Verantwortung

Selbstbestimmung ist nichts für Egoist*innen

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Selbstbestimmung ist ein dialogischer und sozialer Begriff. Heroische Ansprüche individueller Unabhängigkeit passen nicht zu einem modernen Humanismus. Dies wird selbst noch bei der Frage eines selbstbestimmten Sterbens deutlich.

Im Kern ist der moder­ne Huma­nis­mus ein Zwei­kom­po­nen­ten­kle­ber: Selbst­be­stim­mung und Ver­ant­wor­tung. Die eine hält nicht ohne die ande­re. Beginnt man mit der einen Kom­po­nen­te, so lan­det man schnell bei der zwei­ten. Ver­ant­wor­tung ist eine ethisch-poli­ti­sche Grund­hal­tung, die im Inter­es­se eines gemein­sa­men Guten zu koope­ra­ti­ver Pra­xis bereit ist. Sie ist Ver­ant­wor­tung für sich selbst, für ande­re Men­schen und Lebe­we­sen, für Gemein­we­sen und Natur. Sie kann zur Last wer­den und dann brau­che ich Ent­las­tung von Ver­ant­wor­tung, die ich selbst emp­fin­de oder die ande­re mir zuwei­sen wol­len. Die Über­nah­me von Ver­ant­wor­tung muss also in wesent­li­chen Tei­len auch eine selbst­be­stimm­te sein. Wenn ich nach­fol­gend hier jetzt von der Kom­po­nen­te Selbst­be­stim­mung aus­ge­he, so wer­de ich am Ende auch bei Ver­ant­wor­tung lan­den. In einem ange­rei­cher­ten huma­nis­ti­schen Ver­ständ­nis von Selbst­be­stim­mung stößt man auf dia­lo­gi­sche, sozia­le, ethi­sche und poli­ti­sche Aspek­te. Huma­nis­ti­sche Selbst­be­stim­mung grün­det nicht in der Bor­niert­heit eines heroi­schen Selbst, das bes­tens über sich Bescheid weiß und sou­ve­rän allei­ne klar­kommt. Ihr „Selbst“ ist nicht der trü­be Tüm­pel eines ver­meint­lich wah­ren und unab­hän­gi­gen eige­nen Wesens, son­dern der her­aus­for­dern­de Strom von Bedürf­nis­sen, Prä­fe­ren­zen und Refle­xio­nen, die sich in der Aus­ge­setzt­heit an ande­re und im Dia­log mit ihnen bil­den, rei­ben und ver­än­dern.

Selbst­be­stim­mung hat anthro­po­lo­gi­sche und prak­ti­sche Vor­aus­set­zun­gen. Sie ist undenk­bar ohne eine mini­ma­le posi­ti­ve Anthro­po­lo­gie von mensch­li­chen Frei­heits- und Gestal­tungs­spiel­räu­men. Prak­tisch wird sie begüns­tigt durch poli­tisch-juris­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen mit Rechts­staat­lich­keit, Men­schen­rech­ten und Demo­kra­tie, durch eine öko­no­mi­sche Grund­si­che­rung der Lebens­not­wen­dig­kei­ten und durch Bil­dungs­chan­cen, um sie zu ler­nen. Letz­te­res ist ein ers­ter Grund, war­um sie nichts für Egoist*innen ist: Sie ist erlern­bar nur im sozia­len Aus­tausch mit ande­ren.

Selbst­be­stim­mung grün­det dar­in, dass wir die eige­nen Wün­sche und Bedürf­nis­se für etwas Wich­ti­ges hal­ten und nicht von ande­ren vor­ge­schrie­ben haben wol­len, wie wir zu leben haben. Dies führt aber oft­mals zu ihrer Ver­wech­se­lung mit Will­kürf­rei­heit: immer tun und las­sen zu kön­nen, was man möch­te. Doch schon die all­täg­li­che Erfah­rung oder z.B. die­je­ni­ge in Bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen zum The­ma Selbst­be­stim­mung zeigt eine eigen­tüm­li­che empi­ri­sche Selbst­ver­ständ­lich­keit: Die meis­ten Men­schen bil­li­gen in kon­flikt­i­ven Situa­tio­nen auch den ande­ren wie auto­ma­tisch das Recht auf Selbst­be­stim­mung zu, sie suchen krea­ti­ve Kom­pro­mis­se und neh­men sich selbst zurück. Und so stel­le man sich dem­ge­gen­über eine Per­son vor, die sagt: „Ich bin für Selbst­be­stim­mung, aber nur für mei­ne eige­ne.“ Sicher gibt es auch sol­che Per­so­nen, wie es ja alles Mög­li­che gibt, aber sie dürf­ten put­zig wir­ken, denn ihr Stand­punkt ist im sozia­len Leben nicht ver­mit­tel­bar. Ein zwei­ter Grund dafür, war­um Selbst­be­stim­mung nichts für Egoist*innen ist: Sie kann sinn­voll nur im sozia­len – und natür­lich kon­flikt­träch­ti­gen – Aus­tausch mit ande­ren gelebt wer­den.

Wei­te­re Grün­de: Selbst­be­stim­mung wäre gar nicht mög­lich, wenn uns die ande­ren nicht „las­sen“ und unse­re Bestre­bun­gen aner­ken­nen wür­den, sodass wir immer auch auf dia­lo­gi­sche Aus­hand­lung ange­wie­sen sind. Dazu gehört dann auch, etwas aus Lie­be, Ver­bun­den­heit, Pflicht oder Ver­ant­wor­tung zu tun oder zu las­sen, weil es in ers­ter Linie für die ande­re oder den ande­ren wich­tig ist. Die Mög­lich­keit des selbst­be­stimm­ten Ein­ge­hens von Ver­pflich­tun­gen – Bezie­hun­gen, Beruf, an die man sich dann auch hält, gehört zu einem huma­nis­ti­schen Ver­ständ­nis von Selbst­be­stim­mung und sie wird in der all­täg­li­chen Pra­xis auch viel­fach rea­li­siert. Eben­so kön­nen wir selbst­be­stimmt Pro­zes­se kol­lek­ti­ver Selbst­be­stim­mung ein­ge­hen und tun auch dies in unse­rer All­tags­pra­xis, wenn wir Mehr­heits­ent­schei­de bei Wahl- oder Abstim­mungs­er­geb­nis­sen – mehr oder weni­ger zäh­ne­knir­schend – akzep­tie­ren, obgleich sie nicht unse­rem Votum ent­spre­chen. Und nicht zuletzt zeigt die ethi­sche und poli­ti­sche All­tags­pra­xis auch, dass Men­schen Ver­ant­wor­tung über­neh­men für die Selbst­be­stim­mung der ande­ren sowie für die dafür not­wen­di­gen poli­tisch-gesell­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen.

Es ist also unse­re Pra­xis, die zeigt, dass Selbst­be­stim­mung nichts für Egoist*innen ist. Die Pra­xis ist aber kei­ne Idyl­le sozia­ler und dia­lo­gi­scher Selbst­be­stim­mung. Denn selbst­ver­ständ­lich gibt es genau­so auch das Gegen­teil und all­zu oft miss­lin­gen die bes­ten Vor­ha­ben. Wir schwe­ben nicht los­ge­löst und unge­bun­den in Ent­schei­dungs­frei­räu­men, son­dern ste­cken mit­ten in den Bedin­gun­gen und Anfor­de­run­gen des Lebens. Selbst­be­stim­mung ist ein gra­du­el­ler Begriff, wir leben in dyna­mi­schen Misch­ver­hält­nis­sen von Selbst- und Fremd­be­stim­mung. Manch­mal wis­sen wir gar nicht, was wir sel­ber eigent­lich wol­len, ob unse­re vor­han­de­nen Wün­sche wirk­lich unse­re eige­nen Wün­sche sind und nicht etwa erlern­te, ange­wöhn­te, von ande­ren bzw. gesell­schaft­lich nahe­ge­leg­te oder oktroy­ier­te. Manch­mal tun wir etwas und zwei­feln hin­ter­her dar­an, dass wir es selbst­be­stimmt getan haben. Und oft genug machen wir auch Din­ge, die wir sel­ber gar nicht wol­len, wir machen sie – ger­ne oder unger­ne – für ande­re oder weil wir nicht anders kön­nen. Schei­tern, Miss­lin­gen, Rück­sicht und Lie­be sind Bestand­tei­le eines selbst­be­stimm­ten Lebens. Zu einem moder­nen Huma­nis­mus gehört die leich­te melan­cho­li­sche Ein­fär­bung eines „trotz allem“: Trotz aller dazu­ge­hö­ri­ger Her­aus­for­de­run­gen, Hin­der­nis­se und Miss­erfol­ge ist es kaum denk­bar, auf den Anspruch eines – so weit wie eben mög­lich – selbst­be­stimm­ten Lebens zu ver­zich­ten.

Dies wird bei „har­ten“ The­men beson­ders plas­tisch. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat 2020 in sei­ner Urteils­be­grün­dung zur Annul­lie­rung des § 217 StGB (Ver­bot der geschäfts­mä­ßi­gen Sui­zid­hil­fe) völ­lig zu Recht das Recht auf selbst­be­stimm­tes Ster­ben in den Mit­tel­punkt der Debat­te gestellt. Wer kann sich auch anma­ßen, über den Ster­be­wunsch eines Men­schen zu befin­den, für den sein Leben uner­träg­lich ist? Die evan­ge­li­schen Theo­lo­gen Huber und Dab­rock kri­ti­sier­ten in der FAZ den so klu­gen wie muti­gen Vor­stoß eini­ger evan­ge­li­scher Kolleg*innen, den pro­fes­sio­nel­len assis­tier­ten Sui­zid in kirch­li­chen Ein­rich­tun­gen nicht prin­zi­pi­ell zu ver­wei­gern. Ein Argu­ment war wie stets, man dür­fe Selbst­be­stim­mung nicht ohne Für­sor­ge den­ken. Wer aber macht das über­haupt? Und wie kom­men die bei­den Wür­den­trä­ger dar­auf, nur sie täten es nicht? Auch wenn manch säku­la­re Orga­ni­sa­ti­on oder manch ein Ster­be­hil­fe­ver­ein gele­gent­lich etwas ein­sei­tig und rus­ti­kal rüber­kommt, hof­fe ich doch, es ist nicht nur der Huma­nis­ti­sche Ver­band, der Selbst­be­stim­mung und nicht­pa­ter­na­lis­ti­sche Für­sor­ge zusam­men denkt. Sui­zid­prä­ven­ti­on soll­te ein allen gemein­sa­mes Anlie­gen sein: Man lebt nur ein­mal und es immer trau­rig, wenn ein Mensch sei­nem Leben nichts mehr abge­win­nen kann. Und mein Ster­be­wunsch ist doch nur dann ein wirk­lich selbst­be­stimm­ter, wenn ich mir sicher sein kann, dass es mein eige­ner Wunsch ist und ich alle zur Ent­schei­dungs­fin­dung not­wen­di­gen Kennt­nis­se habe. Der für­sorg­li­che Aus­tausch mit ande­ren über Unter­stüt­zungs- und Hilfs­op­tio­nen – die mir viel­leicht auch wie­der Per­spek­ti­ven auf­zei­gen – und über die Authen­ti­zi­tät und Dau­er­haf­tig­keit mei­nes Ster­be­wun­sches kann mich gera­de bei der Aus­übung mei­nes Rechts auf Selbst­be­stim­mung stär­ken, wenn es dabei dar­um geht, das aus mei­ner Sicht für mich Rich­ti­ge zu fin­den. Der Wunsch, aus­schlie­ßen zu wol­len, dass mein Ster­be­wunsch nicht Resul­tat fami­liä­ren bzw. oder gesell­schaft­li­chen Drucks oder nur tem­po­rär ist, kann nicht nur mein Wunsch sein, son­dern auch der­je­ni­ge ande­rer, mir naher oder fer­ner Men­schen. Sie kön­nen in Aus­übung ihrer eige­nen Selbst­be­stim­mung im Dia­log ethi­sche Ver­ant­wor­tung über­neh­men für mei­ne Selbst­be­stim­mung und sich auch poli­tisch enga­gie­ren für eine gesetz­li­che Rege­lung, die die Aus­übung des Rechts auf selbst­be­stimm­tes Ster­ben so ermög­licht, dass ich dabei in mei­nem Sin­ne unter­stützt und umsorgt wer­de. Es kann zuge­spitz­te Fäl­le geben, wie ihn z.B. von Schi­rach in sei­nem Thea­ter­stück „Gott“ kon­stru­iert: Ein gesun­der, aber auf Grund des Todes sei­ner Frau lebens­mü­der Groß­va­ter, wünscht Sui­zid­hil­fe. Man kann sich dazu vor­stel­len, dass sei­ne bei­den im Stück nicht zu Wort kom­men­den Enkel­kin­der ihn ger­ne bei sich behal­ten wol­len. Aber selbst in so einem Fall, wo die Selbst­be­stim­mung ande­rer mit­be­trof­fen ist, muss bei allem für­sorg­li­chen Dia­log über alter­na­ti­ve Per­spek­ti­ven, die Ent­schei­dungs­ho­heit letzt­end­lich beim Groß­va­ter blei­ben.

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