Neues Gesetz ab 1. Juni 2025

Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburt: Ein unvollständiger Fortschritt

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Beitragsbild: Slava L/unsplash

Ab Juni 2025 gilt in Deutschland erstmals ein gestaffelter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt – allerdings erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Politik und Gesellschaft müssen die Würde von Frauen mit frühen Fehlgeburten endlich ernst nehmen.

Ab dem 1. Juni 2025 erhal­ten Frau­en in Deutsch­land erst­mals einen gestaf­fel­ten Mut­ter­schutz nach einer Fehl­ge­burt – sofern die­se nach der zwölf­ten Schwan­ger­schafts­wo­che ein­tritt. Das ist ein über­fäl­li­ger Schritt in Rich­tung Aner­ken­nung und Schutz für Frau­en in einer Aus­nah­me­si­tua­ti­on. Doch die gesetz­li­che Neu­re­ge­lung greift zu kurz – sie lässt genau jene Frau­en wei­ter allein, die in den ers­ten Wochen ihrer Schwan­ger­schaft ihr Kind ver­lie­ren. Und das sind nicht weni­ge.

Was in der poli­ti­schen Debat­te oft aus­ge­blen­det wird: Die Initia­ti­ve zu die­ser Reform kam nicht aus dem Bun­des­tag oder einem Minis­te­ri­um. Sie kam von Betrof­fe­nen selbst. Die Autorin und Akti­vis­tin Nata­scha Sagor­ski erlitt 2019 eine Fehl­ge­burt in der zehn­ten Schwan­ger­schafts­wo­che. Trotz der phy­si­schen und see­li­schen Erschüt­te­rung wur­de ihr im Kran­ken­haus lapi­dar mit­ge­teilt, sie kön­ne am nächs­ten Tag wie­der arbei­ten. Die­se Erfah­rung des Schmer­zes, kom­bi­niert mit der feh­len­den gesell­schaft­li­chen und recht­li­chen Aner­ken­nung, ließ sie nicht los.

Gemein­sam mit der Unter­neh­me­rin und Mit­ak­ti­vis­tin Isa Grü­te­ring star­te­te sie eine Peti­ti­on und spä­ter eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de. Die Peti­ti­on sam­mel­te über 75.000 Unter­schrif­ten. Die bei­den Frau­en gaben dem The­ma eine Stim­me, die lan­ge ver­stummt war. Unter­stützt wur­den sie ideell auch von Pio­nie­rin­nen wie Bar­ba­ra Kün­zer-Rie­bel, die bereits in den 1980er Jah­ren mit der Initia­ti­ve REGENBOGEN „Glück­lo­se Schwan­ger­schaft“ den Boden berei­te­te für mehr gesell­schaft­li­che Sicht­bar­keit die­ses The­mas.

Aus huma­nis­ti­scher Sicht ist die neue Rege­lung ein unvoll­stän­di­ger Fort­schritt. Denn sie zieht eine will­kür­li­che Gren­ze: Wer sein Kind in der zwölf­ten Woche ver­liert, hat Pech gehabt. Wer es in der 13. Woche ver­liert, erhält Mut­ter­schutz. Das igno­riert, dass der Schmerz, die Bin­dung, die kör­per­li­che und emo­tio­na­le Belas­tung nicht an Kalen­der­wo­chen gebun­den sind.

Wich­tig ist auch eine kla­re Dif­fe­ren­zie­rung: Eine Krank­schrei­bung ersetzt kei­nen Mut­ter­schutz. Eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung stellt Krank­heit fest – Mut­ter­schutz hin­ge­gen ist ein gesell­schaft­li­cher Schutz­raum. Er wür­digt, dass hier eine beson­de­re Lebens­si­tua­ti­on vor­liegt, in der Für­sor­ge, nicht Funk­ti­on, im Vor­der­grund ste­hen soll­te. Das Feh­len eines sol­chen Schut­zes für Frau­en mit frü­hen Fehl­ge­bur­ten bedeu­tet nach wie vor eine struk­tu­rel­le Gering­schät­zung.

Wir for­dern des­halb:

  • Eine Aus­wei­tung des Mut­ter­schut­zes auf alle Fehl­ge­bur­ten, unab­hän­gig von der Schwan­ger­schafts­wo­che
  • Eine ange­mes­se­ne öffent­li­che Wür­di­gung der zivil­ge­sell­schaft­li­chen Initia­ti­ve, die die­se Reform erst ermög­licht hat
  • Eine kla­re recht­li­che und gesell­schaft­li­che Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen Krank­schrei­bung und Mut­ter­schutz
  • Eine akti­ve Ent­ta­bui­sie­rung von Fehl­ge­bur­ten in Arbeits­welt, Gesund­heits­we­sen und Öffent­lich­keit

Huma­nis­mus heißt, den Men­schen in sei­ner Wür­de und Ver­letz­lich­keit ernst zu neh­men. Auch – und gera­de – im Moment des Ver­lusts. Das ist kei­ne Fra­ge der Sta­tis­tik, son­dern der Empa­thie.

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