Hudhaifa Al-Mashhadani

Strafbefehl wegen erfundenem Mordanschlag

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Beitragsbild: Deutsch-Arabische Schule Ibn Khaldun

Der mutmaßliche Mordanschlag auf den Neuköllner Schulleiter Hudhaifa Al-Mashhadani löste Ende 2025 große Solidarität aus. Monate später stellt der Fall die damalige Darstellung infrage: Gegen ihn wurde ein Strafbefehl wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung erlassen.

Der dama­li­ge Rek­tor der säku­la­ren Ara­bisch­schu­le im Ber­li­ner Bezirk Neu­kölln, Hud­hai­fa Al-Mashha­da­ni, hat­te im Novem­ber 2025 behaup­tet, Opfer eines ver­such­ten Mord­an­schlags gewor­den zu sein. Sei­ne Dar­stel­lung, man habe ihn am U‑Bahnsteig der U7 ange­grif­fen und mit dem Tod bedroht, sorg­te für viel­stim­mi­ge Empö­rung und Soli­da­ri­täts­be­kun­dun­gen – wur­de er doch für sein Enga­ge­ment gegen Anti­se­mi­tis­mus sowie die Mus­lim­brü­der­schaft und sei­nen Ein­satz für Tole­ranz, Ver­söh­nung und die Gleich­be­rech­ti­gung von Mäd­chen und Jun­gen im mul­ti­kul­tu­rel­len Ber­lin-Neu­kölln in der Stadt­ge­sell­schaft und dar­über hin­aus geehrt und gefei­ert. Gleich­zei­tig befand sich die besag­te ara­bisch-deut­sche Schu­le Ibn Khal­dun (diesseits.de berich­te­te im Novem­ber 2025), wo es in der Nähe auch Koran­schu­len gibt, schon län­ger im Visier mus­li­misch-paläs­ti­nen­si­scher Grup­pie­run­gen.

Al-Mashha­da­ni­war dort auch als Sprach­leh­rer tätig und galt als cha­ris­ma­ti­scher „Brü­cken­bau­er“ – wobei sein doch schil­lern­der Lebens­lauf als Flücht­ling aus dem Irak dabei nie­man­dem so recht auf­fiel. Sei­ne Dar­stel­lung des Vor­falls galt zunächst als unzwei­fel­haft glaub­wür­dig – das jedoch zu Unrecht, wie jetzt das Amts­ge­richt Ber­lin Tier­gar­ten fest­stell­te. Sei­tens der ermit­teln­den Poli­zei war einem Ver­dacht wegen fal­scher Anschul­di­gung von Al-Mashha­da­ni nach­ge­gan­gen wor­den. Im März ver­dich­te­ten sich Zwei­fel an sei­ner Ver­si­on der Angriffs­ge­schich­te. Die Schu­le Ibn Khal­dun muss­te ihn beur­lau­ben, ver­ab­schie­den und ihre so wich­ti­ge und erfolg­rei­che Arbeit ohne ihn wei­ter­füh­ren – wobei aller­dings gericht­lich noch nichts ent­schie­den war.

Nun berich­tet unter ande­rem der Tages­spie­gel am 9. Juli, dass gegen Hud­hai­fa Al-Mashha­da­ni ein Straf­be­fehl in Höhe von 90 Tages­sät­zen wegen ange­zeig­ter fal­scher Ver­däch­ti­gung erlas­sen wur­de. Die­ser hat zwar dage­gen Ein­spruch ein­ge­legt, so dass es nun zu einer öffent­li­chen Gerichts­ver­hand­lung kom­men wird. Dabei dürf­te er als Ange­klag­te sehr schlech­te Kar­ten haben. Denn die im Tages­spie­gel gleich­zei­tig ver­öf­fent­lich­ten Bil­der einer Über­wa­chungs­ka­me­ra eben die­ser Sze­ne auf dem U‑Bahnsteig der U7 zei­gen: Es kann ledig­lich von einem leich­ten Schub­sen gegen ihn die Rede sein und kei­nes­falls von einem Mord­an­schlag.

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