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Eine heikle Frage der PID

Das Beste für das Kind – das beste Kind?

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Beitragsbild: Elena Kontogianni/ Pixabay

Die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht die Auswahl gesunder Embryonen – und ein Aussortieren von solchen, die zum Beispiel mit potenziellen Erbkrankheiten belastet sind. Werden hierdurch Menschen mit Behinderung als „unwertes Leben“ diskriminiert?

Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik (PID) ist inzwi­schen hier­zu­lan­de dann erlaubt, wenn ein hohes Risi­ko für eine Erb­krank­heit oder eine hohe Gefahr zu einer Fehl- oder Tot­ge­burt besteht. Den­noch geht die Dis­kus­si­on wei­ter, ob PID nicht all­ge­mein zuge­las­sen wer­den soll­te. In die­ser Dis­kus­si­on geht es vor­ran­gig um die Fra­ge, ob eine Aus­wahl nur gesun­der Embryo­nen, die extra­kor­po­ral im Reagenz­glas erzeugt wur­den, für die Ein­pflan­zung in den weib­li­chen Kör­per getrof­fen wer­den darf oder ob damit eine ethi­sche Gren­ze über­schrit­ten wird. Das Aus­sor­tie­ren von künst­lich erzeug­ten Embryo­nen auf­grund bestimm­ter Erb­an­la­gen wird sei­tens der Kri­ti­ker, die für eine vor­be­halt­lo­se Annah­me der in der Petri­scha­le befruch­te­ten Eizel­len plä­die­ren, ger­ne als Selek­ti­on der Gesun­den und Star­ken ver­ur­teilt – als uner­träg­li­che Ein­tei­lung des mensch­li­chen Daseins in lebens­wert und nütz­lich einer­seits, lebens­un­wert und unnütz ande­rer­seits. Hier­durch wer­de eine Selek­ti­on vor­ge­nom­men, die auch eine Dis­kri­mi­nie­rung behin­der­ten Lebens dar­stellt. Tat­säch­lich stellt PID die Ärz­te und Eltern vor die schwie­ri­ge Ent­schei­dung, mensch­li­ches Leben als nicht wün­schens­wert zu ver­wer­fen oder nicht.

Neh­men wir nun ein­mal an, PID wäre hier­zu­lan­de all­ge­mein zuläs­sig, dann gäbe es nicht nur die Gele­gen­heit, einen gesun­den statt eines kran­ken Embry­os aus­zu­wäh­len, son­dern natür­lich auch die umge­kehr­te Mög­lich­keit, selbst wenn sie höchst­wahr­schein­lich fast nie­mand ergrei­fen möch­te. Jeden­falls ent­schei­den sich prak­tisch alle künf­ti­gen Eltern in den Län­dern, wo PID all­ge­mein zuge­las­sen ist, für einen gesun­den Embryo. Aller­dings gibt es auch Gegen­bei­spie­le. Im Jah­re 2008 hat erst­mals ein gehör­lo­ses bri­ti­sches Paar im Rah­men künst­li­cher Befruch­tung einen auf Taub­heit pro­gram­mier­ten Embryo bewusst aus­ge­wählt und des­sen Implan­ta­ti­on zur Aus­tra­gung ver­an­lasst. Das wirft die Fra­ge auf: Machen sich Paa­re, die absicht­lich einen Embryo mit gene­ti­schen Defek­ten aus­wäh­len, der Ver­let­zung eines ethi­schen Anspruchs schul­dig, erst recht wenn Embryo­nen ohne gene­ti­sche Ein­schrän­kun­gen ver­füg­bar sind? Gibt es im Rah­men von PID einen über­zeu­gen­den Ein­wand gegen die vor­sätz­li­che Wei­ter­ga­be gene­ti­scher Ein­schrän­kun­gen? Frei­lich möch­ten künf­ti­ge Eltern eines künst­lich erzeug­ten Embry­os ledig­lich Krank­hei­ten und Beein­träch­ti­gun­gen von ihrem künf­ti­gen Kind abwen­den, wenn sie sich für einen gesun­den Embryo ent­schei­den. In Wahr­heit jedoch ver­mei­den sie ein kran­kes oder beein­träch­tig­tes Kind und brin­gen statt die­ses Kin­des ein ganz ande­res, gesun­des Kind her­vor. Sie ver­wer­fen das eine Kind zuguns­ten eines ande­ren. Das kann man kri­ti­sie­ren.

Aller­dings wird dem kran­ken oder beein­träch­tig­ten Embryo durch die­se Ent­schei­dung nichts vor­ent­hal­ten, weil der Embryo über­haupt noch nichts ist, dem etwas vor­ent­hal­ten wer­den kann. Es ist unsin­nig zu sagen, sein Inter­es­se an Leben wird durch eine sol­che Wahl uner­füllt blei­ben, weil es in die­sem Ent­wick­lungs­sta­di­um der befruch­te­ten Eizel­le noch gar kein Inter­es­se und Emp­fin­den gibt. Die Wahl der Eltern für den gesun­den Embryo ist mit­hin weder schlecht für den kran­ken oder beein­träch­tig­ten Embryo noch gut für den gesun­den Embryo, weil bei­de noch gar nicht über Lebens­in­ter­es­se ver­fü­gen. Die Wahl ist höchst­wahr­schein­lich erst ein­mal nur gut für die Eltern in dem Sin­ne, dass sie sich hier­durch ver­mut­lich mit weni­ger Zukunfts­sor­gen belas­ten. Jeden­falls gibt es in die­sem Sta­di­um noch kein Kin­des­wohl. Da also die­se Embryo­nen­se­lek­ti­on kei­ner­lei Lebens­in­ter­es­se durch­kreuzt oder ver­letzt, soll­ten die Eltern, so scheint es, auto­nom zwi­schen gesun­dem und kran­kem Embryo ent­schei­den dür­fen.

Hier­ge­gen pro­tes­tie­ren Behin­der­ten­ver­bän­de und ande­re Geg­ner der PID mit dem Argu­ment, dass das Leben von Behin­der­ten durch die Ent­schei­dung gegen den kran­ken Embryo für weni­ger wert­voll und lebens­wert erach­tet wer­de. Sie sehen dar­in einen Beweis dafür, dass Behin­der­te in Län­dern, wo PID all­ge­mein zuläs­sig ist, kei­nes­wegs als gleich­wer­tig ange­se­hen wer­den. Zum Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung soll­te des­halb PID und damit die Mög­lich­keit der Embryo­nen­se­lek­ti­on vom Zuläs­si­gen aus­ge­schlos­sen blei­ben, mei­nen sie.

Genau­er betrach­tet wer­den Beein­träch­tig­te und Kran­ke aber durch die Aus­wahl eines gesun­den Embry­os gar nicht her­ab­ge­setzt, son­dern ledig­lich Behin­de­rung und Krank­heit als weni­ger wert­voll für uns Men­schen als Gesund­heit ein­ge­stuft. Wer möch­te ernst­haft bestrei­ten, dass Gesund­heit ein hohes Gut ist, des­sen geflis­sent­li­che Vor­ent­hal­tung mora­lisch ver­ur­teilt wer­den soll­te. Kran­ke und Beein­träch­ti­ge ver­die­nen unein­ge­schränkt Ach­tung und Unter­stüt­zung, Krank­heit und Beein­träch­ti­gung jedoch nicht! So gese­hen ist die Aus­wahl eines gesun­den Embry­os gera­de­zu mora­li­sche Pflicht und die geziel­te Aus­wahl von Embryo­nen mit gene­ti­schen Defek­ten zu unter­bin­den. Die Sor­ge um das Wohl des her­an­wach­sen­den Kin­des gebie­tet, die­sem opti­ma­le Start­be­din­gun­gen ins Leben zu geben. Das Bes­te für ein Kind ist somit tat­säch­lich das bes­te Kind – ein gesun­des anstel­le eines beein­träch­tig­ten oder kran­ken, dem hier­durch nichts ver­wei­gert wird, weil noch nichts da ist, dem etwas ver­wei­gert wer­den könn­te. Dar­aus folgt, dass bei Zulas­sung von PID die repro­duk­ti­ve Auto­no­mie der Eltern so ein­zu­schrän­ken ist, dass die Aus­wahl eines kran­ken Embry­os recht­lich ver­bo­ten blei­ben soll­te.

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