500 Jahre Deutscher Bauernkrieg

Freiheyth!

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Foto: Evelin Frerk
Schlachtberg bei Bad Frankenhausen, vor der Gedenkstätte mit dem Tübke-Panorama
Die rund hunderttausend Toten des Deutschen Bauernkriegs berühren auch nach 500 Jahren. Doch was war dieser Krieg wirklich? Heute betrachten viele Historiker*innen ihn als eine emanzipatorische Widerstandsbewegung des ‚gemeinen Mannes‘, und die Zwölf Artikel – die Forderungen der aufständischen Bauern – gelten als ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte.

Im 16. Jahr­hun­dert war – wie heu­te! – vie­les ganz offen­sicht­lich in Unru­he und Bewe­gung; gleich­zei­tig ver­schob sich eher unbe­merkt vie­les im Unter­grund: Das „Framing“ der Welt änder­te sich fun­da­men­tal. 1525 über­schlu­gen sich dann die Ereig­nis­se. Auf­stän­de der unter­drück­ten Bau­ern, die oft von ver­schie­de­nen Herr­schaf­ten abhän­gig waren, hat­te es bereits im Spät­mit­tel­al­ter gege­ben. In den 1520ern kam meh­re­res zusam­men: Miss­ern­ten, eine wei­te­re Ver­schlech­te­rung der Rah­men­be­din­gun­gen sowie der kul­tu­rell-reli­giö­se Auf­bruch durch die Refor­ma­ti­on. Papst­kir­che und kle­ri­ka­le Kor­rup­ti­on stan­den in der Kri­tik; der huma­nis­tisch gepräg­te Refor­ma­tor Zwing­li pre­dig­te nicht nur wie Luther Erlö­sung im Jen­seits durch Gna­de und Glau­ben, son­dern auch gott­ge­woll­te Gerech­tig­keit auf Erden; die Gemein­den soll­ten sich demo­kra­tisch orga­ni­sie­ren. Der cha­ris­ma­ti­sche Tho­mas Münt­zer spitz­te die­sen Ansatz sozi­al­re­vo­lu­tio­när zu. Die Lan­des­her­ren waren vor­erst uneins.

Bei der Chro­no­lo­gie fällt die Nähe zum Rhyth­mus der Land­wirt­schaft und zum dar­auf bezo­ge­nen Kir­chen­jahr auf. In der Ern­te­zeit kämp­fen Bau­ern nicht. Es beginnt im Spät­som­mer 1524 in Süd­deutsch­land und in der Schweiz mit loka­len Auf­stän­den gegen die Grund- und Leib­her­ren. Aus­lö­ser waren bizar­re Fron­ar­beits­auf­trä­ge wie das Schne­cken­haus­sam­meln zum Auf­wi­ckeln des Garns der Grä­fin. Die berühm­ten Zwölf Arti­kel wer­den im Früh­jahr 1525 in Mem­min­gen ent­wor­fen und schnell mit dem neu­en Medi­um Flug­blatt ver­brei­tet. Die Bau­ern beru­fen sich auf das „alte gött­li­che Recht“ und for­dern, weil Chris­tus doch alle erlöst habe, die Abschaf­fung der Leib­ei­gen­schaft: Wir wol­len frei sein! Wei­ter­hin for­dern sie, sehr mode­rat: Freie Pfar­rer­wahl, unpar­tei­ische Recht­spre­chung, Nut­zung der Wäl­der und der All­men­de, freie Jagd und Fische­rei, mäßi­ge Steu­ern und die Abschaf­fung der exis­tenz­ge­fähr­den­den Erb­schafts­ab­ga­ben. Über die kom­mu­na­le Selbst­be­stim­mung hin­aus wer­den poli­ti­sche Ideen zur Reichs­re­form und für regio­na­le Selbst­ver­wal­tungs­bün­de skiz­ziert.

Bewaff­ne­te „Hau­fen“ for­mie­ren sich; vie­le Klös­ter und Bur­gen wer­den erstürmt; etli­che Städ­te und „gemei­ne“, also nicht-ade­li­ge Tei­le der Bevöl­ke­rung schlie­ßen sich an. In Wein­gar­ten wird ein viel­ge­lob­ter Kom­pro­miss­frie­den aus­ge­han­delt; die Bau­ern wol­len kei­nen „Krieg“, son­dern ihr gutes Recht. In Weins­berg führt jedoch ade­li­ge Kom­pro­miss­lo­sig­keit zu einer öster­li­chen Spi­ra­le der Gewalt. Luther ergreift jetzt scharf Par­tei gegen die „mör­de­ri­schen und räu­be­ri­schen Rot­ten der Bau­ern“. Im Mai 1525 erlei­den die unko­or­di­nier­ten Bau­ern­hau­fen gegen die fürst­li­chen Kriegs­knech­te in Schwa­ben, im Elsass und in Thü­rin­gen nahe­zu gleich­zei­tig ver­nich­ten­de Nie­der­la­gen. Münt­zer wird gefan­gen und hin­ge­rich­tet. Der Truch­sess von Wald­burg, der berüch­tig­te „Bau­ern­jörg“, hält ein furcht­ba­res Straf­ge­richt gegen die „Land­frie­dens­bre­cher“. Vie­le Zeit­ge­nos­sen, z. B. Albrecht Dürer, sind scho­ckiert. Eini­ge Erfol­ge in Frei­burg oder spä­ter in Öster­reich kön­nen das Blatt nicht mehr wen­den. Gewin­ner sind die fürst­li­chen Ter­ri­to­ri­al­her­ren. Für die Bau­ern erge­ben sich Ver­bes­se­run­gen, aber das blu­ti­ge Trau­ma sitzt tief. Poli­ti­sche Frei­heit ist für lan­ge Zeit in Deutsch­land kein The­ma mehr, und die Obrig­keits­hö­rig­keit wirkt bis ins 20. Jahr­hun­dert nach.

Rund Hun­dert­tau­send Tote, über­wie­gend hän­disch mas­sa­kriert, machen auch nach 500 Jah­ren betrof­fen. Das monu­men­ta­le Tüb­ke-Pan­ora­ma in Fran­ken­hau­sen gilt lei­der immer noch eher als Teil der DDR-Erin­ne­rungs­kul­tur. Was war der Bau­ern­krieg denn nun? Kri­mi­nel­ler „Uffrur“ gegen die gott­ge­woll­te Obrig­keit? Nein! Sicher mehr als eine Sum­me loka­ler Auf­stän­de. Ein Vor­läu­fer der natio­nal­li­be­ra­len 1848er-Revo­lu­ti­on? Eine „früh­bür­ger­li­che“ Revo­lu­ti­on, wie Engels und DDR-His­to­ri­ker mein­ten? Eher spon­ta­ner Volks­auf­stand oder Pro­gramm­re­vo­lu­ti­on? Die meis­ten Historiker*innen deu­ten ihn heu­te als eine eman­zi­pa­to­ri­sche Wider­stands­be­we­gung des „gemei­nen Man­nes“ und die Zwölf Arti­kel als einen Mei­len­stein in der Geschich­te der Men­schen­rech­te. Noch näher zu unter­su­chen wäre, ob der zeit­ge­nös­si­sche Gelehr­ten­hu­ma­nis­mus als Impuls­ge­ber oder wenigs­tens als Ver­stär­ker für die For­de­run­gen nach Frei­heit und Gerech­tig­keit fun­gier­te.

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