Vor vier Jahren, am 28. April 2022, brachte der Sender „MDR-aktuell“ einen Bericht der Journalistin Grit Hasselmann mit der Überschrift „Militärseelsorger gehören einfach zum Alltag der Truppe”.[1] Dazu gab es zahlreiche Kommentare, die auch heute noch zu lesen sind, davon drei Zitate:
„Ilse“: „Wer als Militärangehöriger einen Militärseelsorger benötigt, hat was falsch gemacht, er wollte eigentlich zur Heilsarmee.“ „kleinerfrontkämpfer“: „Inzwischen gehören auch Psychologen zum Alltag in der Truppe – das sollte der Vollständigkeit halber auch erwähnt werden.“ „Wagner“: „Militärseelsorger oder ‑pfarrer sind ein Relikt aus alter Zeit. Wir brauchen keine Kirchenvertreter, die Waffen segnen, die dann andere totschießen.“
Die letzte Aussage korrigierte die Redaktion mit der Aussage, dass die evangelischen Militärpfarrer keine Dinge, also auch keine Waffen segnen. Dazu gab es später von der Redaktion eine Korrektur der Korrektur dahingehend, dass es sich hier um keine Segnung, sondern um eine Weihe handelt, die sehr wohl stattfinde – eine spitzfindige Unterscheidung, die theologische Kenntnisse voraussetzt.
Damit sind drei von einer ganzen Reihe weiterer Probleme formuliert, die sich bei einer Beschäftigung mit der Militärseelsorge auftun, die sich aktuell als katholische und evangelische darstellt, hinzu kommt seit Sommer 2021 ein jüdisches Militärrabbinat. Eine muslimische Seelsorge ist in Vorbereitung. Die obigen Zitate verweisen auf den Blick in der Truppe auf diese Berater;[2] den Umgang mit Waffen und die rituell (Stichwort: Weihe) vermittelte Hoffnung, dass sie funktionieren. Vor allem aber ergibt sich aus allen drei Meinungen die Frage, was die Seelsorge, etwa eine eingeführte humanistische, dem psychologischen Beistand Unverwechselbares hinzufügt.
Können die beiden christlichen Varianten auf eine lange Tradition verweisen, die jüdische wie die muslimische sich auf eine nötige Ergänzung der beiden anderen Religionen berufen, bedarf eine humanistische Variante einer einsichtigen Argumentation, denn sie wäre nicht nur religionsfrei, sondern besäße keine lange Tradition, eher das Gegenteil, nämlich ein langes pazifistisches Denken unter Freidenkern, verbunden mit der Ablehnung alles Militärischen, besonders der Militärseelsorge.[3] Da ist es äußerst hilfreich, aber für deutsche Verhältnisse nicht hinreichend, wenn über langjährige Erfahrungen (seit 1964) in den Niederlanden berichtet wird (vgl. Kamp, S. 39–52).
Sehr wichtig ist in diesem Beitrag allerdings der Verweis auf den Träger dieser Seelsorge, den Humanistischen Verband der Niederlande, und auf die Größenordnung, um die es geht: Auf etwa 1.500 Soldatinnen und Soldaten kommt ein humanistischer Militärseelsorger oder eine ‑seelsorgerin. Bei über derzeit 180.000 aktiven Soldaten in der Bundeswehr ergäben sich daraus bei einer 1:1 Umsetzung 120 Seelsorgerinnen und Seelsorger – da erschreckt nicht nur der Verteidigungsminister.[4]
Einen „Beistand für alle“ Nichtglaubenden mit anzubieten, versprechen derzeit alle kirchlichen Anbieter. Überhaupt ist das mit dem Humanismus, dem Humanistischen Verband Deutschlands und den sogenannten „Konfessionsfreien“ etwas komplizierter als in dem Band dargestellt, schon gar nicht, wie an einigen Stellen suggeriert, ist das ein Problem vorwiegend ostdeutsch sozialisierter Soldaten, sondern ein gesamtdeutsches, denn im Westen aus der Kirche frisch Ausgetretene sind oft viel radikalere Religionsgegner als Ossis, die in der vierten oder gar inzwischen fünften Generation an Konfessionslosigkeit gewöhnt sind.
Das konzeptionell zu bewältigende Hauptproblem des Verbandes sehe ich darin, wie sich die seelsorgerischen Offerten einer Weltanschauungsgemeinschaft, deren Mitgliedschaft begrenzt ist, zu den Bedürfnissen nach Humanismus in der Gesellschaft und den dort verbreiteten Wünschen und humanistischen Einstellungen verhalten. Da, wo es solche helfenden oder bildenden Einladungen andernorts gibt, sind sie erfolgreich und orientierend.
Aber wären sie auch im Militär attraktiv und nützlich? Das kann erst eine Praxis selbst belegen, indem eine Anwendung bisheriger beratender und anderer Erfahrungen im Militärdienst stattfindet. Jedenfalls ist der Verweis auf Mitgliederzahlen kein Argument mehr in Zeiten von Influencern und gesellschaftlichem Einfluss kleiner agiler Gruppen.
Letztlich wird die Politik zu entscheiden haben, ob in der Bundesehr ein praktischer Humanismus anwendbar und förderlich sein kann, besonders bei denjenigen Soldatinnen und Soldaten, die nicht kirchlich gebunden sind, aber nach Sinn- und Wertorientierungen fragen oder einfach ein Gespräch suchen.
Historische Vorklärung des Begriffs „konfessionsfrei“
In dem diesseits.de-Aufsatz Humanismus noch immer in der Aufklärung habe ich versucht, die Bezeichnung „konfessionsfrei“ zu verorten, weil der Begriff erst in den 1990er Jahren publik wurde und auch heute Personen meint, die frei sind von „Konfession“, aber auch frei in der Wahl einer Konfession sind, wobei Konfession die traditionelle Beschränkung auf Kirchen verlassen hat, durch Art. 137,7 auch verfassungsmäßig. Das soll hier ergänzt werden, um eine Überleitung zu schaffen zu einer Anwendung des Begriffs im Zusammenhang mit Militärseelsorge.[5]
Ursprünglich hießen seit dem 16. Jahrhundert, breit angewandt ab den 1870er Jahren, alle Personen Dissidenten, die nicht mehr zu den beiden christlichen Konfessionen oder den Synagogengemeinschaften gehörten. Sie wurden in speziellen Registern erfasst. Daraus ergab sich bis zur Revolution 1918 ein standesamtliches Grundproblem, obwohl bereits im Jahr 1900 eine richterliche Klarstellung erfolgt war. Der Ludwigshafener jüdische Amtsrichter Emil Dosenheimer, in gewisser Hinsicht der „Chefjurist“ der Dissidenten bis in die 1920er Jahre, erläuterte 1907 die von Amtswegen erfolgte rechtswissenschaftliche Klarstellung von „Dissident“ in der Zeitschrift „Der Dissident“.[6]
Er schrieb, viele aus den beiden Kirchen und den jüdischen Gemeinden Ausgetretene bezeichne man als Dissidenten. Der Begriff beschreibe die damals aktuelle deutsche Religionslandschaft: Es gäbe die „Baptisten und Mennoniten, mit Korporationsbefugnissen ausgestattet“, dann die „Irvingianer, Herrnhuter, Altlutheraner, kraft besonderer staatlicher Konzessionen, [die] als geduldete Glaubensgesellschaften ihre Lehren üben und propagieren. Zudem begegnen einem Methodisten, Quäker, Apostoliker, Anhänger der griechisch-katholischen Kirche, und wie sie alle weiter heißen mögen!“
Auch wenn man sie so nenne, sie seien keine Dissidenten im Rechtssinne. „In einem Urteile vom 13. Dezember 1900 (Jechows Jahrbücher für Entscheidungen Bd. 21 C Seite 30 Nr. 10) hat das Kammergericht den Begriff dahin festgestellt, daß unter Dissidenten nur solche Personen zu verstehen sind, die aus einer Religionsgesellschaft ausgeschieden sind und sich einer anderen Kirchengesellschaft nicht mehr angeschlossen haben.“
Dosenheimer zieht, den Begriff „Kirche“ in seiner damaligen Lesart deutend, nun auch einen Trennstrich zu den freireligiösen und ähnlichen Gemeinden: Es sind aber auch diejenigen nicht Dissidenten, die „eine eigene neue [Gemeinschaft, HG] gründen, mag die letztere auch noch so gründlich alle Dogmen, Zeremonien und Ritualien der Landeskirchen und der übrigen konzessionierten Sekten verwerfen.“
Diese klare Definition setzte sich in den Verwaltungen und in der dissidentischen Szene nur zögerlich durch, bis das reichsweit agierende „Komitee ‘Konfessionslos’“ ein Jahrzehnt nach diesem Gerichtsurteil es in seiner Argumentation anwandte. Bis dahin und nach wie vor, besonders nach dem Ende der Anwendung des Begriffs Dissidenten seit Anfang der 1920er Jahre, herrscht Unklarheit, wer die Konfessionsfreien sind, wer unter ihnen sich bekenntnismäßig organisiert, gar als „Weltanschauungsgemeinschaft“ konfessionell geworden ist, und wer von den Konfessionsfreien konfessionslos ist.
Das soll jetzt nicht weiterverfolgt werden, aber zu sagen ist schon hier, dass der Art. 137,7 WRV (Gleichbehandlung der Weltanschauungsgemeinschaften mit den Religionsgesellschaften), der ins Grundgesetz inkorporiert wurde, auf dieser Kammergerichtsentscheidung von 1900 fußt.
Bild: Alibri Verlag GmbHAutor:in: Jürgen Angelow (Hrsg.)
Titel: Beistand für alle
Untertitel: Humanistische Militärseelsorge in der Bundeswehr
Reihe: Schriftenreihe der Humanistischen Akademie Deutschland; Band 11
Verlag: Alibri, 2026
ISBN: 978–3‑86569–443‑0
Ausstattung: 102 Seiten, kartoniert
Bestellung: Beistand für alle | Alibri Verlag GmbH > Shop > Produktdetail
Das Essay erschien erstmals auf der Homepage von Horst Groschopp unter dem Titel „Nichtkonfessionelle Militärseelsorge“ – ein Missverständnis. In der Rubrik humanismus aktuell veröffentlichen wir es hier in drei Teilen und mit leichten Kürzungen. Unser herzlicher Dank gilt dem Autor für die freundliche Genehmigung zur Wiedergabe.
[1] Vgl. Bundeswehr: Militärseelsorger gehören zum Alltag der Truppe | MDR.DE (Zugriff am 1.4.26).
[2] Es gibt auch weibliches Personal, doch ist deren Zahl öffentlich nicht verfügbar.
[3] Gewöhnlich werden die innerkirchlichen Pazifisten in den historischen und aktuellen Darstellungen ungenügend beachtet.
[4] Wird sich auf das Ökumenische Rahmenkonzept Seelsorge im Spannungs‑, Bündnis- und Verteidigungsfall bezogen, so ergibt sich daraus eine weit größere Zahl.
[5] Der Text ist fast wörtlich entnommen aus Horst Groschopp: Die Geburt der Konfessionsfreien. Eine deutsche Kulturwende im Spiegel der Zeitschrift „Der Dissident“ (1907–1914). Aschaffenburg: Alibri Verlag 2026 (Humanismusperspektiven, Band 10), ISBN 978–3‑86569–457‑7 (erscheint voraussichtlich III/26).
[6] Hevellus (=Dosenheimer): Wer ist Dissident im Rechtssinne? 1(1907)4, S. 25 f.



