Der damalige Rektor der säkularen Arabischschule im Berliner Bezirk Neukölln, Hudhaifa Al-Mashhadani, hatte im November 2025 behauptet, Opfer eines versuchten Mordanschlags geworden zu sein. Seine Darstellung, man habe ihn am U‑Bahnsteig der U7 angegriffen und mit dem Tod bedroht, sorgte für vielstimmige Empörung und Solidaritätsbekundungen – wurde er doch für sein Engagement gegen Antisemitismus sowie die Muslimbrüderschaft und seinen Einsatz für Toleranz, Versöhnung und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen im multikulturellen Berlin-Neukölln in der Stadtgesellschaft und darüber hinaus geehrt und gefeiert. Gleichzeitig befand sich die besagte arabisch-deutsche Schule Ibn Khaldun (diesseits.de berichtete im November 2025), wo es in der Nähe auch Koranschulen gibt, schon länger im Visier muslimisch-palästinensischer Gruppierungen.
Al-Mashhadaniwar dort auch als Sprachlehrer tätig und galt als charismatischer „Brückenbauer“ – wobei sein doch schillernder Lebenslauf als Flüchtling aus dem Irak dabei niemandem so recht auffiel. Seine Darstellung des Vorfalls galt zunächst als unzweifelhaft glaubwürdig – das jedoch zu Unrecht, wie jetzt das Amtsgericht Berlin Tiergarten feststellte. Seitens der ermittelnden Polizei war einem Verdacht wegen falscher Anschuldigung von Al-Mashhadani nachgegangen worden. Im März verdichteten sich Zweifel an seiner Version der Angriffsgeschichte. Die Schule Ibn Khaldun musste ihn beurlauben, verabschieden und ihre so wichtige und erfolgreiche Arbeit ohne ihn weiterführen – wobei allerdings gerichtlich noch nichts entschieden war.
Nun berichtet unter anderem der Tagesspiegel am 9. Juli, dass gegen Hudhaifa Al-Mashhadani ein Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen wegen angezeigter falscher Verdächtigung erlassen wurde. Dieser hat zwar dagegen Einspruch eingelegt, so dass es nun zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen wird. Dabei dürfte er als Angeklagte sehr schlechte Karten haben. Denn die im Tagesspiegel gleichzeitig veröffentlichten Bilder einer Überwachungskamera eben dieser Szene auf dem U‑Bahnsteig der U7 zeigen: Es kann lediglich von einem leichten Schubsen gegen ihn die Rede sein und keinesfalls von einem Mordanschlag.



