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Wie lassen sich Einschränkungen unserer Freiheit ethisch begründen?

Wissenschaft und Ethik in Zeiten von Corona und Klimwandel

| von
Fossile Brennstoffe, Industrie, Sonnenuntergang
Wissenschaften können Antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft liefern, schreiben aber nicht vor, was zu tun ist. Im Falle der Corona-Pandemie wurden infolge wissenschaftlicher Handlungsempfehlungen Ausgangsbeschränkungen, Abstandsregelungen oder auch die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Räumen erlassen. Wie lassen sich Einschränkungen unserer Freizügigkeit oder unserer Freiheit ethisch begründen?

In der Coro­na- wie auch der Kli­ma­kri­se sind die Wis­sen­schaf­ten beson­ders gefragt, doch spe­zi­ell im Fall „Coro­na“ wer­den fal­sche Vor­stel­lun­gen über die Arbeits­wei­se der ein­schlä­gi­gen Wis­sen­schaf­ten deut­lich.

Natur­wis­sen­schaft­ler „glau­ben“ nicht, son­dern stel­len Hypo­the­sen auf, die sie prü­fen und zu wider­le­gen ver­su­chen. Natür­lich sind Hypo­the­sen und Model­le kon­tro­vers und vor allem durch stän­di­ge Kor­rek­tur kom­men wir zu bes­se­ren Erklä­run­gen und Pro­gno­sen. Dass der Dis­put dabei zur Wis­sen­schaft gehört und nichts mit der kra­wal­li­gen Streit-„Kultur“ man­cher Talk­shows zu tun hat, muss von vie­len erst gelernt wer­den.

Die Beleglast liegt grund­sätz­lich bei dem, der die Exis­tenz von etwas behaup­tet, denn Exis­tenz­aus­sa­gen sind leich­ter zu bele­gen als zu wider­le­gen. Die Exis­tenz eines Ein­horns kann durch Nach­weis des­sel­ben belegt wer­den, sei­ne Nicht­exis­tenz zu bele­gen ist schlicht unmög­lich, wobei aus die­ser Unmög­lich­keit nicht sei­ne Exis­tenz folgt. Die­sem Denk­feh­ler begeg­net man oft in Ver­schwö­rungs­my­then, in denen es von unbe­leg­ten Exis­tenz­be­haup­tun­gen nur so wim­melt und man über­le­ge sich die Kon­se­quen­zen, wenn wir alles gel­ten las­sen müss­ten, was wir nicht wider­le­gen kön­nen.

Vor­ge­wor­fen wird Wis­sen­schaft­lern und Fach­leu­ten Ein­sei­tig­keit und Allein­ver­tre­tungs­an­spruch (Bio­lo­gis­mus- und Reduk­tio­nis­mus­vor­wurf) sowie Wider­sprüch­lich­keit und Mehr­deu­tig­keit. Letz­te­re ent­ste­hen aus einem Bedürf­nis nach Ein­deu­tig­keit sowie Sicher­heit und wer­den for­mu­liert in Sät­zen wie „Drei Exper­ten – drei Auf­fas­sun­gen“, „Viro­lo­gen ändern alle paar Tage ihre Mei­nung“, und so wei­ter.

Von all die­ser Kri­tik war zu Beginn der Pan­de­mie noch nichts zu hören. In der von Angst und Unge­wiss­heit gepräg­ten Anfangs­pha­se wur­de plötz­lich Wis­sen­schaft wich­tig und den Wis­sen­schaft­ler und Exper­ten wur­de wie sel­ten zuvor zuge­hört und mit hohen Erwar­tun­gen begeg­net.

Die Erkennt­nis­se der Viro­lo­gen und Epi­de­mio­lo­gen führ­ten hin­sicht­lich SARS-CoV‑2 bzw. COVID-19 zu erfolg­rei­chen Hand­lungs­an­wei­sen und einem güns­ti­ge­ren Ver­lauf des Infek­ti­ons­ge­sche­hens in Deutsch­land. Trotz­dem – oder viel­leicht muss man sagen, gera­de weil die Maß­nah­men erfolg­reich waren – kam es nach eini­gen Wochen zuneh­men­der Belas­tung durch die Ein­schrän­kun­gen all­mäh­lich zur Kri­tik an Wis­sen­schaft­lern und Fach­leu­ten. Der Wis­sen­schafts­jour­na­list Ran­ga Yogeshwar kom­men­tier­te die Situa­ti­on mit dem Satz: „Wir schaf­fen die Feu­er­wehr ab, denn es hat nicht gebrannt“.

Doch Tei­le der Bevöl­ke­rung hat­ten die Ein­schrän­kun­gen offen­bar satt („ich lass‘ mich nicht ein­sper­ren“, der „Mund­schutz ist ein Maul­korb“), Wirt­schafts­ver­bän­de sahen den „dro­hen­den Zusam­men­bruch der Wirt­schaft“, Poli­ti­ker fürch­te­ten um Stim­men usw. und es ent­stand eine ethi­sche Dis­kus­si­on um die Berech­ti­gung der unter ande­rem die Frei­zü­gig­keit ein­schrän­ken­den Maß­nah­men.

Die ethische Debatte – Formale und inhaltliche Begründungen

Wis­sen­schaft­ler geben wis­sen­schaft­lich begrün­de­te Emp­feh­lun­gen. Wie aber wer­den die dar­aus resul­tie­ren­den Hand­lungs­nor­men mora­lisch gerecht­fer­tigt?

Neben den inhalt­li­chen Grund­nor­men (Grund­rech­te), auf die die Begrün­dung mora­li­scher Hand­lungs­vor­schrif­ten zurück­ge­führt wer­den kann, gibt es for­ma­le Anfor­de­run­gen, denen mora­li­sche Nor­men und ihre Begrün­dun­gen genü­gen müs­sen.

So kann man für die Auf­fas­sung nicht ver­nünf­tig argu­men­tie­ren, selbst etwas tun zu dür­fen, was man, wäre man von den Fol­gen die­ses Tuns betrof­fen, ableh­nen wür­de (Anfor­de­rung der Gleich­be­ur­tei­lung glei­cher Fäl­le). Zum Bei­spiel könn­te man ange­sichts der Tat­sa­che, dass das Tra­gen einer Mund-Nasen-Mas­ke, die für ande­re eine Schutz­wir­kung hat, nicht ver­nünf­tig gel­tend machen, dass man selbst, etwa aus Unbe­quem­lich­keits­grün­den, auf das Tra­gen ver­zich­tet und den­noch den Schutz genießt.

In Bezug auf den Kli­ma­schutz ist es nicht ver­nünf­tig begründ­bar, heu­te die Umwelt durch nicht-exis­ten­ti­el­le luxu­riö­se Inter­es­sen zu schä­di­gen und damit künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen irrever­si­bel zu belas­ten, also in eine Lage zu ver­set­zen, die man selbst vehe­ment ableh­nen wür­de.

Die Anfor­de­rung der All­ge­mein­gül­tig­keit ver­langt, dass mora­li­sche Nor­men jeder­mann unab­hän­gig von beson­de­ren Glau­bens­über­zeu­gun­gen ein­sich­tig gemacht wer­den kön­nen. So kann eine Begrün­dung mit einem bestimm­ten Glau­bens­ge­bot oder mit dem Hin­weis auf nur für den Argu­men­tie­ren­den exis­tie­ren­de Mäch­te nicht für jeder­mann gel­tend gemacht wer­den. Für die Befol­gung der genann­ten Ratio­na­li­täts­kri­te­ri­en der Ethik kann man wie auch für die wis­sen­schaft­li­chen Stan­dard­for­de­run­gen nur mit Plau­si­bi­li­sie­run­gen argu­men­tie­ren, also in der Wei­se, dass man auf die uner­freu­li­chen Fol­gen des Ver­zichts auf die­se Kri­te­ri­en hin­weist.

Die Kri­tik der Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Infek­tio­nen wur­de inhalt­lich begrün­det mit den Grund­rech­ten auf Leben und Unver­sehrt­heit unter Beach­tung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes. Die Kri­ti­ker der Auf­la­gen zum Schutz vor Anste­ckung durch Coro­na bezie­hen sich unter ande­rem auf die Frei­heits­rech­te.

Ein­schlä­gig ist Arti­kel 2 des Grund­ge­set­zes:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Ent­fal­tung sei­ner Per­sön­lich­keit, soweit er nicht die Rech­te ande­rer ver­letzt und nicht gegen die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung oder das Sit­ten­ge­setz ver­stößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit. Die Frei­heit der Per­son ist unver­letz­lich. In die­se Rech­te darf nur auf Grund eines Geset­zes ein­ge­grif­fen wer­den.

Dabei bedeu­tet die Rei­hen­fol­ge kei­ne Prio­ri­tät. Wie ist eine Abwä­gung der Grund­rech­te vor­zu­neh­men, unter Beach­tung ihrer Gleich­wer­tig­keit? Dazu sagt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, dass das Grund­recht auf Leben und Unver­sehrt­heit „vita­le Basis der Men­schen­wür­de und die Vor­aus­set­zung aller ande­ren Grund­rech­te ist“. Dem­entspre­chend erlaubt das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz dem Staat not­wen­di­ge Regeln zu erlas­sen, um die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus zu ver­lang­sa­men, wobei auch Grund­rech­te ein­ge­schränkt wer­den dür­fen. Dabei müs­sen die Regeln geeig­net, erfor­der­lich, ange­mes­sen und erlaubt sein.

Entscheidungen bei Ungewissheit – Risikoethik

Aber nicht nur die Beach­tung der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit ist bei der Aus­wahl der Maß­nah­men gefor­dert, son­dern zu berück­sich­ti­gen ist fer­ner, dass wir wegen der prin­zi­pi­el­len Fehl­bar­keit und Unsi­cher­heit unse­rer Erkennt­nis­se nicht unter Gewiss­heit, son­dern unter Risi­ko ent­schei­den müs­sen. Daher soll­ten die Hand­lungs­mög­lich­kei­ten auf Risi­ko­mi­ni­mie­rung hin ana­ly­siert und aus­ge­wählt und ein Vor­ge­hen gewählt wer­den, das eine Kor­rek­tur erlaubt und kei­ne unum­kehr­ba­ren Fol­gen hat.

So waren die Coro­na-Maß­nah­men von Vor­her- und Vor­sicht geprägt und es gelang, den Ver­lauf der Pan­de­mie weit­ge­hend unter Kon­trol­le zu hal­ten, wobei ver­mie­den wur­de einer sich selbst beschleu­ni­gen­den Ent­wick­lung mit erns­ten Fol­gen aus­ge­setzt zu sein. Und auch für das wei­te­re Vor­ge­hen gilt, dass die unum­gäng­li­che stän­di­ge Kor­rek­tur und Erwei­te­rung der Erkennt­nis­se im For­schungs­ver­lauf uns zur Vor­sicht mah­nen bei der Wahl wei­te­rer Maß­nah­men.

Die Kosten der Untätigkeit

Daher rät der über­wie­gen­de Anteil der Wis­sen­schaft­ler auch nach dem Absin­ken der Infek­ti­ons­zah­len ange­sichts der risi­koe­thi­schen Über­le­gun­gen wei­ter­hin zur Vor­sicht. Es ist an uns ein­zu­se­hen, dass, wenn bestimm­te vor­über­ge­hen­de Ein­schrän­kun­gen der Frei­heit nicht hin­ge­nom­men wer­den, ein viel grö­ße­rer Ver­lust von Frei­heit dro­hen kann.

Dies gilt viel drän­gen­der noch für den Kli­ma­schutz. Denn da hel­fen weder Abstand, Mas­ken, kurz­fris­ti­ge Lock­downs noch Imp­fun­gen. Zwar wer­den die wis­sen­schaft­lich begrün­de­ten Befun­de und Pro­gno­sen (mit Aus­nah­me weni­ger „Unbe­lehr­ba­rer“) im Wesent­li­chen aner­kannt. Aber sie lösen trotz der mit hoher Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit – gesi­chert durch nahe­zu 99-pro­zen­ti­ge Über­ein­stim­mung aller welt­weit damit befass­ten Wis­sen­schaft­ler – pro­gnos­ti­zier­ten dra­ma­ti­schen Fol­gen bei den poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­gern kaum ent­spre­chen­de Reak­tio­nen aus. Die For­de­run­gen derer, die die Fol­gen der heu­ti­gen Unter­las­sun­gen zu spü­ren bekom­men wer­den, wer­den oft mit dem Hin­weis auf die Inno­va­ti­ons­stär­ke der Wis­sen­schaft abge­speist. „Die wer­den schon etwas ent­wi­ckeln“ ist eine Erwar­tungs­hal­tung an die Wis­sen­schaft von denen, die lie­ber alles beim Alten, also bei dem belas­sen wol­len, des­sen Schei­tern längst erwie­sen ist.

Die Kli­ma­kri­se mag (noch) nicht so sicht­bar sein, wie die Coro­na-Pan­de­mie. Doch ihre Aus­wir­kun­gen sind bereits deut­lich spür­bar, vor allem im Glo­ba­len Süden, doch auch bei uns, in den Ver­ur­sach­er­län­dern. Blei­ben wir jetzt untä­tig, wer­den wir die mas­si­ven Fol­gen nie­mals bewäl­ti­gen kön­nen, son­dern stets den durch unse­re Untä­tig­keit ver­ur­sach­ten desas­trö­sen Ent­wick­lun­gen hin­ter­her­lau­fen, mit mas­si­ven Ein­schrän­kun­gen unse­rer Lebens­wei­se und vor allem der kom­men­den Gene­ra­tio­nen. Denn der Preis der bewuss­ten und eigen­ver­ant­wort­li­chen Ein­schrän­kun­gen jetzt – zum Bei­spiel bei Rei­sen, Ernäh­rung, Mobi­li­tät – ist nahe­zu ver­nach­läs­sig­bar, gemes­sen am Preis der Untä­tig­keits­fol­gen. Zwar trifft auch die Indi­vi­du­en wegen ihrer mini­ma­len kau­sa­len Bei­trä­ge eine, wenn auch begrenz­te, Kli­ma­ver­ant­wor­tung, aber ihre poli­ti­sche Wirk­sam­keit muss durch geeig­ne­te Aktio­nen, Demons­tra­tio­nen, Zusam­men­schlüs­se und Grup­pen­bil­dun­gen mas­siv ver­stärkt wer­den, um die Poli­tik ent­spre­chend zu beein­flus­sen. Wenn die Zivil­ge­sell­schaft sich mit der glei­chen Bereit­schaft wie in der Coro­na-Pan­de­mie den für eine Errei­chung der ver­ein­bar­ten Kli­ma­zie­le not­wen­di­gen Maß­nah­men öff­net, gäbe es Grund zu Opti­mis­mus.

Aus Grün­den der bes­se­ren Les­bar­keit hat sich der Autor für die Ver­wen­dung des gene­ri­schen Mas­ku­li­nums ent­schie­den, weist aber dar­auf hin, dass durch die­se For­mu­lie­run­gen glei­cher­ma­ßen weib­li­che und männ­li­che Per­so­nen umfasst wer­den.

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