Der hier zu besprechende Band „Beistand für alle” wurde am 26. Februar 2026 in Berlin in einem rein männlich besetzten Podiumsgespräch vorgestellt (Jürgen Angelow, Sven Thale, Erwin Kamp, Robert Pittorf).[1] Das Buch erschien in der Reihe der „Humanistischen Akademie Deutschland“, ist aber letztlich ein Sammelband für den Bundesverband.
Der Humanistische Verband, so ist der Band zu lesen, strebt eine institutionalisierte Humanistische Militärseelsorge in der Bundeswehr an. Bruno Osuch geht in seinem Beitrag auf die Geschichte dieser Absicht im Humanistischen Verband Deutschlands ein, erwähnt die ersten Anstrengungen von Wolfgang Lüder 1994 und den Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung vom Mai 2006, übrigens eingebracht von mir als damaligem Vorsitzenden. Gefordert wurden (vgl. Osuch, S. 79) „religionsfreie, humanistische Berater“.
„Berater“ steht für „Seelsorger“, weil der Humanistische Verband damals noch die freidenkerische Position teilte, dass es keine Seele gibt, es also keine „Seelsorge“ geben könne. Aber es wurde eine humanistische Beratung gefordert, keine „konfessionsfreie“. Es ging zwar damals auch schon um den „Lebenskundlichen Unterricht“, der zu dieser Zeit eine Öffnung erfuhr, unter Beibehaltung der Verantwortung bei der (christlichen) Militärseelsorge, um auch Konfessionsfreie anzusprechen. Auf das Problem mit der Seelsorge komme ich zurück.
Leider durchzieht den Band eine gewisse Unentschlossenheit hinsichtlich der möglichen Zuständigkeit des Humanistischen Verbandes Deutschlands für dieses Projekt. Aber es ist nicht immer klar, ob von einem „allgemeinen“ oder einem „weltanschaulichen“ Humanismus die Rede ist. Der Humanistische Verband Deutschlands ist eine Bekenntnisorganisation, die einen weltanschaulichen (per Definition „konfessionellen“) Lebenskundeunterricht anbietet, aber auch zahlreiche niederschwellige humanitäre Sozial- und Kulturangebote im Repertoire hat.
Das Problem, das mir für die Öffentlichkeit (und durchaus auch im Verband) ungelöst scheint, ist, wieso er konfessionslosen Soldaten und Soldatinnen eine „humanistische Seelsorge“ durch zum Humanistischen Verband Deutschlands gehörende Personen anbieten soll und kann, die selbst, durch ihre Mitgliedschaft eben faktisch nicht „konfessionsfrei“ sind. Da hilft nicht das Argument, bei den kirchlichen Anbietern sei dies ebenso, denn sie beraten auch Nichtglaubende. Und warum sollten sich Armeeangehörige, die Kirchenmitglieder sind, nicht an humanistische Militärseelsorger wenden?
Auch wenn Humanismus eine gesellschaftliche Angelegenheit ist und seine Prinzipien auf verschiedene Weise in der Gesellschaft vorkommen, kann er, wenn sich Menschen derart organisieren, eben wegen der grundgesetzlichen Verankerung und Normierung der Religions- und Weltanschauungspolitik, formell wie eine „Konfession“ auftreten und staatlich anerkannt werden, was beim Humanistischen Verband Deutschlands der Fall ist.
Zugang zu dieser Unentschiedenheit in der Argumentation verschafft der Klappentext, auch wenn er eher an eine potentielle Käuferschaft gerichtet ist. Dieser gibt das Ziel der vorliegenden Publikation an, nämlich eine „nichtkonfessionelle Militärseelsorge“ in der Bundeswehr einzuführen, weil ein „Großteil der Soldatinnen und Soldaten gerade in den östlichen Bundesländern keiner Konfession angehört“. Die Autoren wollen sich dieses Problems annehmen, argumentieren mit Demokratie und Pluralismus in der Gesellschaft. Es wird auf nichtkonfessionelle Angebote im Ausland geschaut.
„Konfession“ ist ein staatskirchenrechtlicher Begriff des 19. Jahrhunderts, der sich tradiert hat und der „Konfessionslose“ als Gegenpart besitzt. Der Herausgeber des Bandes, Jürgen Angelow, erweitert wahrscheinlich ungewollt das angestrebte Ziel in eine Richtung, die auf eine Grundreform der historisch gewachsenen Militärseelsorge hinausläuft. Der Untertitel seines Beitrages lautet „Von der konfessionellen zur humanistischen Militärseelsorge in Deutschland“. Das impliziert „Ablösung“, was nicht den Intensionen des Humanistischen Verbandes Deutschlands entspricht.
Im Beitrag von Dorothea Winter wird dieses Konzept weitergeführt und bedarf gar nicht des Humanistischen Verbandes. „Der Humanismus bildet somit eine zentrale Achse der ethischen Orientierung dieser Neuausrichtung [sic] der Militärseelsorge.“ (S. 21) Im Fazit noch grundsätzlicher: „Die Zukunft der Militärseelsorge liegt somit in einer Neuausrichtung hin zu einer holistisch gedachten humanistischen Seelsorge, die sich auf ethische Reflexion und demokratische Werte stützt.“ (S. 23) Offen bleibt die Frage nach dem möglichen Subjekt, das die ganzheitliche Seelsorge in der Bundeswehr umsetzen soll.
Mit dem Adjektiv „humanistisch“ wird bei Angelow und Winter die Idee einer allgemeinen und übergreifenden Seelsorge eingeführt. Das intendiert, die konfessionelle Teilung zu überwinden. Das entspräche einem freidenkerischen Programm der Säkularisierung mittels einer ethischen Kultur, die Humanismus genannt wird, der die Konfessionen zumindest überwölbt, wenn nicht gar ersetzt.
Wie ich das sehe, haben wir eine säkulare Bundeswehr, die es ihren Angehörigen gestattet, mit Personen ihres Glaubens oder ihrer Überzeugung Zwiesprache zu halten, wenn sie dies wünschen und der Dienst es zeitlich zulässt. Das deutsche Volk ist nicht mehr in Glaubensfragen zersplittert, wie noch um 1900. Die Zeit festgefügter Konfessionen ist vorbei, aber es gibt persönliche Bekenntnisunterschiede, die den Menschen, auch den Soldaten, wichtig sind und wo bei denen, die bisher außen vor stehen, ein Nachholbedarf existiert (vgl. das aufschlussreiche Interview mit Robert Pittorf, S. 63 ff.)
In seinen Frühzeiten der 1990er Jahre liebäugelte der Verband durchaus mit diesem geerbten Programm. Er hat sich allerdings von vielen dieser säkularisierenden Absichten gelöst. Heute brächte ein Anbieter Humanistischer Verband Deutschlands Humanismus als Weltanschauung ein. Er kann und will sich ja nicht verbiegen, käme sozusagen als fünfter Anbieter neben Protestanten, Katholiken, Juden und (wahrscheinlich) Muslimen hinzu. Dies würde die eingeführte Grundordnung der Militärseelsorge nicht umwälzen, sondern strukturell ergänzen, pluraler machen und den demographischen Befunden angepasster.
Leider haben die beiden Rechtsanwälte Gerhard Michael und Hanna Soditt (vgl. S. 26 ff.) zwar sehr viele gewichtige Argumente angeführt, aber die Konferenzen der Humanistischen Akademie Deutschland zum Anspruch auf Gleichbehandlung jedenfalls nicht in ihren Begründungen erwähnt.
Das betrifft auch inzwischen vorliegende historische Befunde zur Genese des Begriffs „Weltanschauung“, des Zusatzes „Pflege“ (einer Weltanschauung), den Begriffswandel unmittelbar nach Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung 1919, den Konfusionen um „weltlich“ und „weltanschaulich“ und der Interpretation von „Weltanschauungsgemeinschaft“ bis in die Gegenwart, sonst würden sie nicht schreiben: „verfassungsrechtliche Gleichstellung der (nicht-konfessionellen [sic]) Weltanschauungsgemeinschaften mit den Religionsgemeinschaften nach Art. 137 Abs. 7 Weimarer Reichsverfassung“. (S. 30)[2]
Ohne Not wird „konfessionell“ als „kirchlich“ übersetzt. Dagegen ist das Zustandekommen dieses Artikels 137,7 in der Nationalversammlung gut belegt. Es ging tatsächlich um eine formale Gleichstellung von historisch gewachsenen Bekenntnisorganisationen (freireligiöse, freidenkerische, völkische usw.) als „Ersatz“ (Ausgleich) dafür, dass die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen faktisch auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wurde. Eine Folge davon war, dass freireligiöse Gemeinschaften, die das wollten, in den 1920ern großzügig den Körperschaftsstatus erhielten, wie auch die „Gemeinschaft proletarischer Freidenker, Wirtschaftsgebiet Thüringen“.
Bild: Alibri Verlag GmbHAutor:in: Jürgen Angelow (Hrsg.)
Titel: Beistand für alle
Untertitel: Humanistische Militärseelsorge in der Bundeswehr
Reihe: Schriftenreihe der Humanistischen Akademie Deutschland; Band 11
Verlag: Alibri, 2026
ISBN: 978–3‑86569–443‑0
Ausstattung: 102 Seiten, kartoniert
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Das Essay erschien erstmals auf der Homepage von Horst Groschopp unter dem Titel „Nichtkonfessionelle Militärseelsorge“ – ein Missverständnis. In der Rubrik humanismus aktuell veröffentlichen wir es hier in drei Teilen (Teil 1 und Teil 3) und mit leichten Kürzungen. Unser herzlicher Dank gilt dem Autor für die freundliche Genehmigung zur Wiedergabe.
[1] Es gab hierzu mehrere Pressemitteilungen, auf die ich nicht weiter eingehe.
[2] Im Verfassungstext ist aus gutem Grund von „Religionsgesellschaften“ die Rede. – Hier sind mindestens drei Beispiele an Literatur zu erwähnen, der Band 3 der Humanistischen Akademie Deutschland-Reihe „Konfessionsfreie und Grundgesetz“, Thomas Heinrichs: „Religion und Weltanschauung im Recht“ und die umfängliche Studie von Christine Mertesdorf: „Weltanschauungsgemeinschaften“.




