Buchbesprechung: Beistand für alle

Humanistische versus „konfessionsfreie“ Militärseelsorge (2. Teil)

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Beitragsbild: istock.com/Sakorn Sukkasemsakorn

Im Mittelpunkt des 2. Teils steht die Frage, ob eine humanistische Militärseelsorge tatsächlich als „konfessionsfrei“ bezeichnet werden kann. Der Autor argumentiert, dass der Humanistische Verband Deutschlands als Weltanschauungsgemeinschaft selbst kein konfessionsfreier Akteur ist, sondern neben den christlichen, jüdischen und künftig möglicherweise muslimischen Anbietern eine eigene humanistische Perspektive einbringen würde.

Der hier zu bespre­chen­de Band „Bei­stand für alle” wur­de am 26. Febru­ar 2026 in Ber­lin in einem rein männ­lich besetz­ten Podi­ums­ge­spräch vor­ge­stellt (Jür­gen Ange­low, Sven Tha­le, Erwin Kamp, Robert Pit­torf).[1] Das Buch erschien in der Rei­he der „Huma­nis­ti­schen Aka­de­mie Deutsch­land“, ist aber letzt­lich ein Sam­mel­band für den Bun­des­ver­band.

Der Huma­nis­ti­sche Ver­band, so ist der Band zu lesen, strebt eine insti­tu­tio­na­li­sier­te Huma­nis­ti­sche Mili­tär­seel­sor­ge in der Bun­des­wehr an. Bru­no Osuch geht in sei­nem Bei­trag auf die Geschich­te die­ser Absicht im Huma­nis­ti­schen Ver­band Deutsch­lands ein, erwähnt die ers­ten Anstren­gun­gen von Wolf­gang Lüder 1994 und den Beschluss der Bun­des­de­le­gier­ten­ver­samm­lung vom Mai 2006, übri­gens ein­ge­bracht von mir als dama­li­gem Vor­sit­zen­den. Gefor­dert wur­den (vgl. Osuch, S. 79) „reli­gi­ons­freie, huma­nis­ti­sche Bera­ter“.

„Bera­ter“ steht für „Seel­sor­ger“, weil der Huma­nis­ti­sche Ver­band damals noch die frei­den­ke­ri­sche Posi­ti­on teil­te, dass es kei­ne See­le gibt, es also kei­ne „Seel­sor­ge“ geben kön­ne. Aber es wur­de eine huma­nis­ti­sche Bera­tung gefor­dert, kei­ne „kon­fes­si­ons­freie“. Es ging zwar damals auch schon um den „Lebens­kund­li­chen Unter­richt“, der zu die­ser Zeit eine Öff­nung erfuhr, unter Bei­be­hal­tung der Ver­ant­wor­tung bei der (christ­li­chen) Mili­tär­seel­sor­ge, um auch Kon­fes­si­ons­freie anzu­spre­chen. Auf das Pro­blem mit der Seel­sor­ge kom­me ich zurück.

Lei­der durch­zieht den Band eine gewis­se Unent­schlos­sen­heit hin­sicht­lich der mög­li­chen Zustän­dig­keit des Huma­nis­ti­schen Ver­ban­des Deutsch­lands für die­ses Pro­jekt. Aber es ist nicht immer klar, ob von einem „all­ge­mei­nen“ oder einem „welt­an­schau­li­chen“ Huma­nis­mus die Rede ist. Der Huma­nis­ti­sche Ver­band Deutsch­lands ist eine Bekennt­nis­or­ga­ni­sa­ti­on, die einen welt­an­schau­li­chen (per Defi­ni­ti­on „kon­fes­sio­nel­len“) Lebens­kun­de­un­ter­richt anbie­tet, aber auch zahl­rei­che nie­der­schwel­li­ge huma­ni­tä­re Sozi­al- und Kul­tur­ange­bo­te im Reper­toire hat.

Das Pro­blem, das mir für die Öffent­lich­keit (und durch­aus auch im Ver­band) unge­löst scheint, ist, wie­so er kon­fes­si­ons­lo­sen Sol­da­ten und Sol­da­tin­nen eine „huma­nis­ti­sche Seel­sor­ge“ durch zum Huma­nis­ti­schen Ver­band Deutsch­lands gehö­ren­de Per­so­nen anbie­ten soll und kann, die selbst, durch ihre Mit­glied­schaft eben fak­tisch nicht „kon­fes­si­ons­frei“ sind. Da hilft nicht das Argu­ment, bei den kirch­li­chen Anbie­tern sei dies eben­so, denn sie bera­ten auch Nicht­glau­ben­de. Und war­um soll­ten sich Armee­an­ge­hö­ri­ge, die Kir­chen­mit­glie­der sind, nicht an huma­nis­ti­sche Mili­tär­seel­sor­ger wen­den?

Auch wenn Huma­nis­mus eine gesell­schaft­li­che Ange­le­gen­heit ist und sei­ne Prin­zi­pi­en auf ver­schie­de­ne Wei­se in der Gesell­schaft vor­kom­men, kann er, wenn sich Men­schen der­art orga­ni­sie­ren, eben wegen der grund­ge­setz­li­chen Ver­an­ke­rung und Nor­mie­rung der Reli­gi­ons- und Welt­an­schau­ungs­po­li­tik, for­mell wie eine „Kon­fes­si­on“ auf­tre­ten und staat­lich aner­kannt wer­den, was beim Huma­nis­ti­schen Ver­band Deutsch­lands der Fall ist.

Zugang zu die­ser Unent­schie­den­heit in der Argu­men­ta­ti­on ver­schafft der Klap­pen­text, auch wenn er eher an eine poten­ti­el­le Käu­fer­schaft gerich­tet ist. Die­ser gibt das Ziel der vor­lie­gen­den Publi­ka­ti­on an, näm­lich eine „nicht­kon­fes­sio­nel­le Mili­tär­seel­sor­ge“ in der Bun­des­wehr ein­zu­füh­ren, weil ein „Groß­teil der Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten gera­de in den öst­li­chen Bun­des­län­dern kei­ner Kon­fes­si­on ange­hört“. Die Autoren wol­len sich die­ses Pro­blems anneh­men, argu­men­tie­ren mit Demo­kra­tie und Plu­ra­lis­mus in der Gesell­schaft. Es wird auf nicht­kon­fes­sio­nel­le Ange­bo­te im Aus­land geschaut.

„Kon­fes­si­on“ ist ein staats­kir­chen­recht­li­cher Begriff des 19. Jahr­hun­derts, der sich tra­diert hat und der „Kon­fes­si­ons­lo­se“ als Gegen­part besitzt. Der Her­aus­ge­ber des Ban­des, Jür­gen Ange­low, erwei­tert wahr­schein­lich unge­wollt das ange­streb­te Ziel in eine Rich­tung, die auf eine Grund­re­form der his­to­risch gewach­se­nen Mili­tär­seel­sor­ge hin­aus­läuft. Der Unter­ti­tel sei­nes Bei­tra­ges lau­tet „Von der kon­fes­sio­nel­len zur huma­nis­ti­schen Mili­tär­seel­sor­ge in Deutsch­land“. Das impli­ziert „Ablö­sung“, was nicht den Inten­sio­nen des Huma­nis­ti­schen Ver­ban­des Deutsch­lands ent­spricht.

Im Bei­trag von Doro­thea Win­ter wird die­ses Kon­zept wei­ter­ge­führt und bedarf gar nicht des Huma­nis­ti­schen Ver­ban­des. „Der Huma­nis­mus bil­det somit eine zen­tra­le Ach­se der ethi­schen Ori­en­tie­rung die­ser Neu­aus­rich­tung [sic] der Mili­tär­seel­sor­ge.“ (S. 21) Im Fazit noch grund­sätz­li­cher: „Die Zukunft der Mili­tär­seel­sor­ge liegt somit in einer Neu­aus­rich­tung hin zu einer holis­tisch gedach­ten huma­nis­ti­schen Seel­sor­ge, die sich auf ethi­sche Refle­xi­on und demo­kra­ti­sche Wer­te stützt.“ (S. 23) Offen bleibt die Fra­ge nach dem mög­li­chen Sub­jekt, das die ganz­heit­li­che Seel­sor­ge in der Bun­des­wehr umset­zen soll.

Mit dem Adjek­tiv „huma­nis­tisch“ wird bei Ange­low und Win­ter die Idee einer all­ge­mei­nen und über­grei­fen­den Seel­sor­ge ein­ge­führt. Das inten­diert, die kon­fes­sio­nel­le Tei­lung zu über­win­den. Das ent­sprä­che einem frei­den­ke­ri­schen Pro­gramm der Säku­la­ri­sie­rung mit­tels einer ethi­schen Kul­tur, die Huma­nis­mus genannt wird, der die Kon­fes­sio­nen zumin­dest über­wölbt, wenn nicht gar ersetzt.

Wie ich das sehe, haben wir eine säku­la­re Bun­des­wehr, die es ihren Ange­hö­ri­gen gestat­tet, mit Per­so­nen ihres Glau­bens oder ihrer Über­zeu­gung Zwie­spra­che zu hal­ten, wenn sie dies wün­schen und der Dienst es zeit­lich zulässt. Das deut­sche Volk ist nicht mehr in Glau­bens­fra­gen zer­split­tert, wie noch um 1900. Die Zeit fest­ge­füg­ter Kon­fes­sio­nen ist vor­bei, aber es gibt per­sön­li­che Bekennt­nis­un­ter­schie­de, die den Men­schen, auch den Sol­da­ten, wich­tig sind und wo bei denen, die bis­her außen vor ste­hen, ein Nach­hol­be­darf exis­tiert (vgl. das auf­schluss­rei­che Inter­view mit Robert Pit­torf, S. 63 ff.)

In sei­nen Früh­zei­ten der 1990er Jah­re lieb­äu­gel­te der Ver­band durch­aus mit die­sem geerb­ten Pro­gramm. Er hat sich aller­dings von vie­len die­ser säku­la­ri­sie­ren­den Absich­ten gelöst. Heu­te bräch­te ein Anbie­ter Huma­nis­ti­scher Ver­band Deutsch­lands Huma­nis­mus als Welt­an­schau­ung ein. Er kann und will sich ja nicht ver­bie­gen, käme sozu­sa­gen als fünf­ter Anbie­ter neben Pro­tes­tan­ten, Katho­li­ken, Juden und (wahr­schein­lich) Mus­li­men hin­zu. Dies wür­de die ein­ge­führ­te Grund­ord­nung der Mili­tär­seel­sor­ge nicht umwäl­zen, son­dern struk­tu­rell ergän­zen, plu­ra­ler machen und den demo­gra­phi­schen Befun­den ange­pass­ter.

Lei­der haben die bei­den Rechts­an­wäl­te Ger­hard Micha­el und Han­na Soditt (vgl. S. 26 ff.) zwar sehr vie­le gewich­ti­ge Argu­men­te ange­führt, aber die Kon­fe­ren­zen der Huma­nis­ti­schen Aka­de­mie Deutsch­land zum Anspruch auf Gleich­be­hand­lung jeden­falls nicht in ihren Begrün­dun­gen erwähnt.

Das betrifft auch inzwi­schen vor­lie­gen­de his­to­ri­sche Befun­de zur Gene­se des Begriffs „Welt­an­schau­ung“, des Zusat­zes „Pfle­ge“ (einer Welt­an­schau­ung), den Begriffs­wan­del unmit­tel­bar nach Ver­ab­schie­dung der Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung 1919, den Kon­fu­sio­nen um „welt­lich“ und „welt­an­schau­lich“ und der Inter­pre­ta­ti­on von „Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft“ bis in die Gegen­wart, sonst wür­den sie nicht schrei­ben: „ver­fas­sungs­recht­li­che Gleich­stel­lung der (nicht-kon­fes­sio­nel­len [sic]) Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten mit den Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten nach Art. 137 Abs. 7 Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung“. (S. 30)[2]

Ohne Not wird „kon­fes­sio­nell“ als „kirch­lich“ über­setzt. Dage­gen ist das Zustan­de­kom­men die­ses Arti­kels 137,7 in der Natio­nal­ver­samm­lung gut belegt. Es ging tat­säch­lich um eine for­ma­le Gleich­stel­lung von his­to­risch gewach­se­nen Bekennt­nis­or­ga­ni­sa­tio­nen (frei­re­li­giö­se, frei­den­ke­ri­sche, völ­ki­sche usw.) als „Ersatz“ (Aus­gleich) dafür, dass die Ablö­sung der Staats­leis­tun­gen an die Kir­chen fak­tisch auf den Sankt-Nim­mer­leins-Tag ver­scho­ben wur­de. Eine Fol­ge davon war, dass frei­re­li­giö­se Gemein­schaf­ten, die das woll­ten, in den 1920ern groß­zü­gig den Kör­per­schafts­sta­tus erhiel­ten, wie auch die „Gemein­schaft pro­le­ta­ri­scher Frei­den­ker, Wirt­schafts­ge­biet Thü­rin­gen“.

Bild: Ali­bri Ver­lag GmbH

Autor:in: Jür­gen Ange­low (Hrsg.)
Titel: Bei­stand für alle
Unter­ti­tel: Huma­nis­ti­sche Mili­tär­seel­sor­ge in der Bun­des­wehr
Rei­he: Schrif­ten­rei­he der Huma­nis­ti­schen Aka­de­mie Deutsch­land; Band 11
Ver­lag: Ali­bri, 2026
ISBN: 978–3‑86569–443‑0
Aus­stat­tung: 102 Sei­ten, kar­to­niert

Bestel­lung: Bei­stand für alle | Ali­bri Ver­lag GmbH > Shop > Pro­dukt­de­tail

Das Essay erschien erst­mals auf der Home­page von Horst Gro­schopp unter dem Titel „Nicht­kon­fes­sio­nel­le Mili­tär­seel­sor­ge“ – ein Miss­ver­ständ­nis. In der Rubrik huma­nis­mus aktu­ell ver­öf­fent­li­chen wir es hier in drei Tei­len (Teil 1 und Teil 3) und mit leich­ten Kür­zun­gen. Unser herz­li­cher Dank gilt dem Autor für die freund­li­che Geneh­mi­gung zur Wie­der­ga­be.


[1] Es gab hier­zu meh­re­re Pres­se­mit­tei­lun­gen, auf die ich nicht wei­ter ein­ge­he.

[2] Im Ver­fas­sungs­text ist aus gutem Grund von „Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten“ die Rede. – Hier sind min­des­tens drei Bei­spie­le an Lite­ra­tur zu erwäh­nen, der Band 3 der Huma­nis­ti­schen Aka­de­mie Deutsch­land-Rei­he „Kon­fes­si­ons­freie und Grund­ge­setz“, Tho­mas Hein­richs: „Reli­gi­on und Welt­an­schau­ung im Recht“ und die umfäng­li­che Stu­die von Chris­ti­ne Mer­tes­dorf: „Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten“.

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