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Todesdiagnostik

Organspende: Hirntod als Konstrukt

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Beitragsbild: Pixabay/Sasin Tipchai

Dass die Organe unbedingt mit bestattet werden müssten, gilt vielen Humanist*innen als irrational und archaisch. Die Gegenseite beharrt darauf, dass für eine Spende die informierte Zustimmung erforderlich ist. Beide Positionen setzen die Hirntoddiagnostik voraus – worüber kaum jemand Bescheid weiß. Dabei gehen die allermeisten Menschen davon aus, dass sie dann tot sind, nachdem ihr Herz aufgehört hat zu schlagen.

Es geht hier nicht dar­um, ob der sicher dia­gnos­ti­zier­te Hirn­tod als der Tod des Men­schen anzu­se­hen ist. Dies kann aus huma­nis­ti­scher Welt­an­schau­ung mit guten Grün­den bejaht wer­den. Beleuch­tet wer­den soll viel­mehr, was vor­her auf der Inten­siv­sta­ti­on noch mit ster­ben­den Koma­pa­ti­en­ten zum Zweck der Organ­ent­nah­me geschieht.

Primärer Hirntod bei schlagendem Herzen

Orga­ne ret­ten Leben – so lau­tet das Cre­do der Nächs­ten­lie­be. Seit ver­öf­fent­lich­te Organ­spen­de­zah­len in Deutsch­land einen Tief­stand aus­wie­sen, ist deren Erhö­hung all­ge­mein das erklär­te Ziel. Statt wie hier­zu­lan­de gesetz­lich auf einer Zustim­mung zu bestehen, scheint als Vor­aus­set­zung dazu ein nicht erfolg­ter Wider­spruch ver­nünf­tig und zumut­bar. Eine sol­che Neu­re­ge­lung wird in einem Gesetz­ent­wurf von Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) und dem SPD-Gesund­heits­po­li­ti­ker Karl Lau­ter­bach u.a. ver­tre­ten. Die Befürworter*innen der Wider­spruchs­lö­sung wol­len damit ver­mehrt organ­be­dürf­ti­gen Kran­ken zwi­schen Todes­aus­sicht und Hoff­nung zum Leben ver­hel­fen.

Alter­na­tiv zu Spahn set­zen feder­füh­rend Anna­le­na Baer­bock (Grü­ne) und die Lin­ken-Vor­sit­zen­de Kat­ja Kip­ping in ihrem Gesetz­ent­wurf dar­auf, dass eine „bewuss­te und frei­wil­li­ge Ent­schei­dung“ wie bis­her bei­be­hal­ten wer­den soll. Die Ermu­ti­gung der Bürger*innen dazu soll durch Infor­ma­tio­nen zur Organ­spen­de erfol­gen, wenn sie etwa einen Per­so­nal­aus­weis bean­tra­gen oder den Haus­arzt auf­su­chen. Ihre Ent­schei­dung soll dann – wie auch im Spahn-Ent­wurf der Wider­spruch – in einem vor­ge­se­he­nen Online-Regis­ter fest­ge­hal­ten wer­den. Die bei­den Model­le ähneln sich also ziem­lich.

Informierte Zustimmung ohne Aufklärung?

Auch beim Vor­schlag von Baer­bock, Kip­ping u. a. kann von einer infor­mier­ten Zustim­mung kei­ne Rede sein, dazu bedürf­te es einer scho­nungs­lo­sen medi­zi­ni­schen Auf­klä­rung. Tabui­siert wird hier­zu­lan­de jedoch die Über­schnei­dung von Organ­ent­nah­me mit Hil­fe zum Ster­ben und mit der Unter­sa­gung von inten­siv­me­di­zi­ni­schen Maß­nah­men durch eine Pati­en­ten­ver­fü­gung bevor der Hirn­tod ein­ge­tre­ten ist. Bei Spen­den­be­reit­schaft geht es nicht mehr um das Wohl des irrever­si­bel koma­tö­sen Pati­en­ten, son­dern um die opti­ma­le Kon­di­tio­nie­rung sei­ner zu ent­neh­men­den Orga­ne. Das heißt, es wer­den kurz vor Todes­ein­tritt noch Ein­grif­fe wie Herz­ka­the­ter, Reani­ma­ti­on etc. nur zum Nut­zen Frem­der vor­ge­nom­men. Beson­ders bedenk­lich stim­men – wenn man dar­über Bescheid wüss­te die zur end­gül­ti­gen Dia­gnos­tik not­wen­di­ger­wei­se zuge­füg­ten Schmerz­rei­ze, um eine viel­leicht doch noch vor­han­de­ne Reak­ti­on des erst höchst­wahr­schein­lich Hirn­to­ten zu tes­ten.

Dabei gibt es eine ande­re Mög­lich­keit, die den Pool mög­li­cher Organspender*innen sogar stark erwei­tern wür­de. In der Schweiz wird auch der „nor­ma­le“ Herz­still­stand nach zehn Minu­ten, was ein­fach fest­zu­stel­len ist, als Vor­aus­set­zung für eine Organ­ent­nah­me akzep­tiert. Es hat sich gezeigt, dass dann – mit Aus­nah­me des Her­zens – die Orga­ne noch durch­aus trans­plan­ta­ti­ons­fä­hig erhal­ten sind.

Humane Alternative zu irreführendem Konstrukt

Vor einer Organ­ent­nah­me wer­den in der Schweiz laut Pati­en­ten­ver­fü­gung oder ärzt­lich dia­gnos­ti­zier­tem Ster­be­pro­zess Inten­siv­maß­nah­men abge­stellt. Ver­ab­reicht wer­den dann nur noch schmerz­stil­len­de, ruhig­stel­len­de und nar­ko­ti­sie­ren­de Mit­tel. Dass eben die­se bei der Hirn­tod­dia­gno­se hier­zu­lan­de nicht mehr ver­ab­reicht wer­den, ist ein beson­ders gra­vie­ren­der Umstand – Grund ist eine sonst mög­li­che Ver­fäl­schung der end­gül­ti­gen Hirn­tod­dia­gnos­tik.

Beim Hirn­tod han­delt es sich um ein Kon­strukt zur Legi­ti­mie­rung. Der deut­sche Gesetz­ge­ber wür­de sich nie­mals auch nur dem Ver­dacht aus­set­zen, wehr­lo­se Men­schen durch die Organ­ent­nah­me töten zu las­sen. Dahin­ter steht auch das hier­zu­lan­de dras­ti­sche Ver­bot jeg­li­cher „akti­ven“ Ster­be­hil­fe. Der Hos­piz­arzt Dr. Jür­gen Bick­hardt the­ma­ti­siert in sei­nen Pati­en­ten­be­ra­tungs­schu­lun­gen stets die in den Organ­spen­de­aus­wei­sen zur Ankreu­zung genann­te Vor­aus­set­zung „im Fall mei­nes Todes“. Fast alle Schulungsteilnehmer*innen ver­ste­hen dar­un­ter, ihr Herz habe auf­ge­hört zu schla­gen und erst dann wür­de ihr Leich­nam auf­ge­schnit­ten. Der Chir­urg und Publi­zist Dr. Bernd Hont­schick spricht von bewuss­ter „Irre­füh­rung“ durch die Organ­spen­de-Lob­by und davon, der Hirn­tod sei für Spender*innen eine „eher ris­kan­te Erfin­dung, die beängs­ti­gen kann.“ Der Man­gel an Spen­der­or­ga­nen lässt sich kaum behe­ben, wenn nur die sehr sel­te­nen Ster­be­fäl­le von pri­mä­rem Hirn­tod bei schla­gen­dem Her­zen – etwa ein Pro­zent aller Ster­be­fäl­le, in der Regel durch schwers­te Kopf­ver­let­zung – in Betracht kom­men. Die bei­den vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wür­fe unter­schei­den sich weit weni­ger als sie behaup­ten. War­um wird hier­zu­lan­de von nie­man­dem auch das Schwei­zer Modell als eine huma­ne Alter­na­ti­ve erwo­gen?

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