrationsversammlungen zugunsten der Forderung auf Erzwingung des allgemeinen Frauenwahlrechts zu veranstalten.“ In einem Aufruf an die Presse erklärte sie, „daß dieser Tag zu einer Massenkundgebung zugunsten des Frauenwahlrechts“ werden sollte, an dem „keine Arbeiterin […] den Versammlungen fernbleiben“ dürfe. Das Flugblatt, das 1911 zur Teilnahme an den 3
Veranstaltungen des Frauentages mit der Forderung: „Her mit dem Frauen-Wahlrecht!“ aufrief, wurde in einer Auflage von zweieinhalb Millionen Exemplaren gedruckt und verteilt.
Der erste Internationale Frauentag wurde ein voller Erfolg. In Deutschland nahmen ca. eine Million in SPD und Gewerkschaften organisierte Frauen (und auch wenige Männer) aber auch viele nicht organisierte, an den Veranstaltungen und Demonstrationen für soziale und politische Gleichberechtigung aller Frauen teil. Der internationale Frauentag erlebte seitdem Höhen und Tiefen. Aktuell wird er (fast) weltweit gefeiert. Mit der Erklärung des Rates der Volksbeauftragten vom 12. 11. 1918 wurde die Forderung der Frauen nach dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht „für alle männlichen und weiblichen Personen“ durchgesetzt.
Als Gewerkschafterin in der Politik
1919 begann auch Gertrud Hannas politische Karriere. Auf der ersten SPD-Frauenkonferenz nach Kriegsende bekam sie das Referat Frauenarbeit und Frauenschutz übertragen. Sie wurde Mitglied im Hauptausschuss der neu gegründeten Arbeiterwohlfahrt und der verfassunggebenden preußischen Landesversammlung und zog im gleichen Jahr in den Preußischen Landtag ein, dem sie bis 1933 angehörte. In den folgenden Jahren arbeitete sie unermüdlich. Bei SPD- und Gewerkschaftsveranstaltungen hielt sie zahlreiche vielbeachtete Referate, auch bei internationalen Konferenzen, wie zum Beispiel 1927 bei der Gewerkschaftlichen Frauenkonferenz in Paris. Im gleichen Jahr bekräftigte sie während einer Rede anlässlich der Reichsfrauenkonferenz der SPD in Kiel die Interessengleichheit zwischen SPD und Gewerkschaften, vor allem, wenn es darum ging, bessere Lebensbedingungen für alle Menschen zu schaffen. In ihrer parlamentarischen Arbeit ging es in erster Linie um Themen wie Heimarbeit, Mutterschutz, Gewerbeaufsicht, berufliche Bildung und Weiterbildung, Arbeitsvermittlung und, vor allem in den späteren Jahren auch um Arbeitslosenfürsorge.
Scharf wandte sie sich gegen die Hetze, berufstätige Frauen als „Doppelverdiener“ zu diffamieren, um die Erwerbsarbeit der verheirateten Frauen zu unterbinden. Sie nannte dieses Vorhaben „undurchdacht, unzweckmäßig und unsozial“ und verwies darauf, dass das nicht den Grundsätzen des ADGB entsprach, der gleiche Rechte für beide Geschlechter auf seine Fahnen geschrieben hatte. Der Parole etlicher bürgerlicher Frauen, die den besonderen sozialpolitischen Schutz für Frauen verwarfen, weil er den Anspruch auf Gleichberechtigung nicht genügt, mochte sie aufgrund ihrer eigenen Hilfsarbeiterinnenerfahrung allerdings nicht folgen. Obwohl – oder gerade weil – sie aus den ärmsten Schichten stammte und sich ihr Wissen autodidaktisch angeeignet hatte, konnte sie den Argumenten der bürgerlichen Frauen kompetent und sachlich entgegentreten. Unmissverständlich setzte sich Gertrud Hanna auch dafür ein, dass in der preußischen Verwaltung erfahrene ArbeiterInnen selbst – und nicht etwa Außenstehende wie z.B. bürgerliche Frauen mit Abschlüssen in Sozialberufen – mit den entsprechenden Aufgaben betraut wurden.
Wie viele Sozialistinnen ihrer Generation wollte sie nicht als Frauenrechtlerin gelten. Innerhalb von Partei und Gewerkschaften vertrat sie eine eher reformistische Position. Das Recht der Frauen auf Erwerbsarbeit und die Gleichberechtigung der Geschlechter wollte sie Seite an Seite mit den Männern erkämpfen. Sie als „nicht kämpferisch“ zu bezeichnen, wird jedoch ihren vielfältigen Aktivitäten nicht gerecht. In der preußischen Landespolitik war sie eine herausragende Vertreterin einer sowohl klassenpolitisch wie geschlechterpolitisch gefassten, praktisch orientierten Politik des Einsatzes zur Verbesserung der gewerblichen Arbeit und damit auch der Lebensbedingungen von Arbeiterinnen.
Das bittere Ende der aufrechten Politikerin
Nach der Machtübertragung an die Nazifaschisten 1933, die Zerschlagung der Gewerkschaften und das Verbot der SPD war Gertrud Hanna all ihrer Aufgaben und ihrer Existenzgrundlage beraubt. Sie stand vor dem Nichts. Zusammen mit einer ihrer beiden Schwestern zog sie sich in ihre Wohnung in Berlin-Haselhorst ins „Private“ zurück und hielt sich mühselig mit Flickarbeiten über Wasser. Sie wurde offensichtlich mit Verhören durch die Gestapo gequält und man wollte sie auch zwingen, in der nationalsozialistischen Volkswohlfahrt mitzuarbeiten. Das verkraftete sie nicht. Gemeinsam mit ihrer Schwester zog sie es am 26. Februar 1944 vor, sich vom Leben zu verabschieden.
Am 8. Oktober 2021 wurde vor ihrem ehemaligen Wohnort ein Stolperstein für sie und ihre Schwester Emma Antonie verlegt.
Literatur:
Jana Hoffmann: Hanna, Gertrud (1876–1944) „Anwältin der erwerbstätigen Frauen“, in: Siegfried Milke (Hrsg.): Gewerkschafterinnen im NS-Staat, S. 164–176.
Gisela Notz: Der Internationale Frauentag und die Gewerkschaften: Geschichte(n) – Tradition und Aktualität, Berlin: ver.di 2011.
Gisela Notz: Gertrud Hanna (1876–1944). Gewerkschafterin für das Recht der Frauen auf Erwerb, in: diess.: Wegbereiterinnen. Berühmte, bekannte und zu Unrecht vergessene Frauen aus der Geschichte, Neu-Ulm 2020, S. 144–145.



