Aus juristischer Sicht wäre in Deutschland die therapeutische Xenotransplantation (griech: xenos, fremd), also die Transplantation von tierischen Zellen, Geweben oder Organen auf den Menschen, in Übereinstimmung mit dem geltendem Tierschutzgesetz. Der Tierschutz ist zwar seit August 2002 als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert, das aktuelle Tierschutzgesetz regelt aber insbesondere das Halten und Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren, sowie Tierversuche. Geschützt werden Tiere dabei lediglich vor intrinsisch motivierter, grausamer Quälerei. Denn „[m]it Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden […] zufügt […]“ (§17 Tierschutzgesetz). Diesen Regelungen des Tierschutzgesetzes wurde in der Änderung vom 19.06.2020 in §1 folgender Grundsatz vorangestellt: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Was vernünftige Gründe sind, wird nicht vollumfänglich erklärt und eröffnet einen breiten Interpretationsspielraum. Aktuell sind durch diesen unbestimmten Rechtsbegriff Massentierhaltung und millionenfaches Töten von Tieren sowohl zur Fleischproduktion als auch in Tierversuchen gesetzlich legitimiert. Wenn in diesem Rechtsverständnis das Töten von Tieren zu den eben genannten Zwecken als vernünftiger Grund anerkannt ist, stellt die Rettung oder Verlängerung eines menschlichen Lebens durch die Transplantation eines tierischen Organs durchaus einen vernünftigen Grund dar. Natürlich unter der Voraussetzung einer entsprechenden Haltung der Spender-Tiere. Also doch ein Herz aus Schwein?
Auch wenn die Xenotransplantation in Deutschland im Einklang mit geltendem Tierschutzgesetz wäre, spricht zuallererst ein medizinisches Argument gegen einen breiten therapeutischen Einsatz: Aus medizinischer Sicht ist es fraglich, ob die therapeutische Xenotransplantation das Problem wird lösen können, für das sie eine Lösung sein soll: Die Knappheit an menschlichen Spenderorganen zu beheben. Allein in Deutschland warten knapp zehntausend Menschen auf ein Spenderorgan. Derzeit könnte die Xenotransplantation das Leben dieser Menschen lediglich um wenige Monate verlängern. Auch David Bennett verstarb knapp zwei Monate nach der Transplantation. Es ist zu bezweifeln, dass auf absehbare Zeit mit der Xenotransplantation vergleichbare Ergebnisse zu erzielen sein werden, wie mit der Transplantation menschlicher Organe. Hürden auf dem Weg sind vor allem die Abstoßungsreaktionen des menschlichen Immunsystems, die bereits von einer Mensch-auf-Mensch-Transplantation nur durch starke Medikation unterbunden werden können. Die physiologischen Unterschiede zwischen tierischen und menschlichen Organen vergrößern dieses Problem. Außerdem zu nennen ist das potenziell große Risiko von Zoonosen, also der Übertragung von Mikroorganismen und Viren vom Tier auf den Menschen.
Im Einzelfall könnte dank Xenotransplantation zwar die Wartezeit auf ein menschliches Organ lebensrettend überbrückt werden, die Patienten verschwinden aber nicht von der Warteliste. Der Mangel an menschlichen Spenderorganen würde dadurch nicht gelöst, sondern nur zeitlich verlagert.
Angenommen, diese medizinischen Hürden würden durch intensive Forschung überwunden und tierische Organe könnten in Zukunft im Menschen ebenso funktionsfähig sein, wie menschliche Spenderorgane. Diese Organe würden von Tieren stammen, die gentechnisch so verändert sind, dass sie salopp gesagt „homo-kompatibel“ sind. Aus Gründen der Hygiene würden diese Tiere in Laborumgebung gehalten und schließlich getötet, sobald das Organ (oder die Organe) reif bzw. benötigt würden. Wäre es ethisch zu rechtfertigen, Tiere einzig zu diesem Zweck zu züchten?
Nein, das wäre es aus meiner Sicht nicht. Zur Begründung dieser These muss man nicht in die Tiefen der tierethischen Debatte eintauchen und den Versuch unternehmen, die tierethische Kernfrage nach dem moralischen Status der nicht-menschlichen Tiere zu beantworten. Es reicht aus, sich nur zwei Fragen zu stellen: Erstens, selbst wenn man die Haltung vertritt, im Verbrauch von Tieren zur Fleischproduktion, Tierversuchen oder therapeutischen Methoden läge kein ethisches Problem: Was, wenn man sich irrt? Und zweitens; angenommen, es gäbe gleichwertige oder bessere Alternativen zur therapeutischen Xenotransplantation: Sollten diese Alternativen dann nicht in jedem Fall präferiert werden?
Diese Alternativen gibt es
Erstens ist das Potenzial an menschlichen Organspendern bei Weitem nicht ausgeschöpft: Laut den im Juli 2021 veröffentlichen Ergebnissen einer bundesweiten repräsentativen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stehen mehr als achtzig Prozent der Befragten einer Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. Ob die 2020 im Rahmen der Neuregelung des Transplantationsgesetzes beschlossene Ausweitung des Informationsangebots inklusive niedrigschwelliger Online-Registrierung der Spendenbereitschaft diese Lücke bereits schließen oder signifikant verkleinern kann, wird sich zeigen. In derselben Umfrage haben 42 Prozent der Befragten angegeben, dass sie gerne mehr Informationen hätten und knapp Zweidrittel der Befragten war das Online-Register nicht bekannt. Allein durch eine bessere Informationskampagne sollte sich die Zahl der Spenderorgane demnach erhöhen lassen.
Zweitens gibt es vielversprechende Fortschritte bei der Züchtung von Organen im Labor, dem sogenannten Tissue Engineering. Bis zur therapeutischen Transplantation vollständiger Organe ist es zwar noch ein weiter Weg, aber Forschern der Universität Minnesota ist es bereits 2008 gelungen, ein neues, funktionsfähiges Herz aus einer mit den Herzzellen einer Ratte geimpften Organmatrix auszubilden. Das Tissue Engineering bietet darüber hinaus das Potenzial, das Problem der Organabstoßung zu lösen, indem das Ersatzorgan maßgeschneidert wird, da es mit den Zellen des wartenden Empfängers hergestellt werden kann. Das bedeutet eine spürbare Verbesserung der Lebensqualität Transplantierter gegenüber der jetzigen Situation oder gegenüber der Idee, gar ein tierisches Spenderorgan zu transplantieren.
Neben den Vorteilen der therapeutischen Organtransplantation zahlt das Tissue Engineering auf das langfristige Ziel der biomedizinischen Forschung ein: Wenn möglich auf Tierversuche zu verzichten. Aktuell sind noch mehr als 85 Prozent der Tierversuche in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, vor allem bei der Zulassung neuer Medikamente. Aber die Branche hat sich dem 3R-Prinzip verschieben:
- Replace: Wo immer möglich, sollen Tierversuche durch andere Methoden ersetzt werden.
- Reduce: Wenn das nicht möglich ist, sind die Tests auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
- Refine: Design des Tierversuchs derart, dass die Belastung (Leiden, Schmerzen, Schädigung) für die Versuchstiere minimal ist.
Das Tissue Engineering setzt direkt beim Replace-Prinzip an, denn gezüchtete Organe sind nicht nur als Transplantat geeignet, sondern auch, um neue Wirkstoffe gezielt an den betreffenden Organen und menschlichen Zellen zu testen, und so Tierversuche in der Wirkstoffforschung zu ersetzen.
Man könnte gegen beide Alternativen einwenden, dass auch sie das Problem des Organmangels nicht zeitnah werden lösen können. Zum einen stagniert die Anzahl an Spenderorganen. Es gibt begründete Zweifel, ob es überhaupt gelingen kann, das Spenderpotenzial auf das notwendige Niveau zu heben. Zum anderen ist auch das Tissue Engineering noch weit davon entfernt, Organe in Serie zu produzieren und die Organknappheit zu lösen.
Beide Einwände sind zutreffend, jedoch ist anzumerken, dass beide Alternativen einen vergleichbaren Reifegrad wie die zur therapeutischen Xenotransplantation haben. Im Vergleich zur knapp 100-jährigen Forschungsgeschichte der Xenotransplantation sind die Fortschritte im Tissue Engineering innerhalb der letzten zwanzig Jahre beachtlich – und auch die gesellschaftliche Debatte über eine Widerspruchsregelung wird wahrscheinlich weitergeführt, sollten die neuen Maßnahmen nicht greifen.
Wenn wir uns heute entscheiden sollten, für welchen Weg wir unsere Ressourcen einsetzen, plädiere ich im Sinne des effektiven Altruisten William MacAskill dafür, „Gutes besser [zu] tun“ – diejenigen Alternativen zu fördern, die das medizinethische Problem der Organknappheit lösen können, ohne es durch ein tierethisches Problem zu ersetzen. Im Zweifel gilt: besser ein Herz für Tiere als ein Herz aus Schwein.
Quellen und vertiefende Literatur
- Beckmann, J. P. et al. „Xenotransplantation von Zellen, Geweben oder Organen. Wissenschaftliche Entwicklungen und ethisch-rechtliche Implikationen“ (2000)
- Haniel, A. „Organe um jeden Preis? Zur Frage der Alternativen der postmortalen Organspende“
- Zeitschrift für Evangelische Ethik 44, no. 1 (2000), 269–284
- Nida-Rümelin, J., von der Pfordten, D. in „Angewandte Ethik. Die Bereichsethiken und ihre theoretische Fundierung. Ein Handbuch“ (2012), 514–567
- Thurnherr, U. in „Handbuch Philosophie und Ethik: Band 2: Disziplinen und Themen“ (2017), 273–282
- Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), Gesetze im Internet, abgerufen am 13.04.2022
- „Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende“ BZgA Forschungsbericht (2021)