Sabine, was regelt eine Patientenverfügung genau?
Die Patientenverfügung ist für den Fall gedacht, dass man sich selbst nicht mehr zu medizinischen Maßnahmen äußern kann. Beispielweise, weil man sich im Endstadium einer schweren Erkrankung befindet, oder das Gehirn ist durch Schlaganfälle schwer geschädigt. Es besteht also keine Aussicht auf Besserung des gesundheitlichen Zustandes oder auf die Wiedererlangung von Lebensqualität – aber die moderne Medizin könnte einen Menschen dann trotzdem noch jahrelang am Leben erhalten. In einer Patientenverfügung lässt sich festhalten: Wünsche ich dann lebensverlängernde Maßnahmen oder nicht? Wünsche ich eine Linderung meiner Beschwerden, also palliativmedizinische Maßnahmen? Das ist alles recht differenziert ausgedrückt und es gibt hier Qualitätskriterien, an die wir uns beim HVD halten und die vom Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren auch immer wieder bestätigt wurden. Das macht die ganze Sache aber auch kompliziert: Eine Patientenverfügung muss anwendbar sein auf die Situation, in der der Patient oder die Patientin sich gerade befindet, und sollte dann konkrete Handlungsanweisungen geben – und diese sollten natürlich nicht widersprüchlich und auch nicht zu allgemein gehalten sein.
Sabine Schermele (*1964) ist Diplom-Soziologin und arbeitet seit 2014 in der ZPV. Sie war zudem viele Jahre als Bundesreferentin beim HVD Bundesverband tätig.
Wie geht ihr bei der Erstellung einer solchen Verfügung vor?
Nun ja, wir „zwingen“ die Leute dazu, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Das ist aber auch ein Qualitätskriterium: Man kann anhand der Verfügung sehen, dass sich die betreffende Person mit diesen Fragen wirklich auseinandergesetzt hat. Aufgrund der Qualitätsstandards hinsichtlich der Formulierungen und des Aufbaus der Texte führen wir keine offenen Interviews, sondern die ZPV hat Fragebögen entwickelt, die wir vor Erstellung der Verfügung kritisch prüfen.
Ihr führt aber auch persönliche Gespräche, richtig?
Ja, das ist ganz wichtig. Vor Corona-Zeiten haben wir auch Vor-Ort-Beratungsgespräche geführt und teilweise Hausbesuche gemacht. Das ist gerade noch etwas zurückgefahren, aber wir freuen uns schon auf die Zeiten, wenn das wieder möglich ist. Wir haben aber auch sehr gute Erfahrungen mit telefonischen Beratungsgesprächen gemacht. Wir gehen dann mit den Leuten durch den Fragebogen und sie können ihre offenen Fragen stellen, damit auch wirklich ganz klar ist, was eine bestimmte Formulierung bedeutet und welche Folgen sie hat.
Was, wenn ich meine Patientenverfügung noch einmal anpassen oder sogar zurückziehen möchte?
Ja, es kann sich immer etwas ändern. Vielleicht verfüge ich jetzt, dass ich in einer bestimmten Situation wiederbelebt werden möchte, aber in einigen Jahren bin ich vielleicht so alt oder so krank, dass ich eine Wiederbelebung prinzipiell ablehne. Unsere Dokumente sind deshalb so gestaltet, dass man selbst Änderungen und Aktualisierungen jederzeit handschriftlich vornehmen und mit Datum und Unterschrift dokumentieren kann. Wir empfehlen daher, dass die Originale unbedingt bei der betreffenden Person verbleiben und die Bevollmächtigten nur Kopien erhalten.
Zentralstelle Patientenverfügung (ZPV)
Die ZPV, ein Projekt des HVD Berlin-Brandenburg, ist Deutschlands erste Hinterlegungsstelle. Seit mehr als 25 Jahren informiert die ZPV bundesweit zu Patientenverfügungen und Vorsorge. Mehr unter patientenverfuegung.de
Bevollmächtigte sind Menschen, die ich selbst benenne, also entweder ein Angehöriger oder eine Person meines Vertrauens. Was, wenn ich so jemanden gar nicht habe?
Dafür haben wir das Modell der Hinterlegung bei uns entwickelt: An 365 Tagen im Jahr kann uns dann auch ein Krankenhaus anrufen oder eine Nachricht hinterlassen, dass sie die bei uns hinterlegte Patientenverfügung benötigen.
Du sagtest, ihr „zwingt“ die Leute zur Auseinandersetzung mit dem Lebensende. Sicher beschäftigen sich die wenigsten gern mit dem eigenen Sterben, das ist bei uns ja nach wie vor ein Tabuthema.
Das stimmt. Wir machen oft die Erfahrung, dass Leute unseren Fragebogen anfordern, aber sobald es um ganz konkrete Fragestellungen geht – zum Beispiel um künstliche Ernährung –, dann legen sie das Dokument doch erst einmal zur Seite. Dafür habe ich volles Verständnis, auch wenn ich persönlich ganz anders ticke. Für mich ist es wichtig, mich mit den Unabänderlichkeiten des Lebens auseinanderzusetzen. Der Tod ist eben der letzte Abschnitt des gesamten Lebens, das man geführt hat. Ich möchte selbst über mein Leben entscheiden, und zwar gerade auch am Lebensende, und dann nicht anderen die Entscheidung über mich überlassen.