Buchbesprechung: Beistand für alle

Humanistische Militärseelsorge: Anspruch und Herausforderungen (1. Teil)

| von

Beitragsbild: istock.com/huettenhoelscher

Der folgende Beitrag entstand ursprünglich als Buchrezension. Im Verlauf der Arbeit zeigte sich für den Autor jedoch, dass die aufgeworfenen Fragen weit über eine klassische Besprechung hinausreichen. Aus zahlreichen Anmerkungen entwickelte sich daher ein Essay, das sich mit den konzeptionellen, historischen und rechtspolitischen Fragen einer möglichen humanistischen Militärseelsorge auseinandersetzt. Der Beitrag in der Reihe humanismus aktuell versteht sich als kritische Diskussion zu einem Thema, das für Humanismus, Weltanschauungspolitik und Bundeswehr gleichermaßen von Bedeutung ist. Er erscheint in drei Teilen.

Vor vier Jah­ren, am 28. April 2022, brach­te der Sen­der „MDR-aktu­ell“ einen Bericht der Jour­na­lis­tin Grit Has­sel­mann mit der Über­schrift „Mili­tär­seel­sor­ger gehö­ren ein­fach zum All­tag der Trup­pe”.[1] Dazu gab es zahl­rei­che Kom­men­ta­re, die auch heu­te noch zu lesen sind, davon drei Zita­te:

„Ilse“: „Wer als Mili­tär­an­ge­hö­ri­ger einen Mili­tär­seel­sor­ger benö­tigt, hat was falsch gemacht, er woll­te eigent­lich zur Heils­ar­mee.“ „klei­ner­front­kämp­fer“: „Inzwi­schen gehö­ren auch Psy­cho­lo­gen zum All­tag in der Trup­pe – das soll­te der Voll­stän­dig­keit hal­ber auch erwähnt wer­den.“ „Wag­ner“: „Mili­tär­seel­sor­ger oder ‑pfar­rer sind ein Relikt aus alter Zeit. Wir brau­chen kei­ne Kir­chen­ver­tre­ter, die Waf­fen seg­nen, die dann ande­re tot­schie­ßen.“

Die letz­te Aus­sa­ge kor­ri­gier­te die Redak­ti­on mit der Aus­sa­ge, dass die evan­ge­li­schen Mili­tär­pfar­rer kei­ne Din­ge, also auch kei­ne Waf­fen seg­nen. Dazu gab es spä­ter von der Redak­ti­on eine Kor­rek­tur der Kor­rek­tur dahin­ge­hend, dass es sich hier um kei­ne Seg­nung, son­dern um eine Wei­he han­delt, die sehr wohl statt­fin­de – eine spitz­fin­di­ge Unter­schei­dung, die theo­lo­gi­sche Kennt­nis­se vor­aus­setzt.

Damit sind drei von einer gan­zen Rei­he wei­te­rer Pro­ble­me for­mu­liert, die sich bei einer Beschäf­ti­gung mit der Mili­tär­seel­sor­ge auf­tun, die sich aktu­ell als katho­li­sche und evan­ge­li­sche dar­stellt, hin­zu kommt seit Som­mer 2021 ein jüdi­sches Mili­tär­rab­bi­nat. Eine mus­li­mi­sche Seel­sor­ge ist in Vor­be­rei­tung. Die obi­gen Zita­te ver­wei­sen auf den Blick in der Trup­pe auf die­se Bera­ter;[2] den Umgang mit Waf­fen und die ritu­ell (Stich­wort: Wei­he) ver­mit­tel­te Hoff­nung, dass sie funk­tio­nie­ren. Vor allem aber ergibt sich aus allen drei Mei­nun­gen die Fra­ge, was die Seel­sor­ge, etwa eine ein­ge­führ­te huma­nis­ti­sche, dem psy­cho­lo­gi­schen Bei­stand Unver­wech­sel­ba­res hin­zu­fügt.

Kön­nen die bei­den christ­li­chen Vari­an­ten auf eine lan­ge Tra­di­ti­on ver­wei­sen, die jüdi­sche wie die mus­li­mi­sche sich auf eine nöti­ge Ergän­zung der bei­den ande­ren Reli­gio­nen beru­fen, bedarf eine huma­nis­ti­sche Vari­an­te einer ein­sich­ti­gen Argu­men­ta­ti­on, denn sie wäre nicht nur reli­gi­ons­frei, son­dern besä­ße kei­ne lan­ge Tra­di­ti­on, eher das Gegen­teil, näm­lich ein lan­ges pazi­fis­ti­sches Den­ken unter Frei­den­kern, ver­bun­den mit der Ableh­nung alles Mili­tä­ri­schen, beson­ders der Mili­tär­seel­sor­ge.[3] Da ist es äußerst hilf­reich, aber für deut­sche Ver­hält­nis­se nicht hin­rei­chend, wenn über lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen (seit 1964) in den Nie­der­lan­den berich­tet wird (vgl. Kamp, S. 39–52).

Sehr wich­tig ist in die­sem Bei­trag aller­dings der Ver­weis auf den Trä­ger die­ser Seel­sor­ge, den Huma­nis­ti­schen Ver­band der Nie­der­lan­de, und auf die Grö­ßen­ord­nung, um die es geht: Auf etwa 1.500 Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten kommt ein huma­nis­ti­scher Mili­tär­seel­sor­ger oder eine ‑seel­sor­ge­rin. Bei über der­zeit 180.000 akti­ven Sol­da­ten in der Bun­des­wehr ergä­ben sich dar­aus bei einer 1:1 Umset­zung 120 Seel­sor­ge­rin­nen und Seel­sor­ger – da erschreckt nicht nur der Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter.[4]

Einen „Bei­stand für alle“ Nicht­glau­ben­den mit anzu­bie­ten, ver­spre­chen der­zeit alle kirch­li­chen Anbie­ter. Über­haupt ist das mit dem Huma­nis­mus, dem Huma­nis­ti­schen Ver­band Deutsch­lands und den soge­nann­ten „Kon­fes­si­ons­frei­en“ etwas kom­pli­zier­ter als in dem Band dar­ge­stellt, schon gar nicht, wie an eini­gen Stel­len sug­ge­riert, ist das ein Pro­blem vor­wie­gend ost­deutsch sozia­li­sier­ter Sol­da­ten, son­dern ein gesamt­deut­sches, denn im Wes­ten aus der Kir­che frisch Aus­ge­tre­te­ne sind oft viel radi­ka­le­re Reli­gi­ons­geg­ner als Ossis, die in der vier­ten oder gar inzwi­schen fünf­ten Gene­ra­ti­on an Kon­fes­si­ons­lo­sig­keit gewöhnt sind.

Das kon­zep­tio­nell zu bewäl­ti­gen­de Haupt­pro­blem des Ver­ban­des sehe ich dar­in, wie sich die seel­sor­ge­ri­schen Offer­ten einer Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft, deren Mit­glied­schaft begrenzt ist, zu den Bedürf­nis­sen nach Huma­nis­mus in der Gesell­schaft und den dort ver­brei­te­ten Wün­schen und huma­nis­ti­schen Ein­stel­lun­gen ver­hal­ten. Da, wo es sol­che hel­fen­den oder bil­den­den Ein­la­dun­gen andern­orts gibt, sind sie erfolg­reich und ori­en­tie­rend.

Aber wären sie auch im Mili­tär attrak­tiv und nütz­lich? Das kann erst eine Pra­xis selbst bele­gen, indem eine Anwen­dung bis­he­ri­ger bera­ten­der und ande­rer Erfah­run­gen im Mili­tär­dienst statt­fin­det. Jeden­falls ist der Ver­weis auf Mit­glie­der­zah­len kein Argu­ment mehr in Zei­ten von Influen­cern und gesell­schaft­li­chem Ein­fluss klei­ner agi­ler Grup­pen.

Letzt­lich wird die Poli­tik zu ent­schei­den haben, ob in der Bun­des­ehr ein prak­ti­scher Huma­nis­mus anwend­bar und för­der­lich sein kann, beson­ders bei den­je­ni­gen Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten, die nicht kirch­lich gebun­den sind, aber nach Sinn- und Wert­ori­en­tie­run­gen fra­gen oder ein­fach ein Gespräch suchen.

Historische Vorklärung des Begriffs „konfessionsfrei“

In dem diesseits.de-Aufsatz Huma­nis­mus noch immer in der Auf­klä­rung habe ich ver­sucht, die Bezeich­nung „kon­fes­si­ons­frei“ zu ver­or­ten, weil der Begriff erst in den 1990er Jah­ren publik wur­de und auch heu­te Per­so­nen meint, die frei sind von „Kon­fes­si­on“, aber auch frei in der Wahl einer Kon­fes­si­on sind, wobei Kon­fes­si­on die tra­di­tio­nel­le Beschrän­kung auf Kir­chen ver­las­sen hat, durch Art. 137,7 auch ver­fas­sungs­mä­ßig. Das soll hier ergänzt wer­den, um eine Über­lei­tung zu schaf­fen zu einer Anwen­dung des Begriffs im Zusam­men­hang mit Mili­tär­seel­sor­ge.[5]

Ursprüng­lich hie­ßen seit dem 16. Jahr­hun­dert, breit ange­wandt ab den 1870er Jah­ren, alle Per­so­nen Dis­si­den­ten, die nicht mehr zu den bei­den christ­li­chen Kon­fes­sio­nen oder den Syn­ago­gen­ge­mein­schaf­ten gehör­ten. Sie wur­den in spe­zi­el­len Regis­tern erfasst. Dar­aus ergab sich bis zur Revo­lu­ti­on 1918 ein stan­des­amt­li­ches Grund­pro­blem, obwohl bereits im Jahr 1900 eine rich­ter­li­che Klar­stel­lung erfolgt war. Der Lud­wigs­ha­fe­ner jüdi­sche Amts­rich­ter Emil Dosen­hei­mer, in gewis­ser Hin­sicht der „Chef­ju­rist“ der Dis­si­den­ten bis in die 1920er Jah­re, erläu­ter­te 1907 die von Amts­we­gen erfolg­te rechts­wis­sen­schaft­li­che Klar­stel­lung von „Dis­si­dent“ in der Zeit­schrift „Der Dis­si­dent“.[6]

Er schrieb, vie­le aus den bei­den Kir­chen und den jüdi­schen Gemein­den Aus­ge­tre­te­ne bezeich­ne man als Dis­si­den­ten. Der Begriff beschrei­be die damals aktu­el­le deut­sche Reli­gi­ons­land­schaft: Es gäbe die „Bap­tis­ten und Men­no­ni­ten, mit Kor­po­ra­ti­ons­be­fug­nis­sen aus­ge­stat­tet“, dann die „Irvin­g­ia­ner, Herrn­hu­ter, Alt­lu­the­ra­ner, kraft beson­de­rer staat­li­cher Kon­zes­sio­nen, [die] als gedul­de­te Glau­bens­ge­sell­schaf­ten ihre Leh­ren üben und pro­pa­gie­ren. Zudem begeg­nen einem Metho­dis­ten, Quä­ker, Apos­to­li­ker, Anhän­ger der grie­chisch-katho­li­schen Kir­che, und wie sie alle wei­ter hei­ßen mögen!“

Auch wenn man sie so nen­ne, sie sei­en kei­ne Dis­si­den­ten im Rechts­sin­ne. „In einem Urtei­le vom 13. Dezem­ber 1900 (Jechows Jahr­bü­cher für Ent­schei­dun­gen Bd. 21 C Sei­te 30 Nr. 10) hat das Kam­mer­ge­richt den Begriff dahin fest­ge­stellt, daß unter Dis­si­den­ten nur sol­che Per­so­nen zu ver­ste­hen sind, die aus einer Reli­gi­ons­ge­sell­schaft aus­ge­schie­den sind und sich einer ande­ren Kir­chen­ge­sell­schaft nicht mehr ange­schlos­sen haben.“

Dosen­hei­mer zieht, den Begriff „Kir­che“ in sei­ner dama­li­gen Les­art deu­tend, nun auch einen Trenn­strich zu den frei­re­li­giö­sen und ähn­li­chen Gemein­den: Es sind aber auch die­je­ni­gen nicht Dis­si­den­ten, die „eine eige­ne neue [Gemein­schaft, HG] grün­den, mag die letz­te­re auch noch so gründ­lich alle Dog­men, Zere­mo­nien und Ritua­li­en der Lan­des­kir­chen und der übri­gen kon­zes­sio­nier­ten Sek­ten ver­wer­fen.“

Die­se kla­re Defi­ni­ti­on setz­te sich in den Ver­wal­tun­gen und in der dis­si­den­ti­schen Sze­ne nur zöger­lich durch, bis das reichs­weit agie­ren­de „Komi­tee ‘Kon­fes­si­ons­los’“ ein Jahr­zehnt nach die­sem Gerichts­ur­teil es in sei­ner Argu­men­ta­ti­on anwand­te. Bis dahin und nach wie vor, beson­ders nach dem Ende der Anwen­dung des Begriffs Dis­si­den­ten seit Anfang der 1920er Jah­re, herrscht Unklar­heit, wer die Kon­fes­si­ons­frei­en sind, wer unter ihnen sich bekennt­nis­mä­ßig orga­ni­siert, gar als „Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft“ kon­fes­sio­nell gewor­den ist, und wer von den Kon­fes­si­ons­frei­en kon­fes­si­ons­los ist.

Das soll jetzt nicht wei­ter­ver­folgt wer­den, aber zu sagen ist schon hier, dass der Art. 137,7 WRV (Gleich­be­hand­lung der Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten mit den Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten), der ins Grund­ge­setz inkor­po­riert wur­de, auf die­ser Kam­mer­ge­richts­ent­schei­dung von 1900 fußt.

Bild: Ali­bri Ver­lag GmbH

Autor:in: Jür­gen Ange­low (Hrsg.)
Titel: Bei­stand für alle
Unter­ti­tel: Huma­nis­ti­sche Mili­tär­seel­sor­ge in der Bun­des­wehr
Rei­he: Schrif­ten­rei­he der Huma­nis­ti­schen Aka­de­mie Deutsch­land; Band 11
Ver­lag: Ali­bri, 2026
ISBN: 978–3‑86569–443‑0
Aus­stat­tung: 102 Sei­ten, kar­to­niert

Bestel­lung: Bei­stand für alle | Ali­bri Ver­lag GmbH > Shop > Pro­dukt­de­tail

Das Essay erschien erst­mals auf der Home­page von Horst Gro­schopp unter dem Titel „Nicht­kon­fes­sio­nel­le Mili­tär­seel­sor­ge“ – ein Miss­ver­ständ­nis. In der Rubrik huma­nis­mus aktu­ell ver­öf­fent­li­chen wir es hier in drei Tei­len und mit leich­ten Kür­zun­gen. Unser herz­li­cher Dank gilt dem Autor für die freund­li­che Geneh­mi­gung zur Wie­der­ga­be.


[1] Vgl. Bun­des­wehr: Mili­tär­seel­sor­ger gehö­ren zum All­tag der Trup­pe | MDR.DE (Zugriff am 1.4.26).

[2] Es gibt auch weib­li­ches Per­so­nal, doch ist deren Zahl öffent­lich nicht ver­füg­bar.

[3] Gewöhn­lich wer­den die inner­kirch­li­chen Pazi­fis­ten in den his­to­ri­schen und aktu­el­len Dar­stel­lun­gen unge­nü­gend beach­tet.

[4] Wird sich auf das Öku­me­ni­sche Rah­men­kon­zept Seel­sor­ge im Spannungs‑, Bünd­nis- und Ver­tei­di­gungs­fall bezo­gen, so ergibt sich dar­aus eine weit grö­ße­re Zahl.

[5] Der Text ist fast wört­lich ent­nom­men aus Horst Gro­schopp: Die Geburt der Kon­fes­si­ons­frei­en. Eine deut­sche Kul­tur­wen­de im Spie­gel der Zeit­schrift „Der Dis­si­dent“ (1907–1914). Aschaf­fen­burg: Ali­bri Ver­lag 2026 (Huma­nis­mus­per­spek­ti­ven, Band 10), ISBN 978–3‑86569–457‑7 (erscheint vor­aus­sicht­lich III/26).

[6] Hevel­lus (=Dosen­hei­mer): Wer ist Dis­si­dent im Rechts­sin­ne? 1(1907)4, S. 25 f.

Inhalt teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Meistgelesen

Ähnliche Beiträge

Nach oben scrollen