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Zwischen Lebens- und Sterbehilfe

Würde bis zum Schluss

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Warum beschäftigen wir Humanist*innen uns immer wieder mit dem Thema Suizidhilfe?

War­um beschäf­ti­gen wir Humanist*innen uns immer wie­der mit dem The­ma Sui­zid­hil­fe? Schließ­lich ist die Zahl der Men­schen, die mit frem­der Hil­fe aus dem Leben schei­den, bei uns recht klein. Die drei in Deutsch­land täti­gen Sui­zid­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen haben nach eige­nen Anga­be in 2021 knapp 350 Men­schen bei der Selbst­tö­tung gehol­fen oder Hil­fe ver­mit­telt. Das sind weni­ger als 1 Pro­mil­le der ins­ge­samt Gestor­be­nen. Selbst wenn dop­pelt sovie­len Men­schen von Ärz­ten und Ande­ren unbe­kann­ter­wei­se beim Sui­zid gehol­fen wur­de, wäre das Pro­mil­le gera­de voll.

Von den Ver­ei­ni­gun­gen der Pal­lia­tiv­me­di­zi­ner und vie­len Psy­cho­the­ra­peu­ten hören wir: „Nie­mand muss aus medi­zi­ni­schen, auch psy­chi­schen Grün­den heut­zu­ta­ge sein Leben vor­zei­tig been­den.“ Und in der Tat sind ja in den letz­ten Jah­ren gro­ße Anstren­gun­gen im Bereich der Pal­lia­tiv­ver­sor­gung gemacht wor­den.

Ohne Zwei­fel gibt es zwi­schen Schwan­ger­schaft und dem uns alle betref­fen­den Tod noch vie­le ande­re The­men, um die Humanist*innen sich küm­mern könn­ten und soll­ten. Den­noch hat sich der Huma­nis­ti­sche Ver­band seit sei­ner Grün­dung immer wie­der mit dem The­ma Auto­no­mie am Lebens­en­de beschäf­tigt. Er hat Erklä­run­gen ver­ab­schie­det und Gesetz­ent­wür­fe, es wur­den Arti­kel und Bücher geschrie­ben und es wur­de in der prak­ti­schen Arbeit, in den Hos­pi­zen und der Pfle­ge- und Senio­ren­be­treu­ung Men­schen ganz all­ge­mein Hil­fe beim Ster­ben geleis­tet. Sui­zid­hil­fe ist nur ein klei­ner Teil davon. Die­se Pra­xis, so unter­ent­wi­ckelt sie noch ist, unter­schei­det unse­ren Ansatz von ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen, die nur Sui­zid­bei­hil­fe anbie­ten, even­tu­ell gekop­pelt mit Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen. Hier­in mag auch die Ursa­che von Dif­fe­ren­zen lie­gen, die es in Detail­fra­gen gibt. Dazu gehört die Fra­ge, ob Sui­zid­hilfs­mit­tel qua­si auf Antrag vom Staat bereit­ge­stellt wer­den sol­len, ein Abhol­schein für ein töd­li­ches Bar­bi­tu­rat also. Hier­hin gehört auch die Fra­ge, ob sich Men­schen, die von ande­ren eine Hil­fe bei der Selbst­tö­tung erwar­ten, einer Bera­tung unter­zie­hen müs­sen.

Blei­ben wir zunächst bei der Ster­be­hil­fe all­ge­mein. Ster­be­hil­fe ist nicht mit Sui­zid­hil­fe oder Tötung auf Ver­lan­gen gleich­zu­set­zen. Dafür ist der Begriff viel zu tief. Bei Ster­be­hil­fe geht es, auch aus huma­nis­ti­scher Sicht, um Hil­fe für Men­schen, die vor ihrem Lebens­en­de ste­hen. Das Leben zu ver­lie­ren ist für die Men­schen gewöhn­lich eine zutiefst schmerz­li­che und trau­ri­ge Ange­le­gen­heit.

Ster­be­hil­fe ist mehr als rein medi­zi­ni­sche Hil­fe. Sie ist vor­nehm­lich Hil­fe bei der geis­tig-see­li­schen Ver­ab­schie­dung, dem Auf­ar­bei­ten des eige­nen Lebens und dem Pro­zess der Tren­nung von der sozia­len Umge­bung und von die­ser Welt.

Der ster­ben­de Mensch soll nicht allei­ne blei­ben. Er brau­che Gesprächs­part­ner, sag­te Udo Schlau­draff im deut­schen Ethik­rat, „min­des­tens einen, der ihm hilft, mit der Ambi­va­lenz von Todes­angst und Todes­sehn­sucht fer­tig zu wer­den, die bei­de in ihm sind. Die Lust zu leben und die Last, so leben zu müs­sen, wie es jetzt nun ein­mal nicht anders sein kann, kämp­fen mit­ein­an­der“. (Udo Schlau­draff: Wie wir ster­ben – Hoff­nun­gen und Ängs­te. In: Natio­na­ler Ethik­rat. Selbst­be­stim­mung und Für­sor­ge am Lebens­en­de, Ber­lin 2006, S. 28)

Wenn Men­schen über ihr Lebens­en­de nach­den­ken, dann lie­gen ihnen zwei Wün­sche nahe: Sie möch­ten ger­ne medi­zi­nisch gut ver­sorgt, mög­lichst zuhau­se in ihrem sozia­len Umfeld ster­ben und sie möch­ten, wenn das Leben nicht mehr erträg­lich ist, Hil­fe bei einer selbst­ge­wähl­ten Lebens­be­en­di­gung bekom­men kön­nen.

Die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung hat sich für die letz­ten Gene­ra­tio­nen mas­siv ver­bes­sert, sta­tio­nä­re und ambu­lan­te Hos­piz­diens­te haben zuge­nom­men, eben­so die Ange­bo­te der Pal­lia­tiv­me­di­zin. Wir wis­sen jedoch, dass die Ver­sor­gung und der Zugang dazu nicht für alle Ster­ben­den aus­reicht. Dies bleibt wei­ter eine gesell­schaft­li­che Her­aus­for­de­rung. Ins­be­son­de­re für aus­rei­chen­de Pfle­ge und Zuwen­dung am Lebens­en­de stel­len wir nicht genü­gend Mit­tel bereit. Dies hat natür­lich auch Aus­wir­kun­gen auf Sui­zi­de und Sui­zid­wün­sche.

Suizid als fraglicher Lösungsansatz

In Deutsch­land neh­men sich jähr­lich etwa 9.000 Mit­men­schen selbst ihr Leben. Dahin­ter ste­cken noch ein­mal ca. 100.000 Sui­zid­ver­su­che. Min­des­tens 40 Pro­zent der erfolg­ten Selbst­tö­tun­gen wer­den von Men­schen im Ren­ten­al­ter began­gen.

2009 ging die Ber­li­ner Cha­ri­té in einer Stu­die den häu­figs­ten Grün­den für einen Sui­zid im Alter nach. Die Moti­ve lagen meist in schwe­ren Erkran­kun­gen, chro­ni­schen Schmer­zen, Angst vor Abschie­bung in ein Heim oder in dem Gefühl, rei­ne Kos­ten­ver­ur­sa­cher zu sein. Die Unter­su­chung veweist auf ein viel­ge­stal­ti­ges gesell­schaft­li­ches und gesund­heits­po­li­ti­sches Pro­blem, das eigent­lich in Sui­zid­prä­ven­ti­ons­pro­gram­men Berück­sich­ti­gung fin­den müss­te.

In Deutsch­land hat sich 2002 die Deut­sche Gesell­schaft für Sui­zid­prä­ven­ti­on (DGS) gebil­det und es wur­de ein Natio­na­les Sui­zid­prä­ven­ti­ons­pro­gramm for­mu­liert mit Unter­stüt­zung von Minis­te­ri­en, Ver­bän­den und Fach­ge­sell­schaf­ten. Den Prä­ven­ti­ons­pro­gram­men zur Redu­zie­rung der Zahl der Sui­zid­ver­su­che und tat­säch­lich erfolg­rei­chen Sui­zi­den ste­hen nach Ansicht der Fach­leu­te in der Pra­xis noch zu vie­le Hemm­nis­se ent­ge­gen. Hin­hö­ren und Anteil­nah­me wären gegen­über gefähr­de­ten Per­so­nen sehr wich­tig. Bei­des kos­tet Zeit und damit Geld, z. B. in Arzt­pra­xen, Pfle­ge­hei­men und Kran­ken­häu­sern.

Der Schwei­zer Rechts­an­walt Frank Peter­mann geht bei sei­nen Über­le­gun­gen zu einer wirk­sa­men Sui­zid­prä­ven­ti­on von fol­gen­der Betrach­tung aus: „Sui­zid ist ein Lösungs­an­satz unter vie­len, ein logi­scher und uni­ver­sel­ler, meist jedoch nicht der bes­te und zufol­ge sei­ner Irrever­si­bi­li­tät ein tra­gi­scher. Im Tier­reich unbe­kannt, darf er als etwas Huma­nes, dem mit Bewusst­sein aus­ge­stat­te­ten Men­schen Vor­be­hal­te­nes bezeich­net wer­den.“ (Frank Peter­mann: Selbst­be­stim­mungs­recht als Aus­gangs­punkt. In: NZZ, 20.11.2004)

Peter­mann moniert jedoch: „Prak­tisch alle Insti­tu­tio­nen und Fach­per­so­nen, wel­che Men­schen mit sui­zi­da­len Absich­ten Hil­fe anbie­ten, lehn­ten jedoch bis­her Sui­zid als Weg der Pro­blem­lö­sung kate­go­risch ab und sind nicht bereit, die­se Ableh­nung zu hin­ter­fra­gen. […] Wer einem Sui­zid grund­sätz­lich nicht zustim­men kann, wird aber als Bera­ter nicht ernst genom­men und somit auch nicht auf­ge­sucht. […] Der The­ra­peut muss sich in Bezug auf reli­giö­se, mora­li­sche, sozia­le und welt­an­schau­li­che Wer­te neu­tral ver­hal­ten, will er sei­nem Kli­en­ten ein ech­ter Spie­gel sein.“

Für die Schweiz schlug Peter­mann einen neu­en Lösungs­an­satz in Form eines Geset­zes vor, „wel­ches ver­trau­en­er­we­cken­de Bera­tungs­stel­len für Men­schen mit Sui­zid­wunsch vor­sieht, wel­che Alter­na­ti­ven zu ihrem Ster­be­wunsch auf­zu­zei­gen ver­mö­gen“. Peter­mann dach­te dabei an alle Men­schen, die sich mit Sui­zid­ab­sich­ten tra­gen. Im Hin­blick auf die Men­schen, die Sui­zid­hil­fe suchen, hat unser Ver­band für die Bun­des­re­pu­blik seit lan­gem die Ein­rich­tung öffent­lich finan­zier­ter Sui­zid­kon­flikt­be­ra­tungs­stel­len gefor­dert. Die­se For­de­rung ist auch zen­tral in unse­rem Ent­wurf eines Sui­zid­hil­fe­kon­flikt­ge­set­zes von 2020 und fin­det sich wie­der in Geset­zes­in­itia­ti­ven im Deut­schen Bun­des­tag, die bald bera­ten wer­den sol­len.

Ent­schei­dend bei sol­chen Bera­tun­gen ist, dass sie das Selbst­be­stim­mungs­recht der urteils­fä­hi­gen Per­son ach­tet, sie muss eben auch einen Sui­zid­wunsch akzep­tie­ren. Dies gilt, wenn sich zeigt, dass das Pro­blem des Sui­zid­wil­li­gen nicht auf ande­re Wei­se gelöst wer­den kann oder wenn die rat­su­chen­de Per­son trotz Alter­na­ti­ven über einen län­ge­ren Zeit­raum an ihrem Ster­be­wunsch fest­hält. Die Bera­tung zielt auf ein bes­se­res Wei­ter­le­ben hin, nicht auf den Tod. Sie schließt die­sen jedoch nicht aus. Wenn es nur dar­um gin­ge, dem Sui­zid­wil­li­gen zu sei­nem Ende zu ver­hel­fen, bräuch­te es kei­ne Bera­tung.

In Län­dern, in denen Bei­hil­fe zur Selbst­tö­tung oder gar Tötung auf Ver­lan­gen eine offe­ne­re und län­ge­re Tra­di­ti­on hat, zeigt sich, dass pro­zen­tu­al mehr Men­schen die­sen Weg der Lebens­be­en­di­gung wäh­len, ins­be­son­de­re in fort­ge­schrit­te­nem Krank­heits­sta­di­um. In der Schweiz gehen jähr­lich ca. 1,5 Pro­zent der Todes­fäl­le auf Sui­zid­hil­fe zurück, in den Nie­der­lan­den über 4 Pro­zent der Ster­be­fäl­le auf Tötung durch Ärz­te nach dem Wil­len des Pati­en­ten. Auch in Deutsch­land wer­den wir mit einer Zunah­me von Selbst­tö­tun­gen zu rech­nen haben, nach­dem das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt vor zwei Jah­ren den Ver­such gekippt hat, Ärz­ten und Sui­zid­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen die Bei­hil­fe zum Sui­zid zu ver­un­mög­li­chen. Hoch­ge­rech­net auf Schwei­zer Ver­hält­nis­se wären dies irgend­wann Tau­sen­de assis­tier­te Sui­zi­de pro Jahr. Die­se Ent­wick­lung mag man bedau­ern, man kann sie aber auch als Ergeb­nis einer sich ändern­den Hal­tung der Men­schen zum Tod betrach­ten, die Him­mel und Höl­le hin­ter sich lässt.

Noch in die­sem Jahr sol­len neue gesetz­li­che Rege­lun­gen zum Sui­zid­hil­fe­kom­plex erlas­sen wer­den. Drei Geset­zes­in­itia­ti­ven aus den Rei­hen des Bun­des­ta­ges lie­gen dazu bereits vor. . Wir haben den Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten dazu sie­ben Ori­en­tie­rungs­punk­te mit auf den Wege gege­ben. Zu hof­fen ist, dass es nicht zu einer Neu­auf­la­ge des alten § 217 StGB in leicht modi­fi­zier­ter Form kommt. Was wir brau­chen, ist ein kla­res Regel­werk außer­halb des Straf­ge­setz­bu­ches, das ins­be­son­de­re für Ärz­te hand­hab­bar ist. Denn natür­lich ist es für alle Pati­en­ten wün­schens­wert, dass sie zwi­schen einer Hil­fe durch Ärz­te ihres Ver­trau­ens oder Sui­zid­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen wäh­len kön­nen, wobei dies auch eine Fra­ge der finan­zi­el­len Mit­tel ist. Für den Fall, dass der eigen­stän­di­ge Weg in den Tod eben nicht aus­zu­schlie­ßen ist, benö­ti­gen wir ver­ständ­nis­vol­le Hil­fe, am bes­ten durch auch in die­ser Fra­ge für­sorg­li­che Ärz­te.

Unab­hän­gig von der kon­kre­ten gesetz­li­chen Rege­lung zeich­net sich ab, dass der Staat Bera­tungs­stel­len ein­rich­tet, die Men­schen mit Sui­zid­ge­dan­ken offen­ste­hen sol­len. Ergeb­nis­of­fen müs­sen sol­che Stel­len qua­li­fi­ziert den Wunsch hin­ter­fra­gen und Alter­na­ti­ven auf­zei­gen kön­nen. Dabei kann es nicht um eine Zwangs­be­ra­tung gehen. Das wäre absurd und könn­te Men­schen mit Sui­zid­ge­dan­ken von Bera­tungs­stel­len fern­hal­ten. Ande­rer­seits ist völ­lig klar, dass ein Mensch, der Hil­fe zu einem geplan­ten Sui­zid bei ande­ren Men­schen sucht, kaum um eine Befra­gung und wohl­wol­len­de Bera­tung her­um­kommt. Denn wer Hil­fe leis­ten soll, muss sei­ne Hand­lung mit sei­nem Gewis­sen ver­ein­ba­ren und ggf. gegen­über Klä­gern ver­ant­wor­ten kön­nen. Da wird in einem lang­jäh­ri­gen Arzt-Pati­en­ten­ver­hält­nis aber kein beson­de­res Gut­ach­ten zur Frei­wil­lens­fä­hig­keit erfor­der­lich sein.

Eine huma­nis­ti­sche Posi­ti­on zu einer guten Lebens­be­en­di­gung wird sich aber nicht in einer Sui­zid­hil­fe­pra­xis ver­lie­ren. Wir kön­nen die­se Fra­ge aber auch nicht ein­fach der Medi­zin über­las­sen. Wir müs­sen der Fra­ge nach­ge­hen, wie das Leben trotz aller Wid­rig­kei­ten ein sozi­al ein­ge­bet­te­tes und medi­zi­nisch erträg­li­ches Ende fin­den kann, bei dem sich die Fra­ge nach einer abrup­ten Lebens­be­en­di­gung nicht stellt. Wir suchen die Kunst eines guten Ster­bens.

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