Präimplantationsdiagnostik (PID) ist inzwischen hierzulande dann erlaubt, wenn ein hohes Risiko für eine Erbkrankheit oder eine hohe Gefahr zu einer Fehl- oder Totgeburt besteht. Dennoch geht die Diskussion weiter, ob PID nicht allgemein zugelassen werden sollte. In dieser Diskussion geht es vorrangig um die Frage, ob eine Auswahl nur gesunder Embryonen, die extrakorporal im Reagenzglas erzeugt wurden, für die Einpflanzung in den weiblichen Körper getroffen werden darf oder ob damit eine ethische Grenze überschritten wird. Das Aussortieren von künstlich erzeugten Embryonen aufgrund bestimmter Erbanlagen wird seitens der Kritiker, die für eine vorbehaltlose Annahme der in der Petrischale befruchteten Eizellen plädieren, gerne als Selektion der Gesunden und Starken verurteilt – als unerträgliche Einteilung des menschlichen Daseins in lebenswert und nützlich einerseits, lebensunwert und unnütz andererseits. Hierdurch werde eine Selektion vorgenommen, die auch eine Diskriminierung behinderten Lebens darstellt. Tatsächlich stellt PID die Ärzte und Eltern vor die schwierige Entscheidung, menschliches Leben als nicht wünschenswert zu verwerfen oder nicht.
Nehmen wir nun einmal an, PID wäre hierzulande allgemein zulässig, dann gäbe es nicht nur die Gelegenheit, einen gesunden statt eines kranken Embryos auszuwählen, sondern natürlich auch die umgekehrte Möglichkeit, selbst wenn sie höchstwahrscheinlich fast niemand ergreifen möchte. Jedenfalls entscheiden sich praktisch alle künftigen Eltern in den Ländern, wo PID allgemein zugelassen ist, für einen gesunden Embryo. Allerdings gibt es auch Gegenbeispiele. Im Jahre 2008 hat erstmals ein gehörloses britisches Paar im Rahmen künstlicher Befruchtung einen auf Taubheit programmierten Embryo bewusst ausgewählt und dessen Implantation zur Austragung veranlasst. Das wirft die Frage auf: Machen sich Paare, die absichtlich einen Embryo mit genetischen Defekten auswählen, der Verletzung eines ethischen Anspruchs schuldig, erst recht wenn Embryonen ohne genetische Einschränkungen verfügbar sind? Gibt es im Rahmen von PID einen überzeugenden Einwand gegen die vorsätzliche Weitergabe genetischer Einschränkungen? Freilich möchten künftige Eltern eines künstlich erzeugten Embryos lediglich Krankheiten und Beeinträchtigungen von ihrem künftigen Kind abwenden, wenn sie sich für einen gesunden Embryo entscheiden. In Wahrheit jedoch vermeiden sie ein krankes oder beeinträchtigtes Kind und bringen statt dieses Kindes ein ganz anderes, gesundes Kind hervor. Sie verwerfen das eine Kind zugunsten eines anderen. Das kann man kritisieren.
Allerdings wird dem kranken oder beeinträchtigten Embryo durch diese Entscheidung nichts vorenthalten, weil der Embryo überhaupt noch nichts ist, dem etwas vorenthalten werden kann. Es ist unsinnig zu sagen, sein Interesse an Leben wird durch eine solche Wahl unerfüllt bleiben, weil es in diesem Entwicklungsstadium der befruchteten Eizelle noch gar kein Interesse und Empfinden gibt. Die Wahl der Eltern für den gesunden Embryo ist mithin weder schlecht für den kranken oder beeinträchtigten Embryo noch gut für den gesunden Embryo, weil beide noch gar nicht über Lebensinteresse verfügen. Die Wahl ist höchstwahrscheinlich erst einmal nur gut für die Eltern in dem Sinne, dass sie sich hierdurch vermutlich mit weniger Zukunftssorgen belasten. Jedenfalls gibt es in diesem Stadium noch kein Kindeswohl. Da also diese Embryonenselektion keinerlei Lebensinteresse durchkreuzt oder verletzt, sollten die Eltern, so scheint es, autonom zwischen gesundem und krankem Embryo entscheiden dürfen.
Hiergegen protestieren Behindertenverbände und andere Gegner der PID mit dem Argument, dass das Leben von Behinderten durch die Entscheidung gegen den kranken Embryo für weniger wertvoll und lebenswert erachtet werde. Sie sehen darin einen Beweis dafür, dass Behinderte in Ländern, wo PID allgemein zulässig ist, keineswegs als gleichwertig angesehen werden. Zum Schutz vor Diskriminierung sollte deshalb PID und damit die Möglichkeit der Embryonenselektion vom Zulässigen ausgeschlossen bleiben, meinen sie.
Genauer betrachtet werden Beeinträchtigte und Kranke aber durch die Auswahl eines gesunden Embryos gar nicht herabgesetzt, sondern lediglich Behinderung und Krankheit als weniger wertvoll für uns Menschen als Gesundheit eingestuft. Wer möchte ernsthaft bestreiten, dass Gesundheit ein hohes Gut ist, dessen geflissentliche Vorenthaltung moralisch verurteilt werden sollte. Kranke und Beeinträchtige verdienen uneingeschränkt Achtung und Unterstützung, Krankheit und Beeinträchtigung jedoch nicht! So gesehen ist die Auswahl eines gesunden Embryos geradezu moralische Pflicht und die gezielte Auswahl von Embryonen mit genetischen Defekten zu unterbinden. Die Sorge um das Wohl des heranwachsenden Kindes gebietet, diesem optimale Startbedingungen ins Leben zu geben. Das Beste für ein Kind ist somit tatsächlich das beste Kind – ein gesundes anstelle eines beeinträchtigten oder kranken, dem hierdurch nichts verweigert wird, weil noch nichts da ist, dem etwas verweigert werden könnte. Daraus folgt, dass bei Zulassung von PID die reproduktive Autonomie der Eltern so einzuschränken ist, dass die Auswahl eines kranken Embryos rechtlich verboten bleiben sollte.