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Analyse der Abstimmung im Bundestag

Gescheiterte Suizidhilfegesetze – was nun?

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Der Bundestag hat am 6. Juli 2023 beide Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe abgelehnt.

Beitragsbild: swandhoefer/ Pixabay

Im Bundestag ist eine liberale Regelung der ärztlichen Suizidhilfe ebenso gescheitert wie der Gegenentwurf, der diese wieder im Strafgesetzbuch verankern wollte. Was bedeutet die Abstimmung und welche Konsequenzen hat sie?

Bei der Bun­des­tags­ab­stim­mung am 6. Juli 2023 zeig­te die hohe Betei­li­gung von 690 Abge­ord­ne­ten direkt vor der Som­mer­pau­se, wie ernst es allen mit einer gesetz­li­chen Klä­rung war. Knapp 590 Abge­ord­ne­te, also 80 % der Parlamentarier*innen, stimm­ten ent­we­der für den einen oder für den ande­ren Gesetz­ent­wurf. Der soge­nann­te Frak­ti­ons­zwang war auf­ge­ho­ben. Eine ver­schwin­dend gerin­ge Zahl von jeweils unter zwei Dut­zend Stim­men ent­hielt sich, wie das Abstim­mungs­er­geb­nis zeigt. Erstaun­lich ist daher die Ana­ly­se des Zen­tral­rats der Kon­fes­si­ons­frei­en: „Die Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten hat offen­bar ver­stan­den, dass die Sui­zid­hil­fe momen­tan sehr gut gere­gelt ist“ – schließ­lich habe er, der Zen­tral­rat, die Abge­ord­ne­ten mehr­fach dazu auf­ge­ru­fen, kein Gesetz zu erlas­sen, „damit der frei­heit­li­che Geist des Urteils vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt voll erhal­ten“ blei­be. Hin­ge­gen ana­ly­siert die Huma­nis­ti­sche Uni­on zutref­fend: Den Stimm­ver­hält­nis­sen sei zu ent­neh­men, dass es die AfD-Frak­ti­on war, die letzt­end­lich bei­de Ent­wür­fe „zu Fall gebracht hat“. Sie, die in kei­ne Bera­tung der inter­frak­tio­nel­len Initia­ti­ven ein­ge­bun­den war, ver­wei­ger­te sich block­ar­tig bei­den Gesetz­ent­wür­fen mit einem „Nein“.

Katastrophe wurde abgewendet – Verunsicherung bleibt

Die Uni­ons­ab­ge­ord­ne­ten stimm­ten nahe­zu geschlos­sen für einen neu­en (vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt 2020 gekipp­ten) § 217 StGB, wonach Suizidhelfer*innen (von Aus­nah­men vor allem bei psych­ia­tri­scher Begut­ach­tung und wei­te­ren Hür­den abge­se­hen) bis zu drei Jah­re Gefäng­nis dro­hen. Die­se Abstim­mung schei­ter­te knapp. Von den 363 mit „Nein“ und den 23 mit „Ent­hal­tung“ stim­men­den Parlamentarier*innen hät­ten nur rund 30 auf ein „Ja“ umschwen­ken müs­sen, und die Mehr­heit für eine neue Straf­bar­keit wäre erreicht gewe­sen (303 Abge­ord­ne­te hat­ten dem Vor­schlag zuge­stimmt). Die­se Kata­stro­phe mit lang­fris­tig fata­len Aus­wir­kun­gen ist aus­ge­blie­ben.

Es bleibt aller­dings eine gro­ße Ver­un­si­che­rung für hilfs­be­rei­te Ärzt*innen, die nicht wis­sen, ob und wann eine Straf­ver­fol­gung auf sie zukommt. Karl Lau­ter­bach gehör­te als ein­zi­ges Regie­rungs­mit­glied zu den Initiator*innen des libe­ra­len Gesetz­ent­wurfs, der auf jeg­li­che Kri­mi­na­li­sie­rung ver­zich­te­te. Der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter kom­men­tier­te: Durch die Ableh­nung bestehe zwar „kei­ne kom­plet­te Rechts­un­si­cher­heit“, es sei aber nicht klar, wie sich die Situa­ti­on jetzt für Ärz­t*in­nen dar­stel­le. Er gehe davon aus, dass die offe­nen Fra­gen in Zukunft von Gerich­ten geklärt wer­den müs­sen. In vie­len Medi­en­kom­men­ta­ren war von einer „Grau­zo­ne“ die Rede.

Jähr­lich sind es nur ein paar hun­dert, in der Regel gebil­de­te und gut situ­ier­te Betrof­fe­ne, die ihr Recht auf selbst­be­stimm­tes Ster­ben so aus­zu­üben ver­mö­gen, wie es das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt 2020 sta­tu­ier­te. Wei­ter­hin kön­nen also de fac­to nur sehr weni­ge mit Sui­zid­hil­fe rech­nen, was im brei­ten Kon­sens Ärztekammerfunktionär*innen, Kir­chen sowie pal­lia­tiv­me­di­zi­ni­sche und psych­ia­tri­sche Fach­ge­sell­schaf­ten so bei­be­hal­ten woll­ten. Auf der ande­ren Sei­te reagier­ten eben­so Sui­zid­hil­fe­ver­ei­ne auf den blei­ben­den Sta­tus quo öffent­lich mit „Erleich­te­rung“, die ja damit gut leben und umge­hen kön­nen auf­grund ihrer Kom­pe­ten­zen, Rechtsanwält*innen, jah­re­lan­gen Erfah­run­gen und zu erzie­len­den Ein­nah­men.

Die Medi­zin­ethi­ke­rin Prof. Bet­ti­na Schö­ne-Sei­fert befürch­tet, durch die jüngs­ten „rechts­po­li­ti­schen Kon­tro­ver­sen“ und den „ethi­schen Gegen­wind von vie­len Sei­ten“ sei die Bereit­schaft von Ärz­ten „viel­leicht noch gerin­ger gewor­den“, sich Anfein­dun­gen aus­zu­set­zen. „Nur pri­vi­le­gier­te Men­schen, die Orga­ni­sa­tio­nen bezah­len kön­nen oder Arzt­freun­de haben, fin­den zuver­läs­sig einen Weg zu Sui­zid­hil­fe.“

Leitender Kriminalkommissar besorgt über willkürliche Ermittlungen

Vor allem bleibt man­gels kon­kre­ter gesetz­li­cher Vor­ga­ben unge­re­gelt, wel­che Kri­te­ri­en zur Bestim­mung eines frei­ver­ant­wort­li­chen Wil­lens und zur Doku­men­ta­ti­on zu gel­ten haben. In einem Fall etwa wur­de ein Arzt von der ein­tref­fen­den Poli­zei gefragt, war­um er kei­ne Video­auf­nah­me vom Tat­ge­sche­hen gemacht habe; ein ande­rer Arzt sieht auf­grund der Anschul­di­gung, auf ein psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten ver­zich­tet zu haben, im Novem­ber sei­nem Pro­zess wegen Tot­schlags ent­ge­gen.

Zudem könn­te es Ver­stö­ße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz geben – in der gesetz­li­chen Neu­re­ge­lung war vor­ge­se­hen, dort geeig­ne­te Mit­tel wie vor allem Natri­um-Pent­o­bar­bi­tal zum huma­nen Tod ver­füg­bar zu machen.

Je nach­dem, wo man lebt und wel­che Hal­tung ermit­teln­de Beamt*innen oder – nach Anzei­gen – die Staats­an­walt­schaf­ten ein­neh­men, kann von aner­kann­ter lega­ler Sui­zid­hil­fe aus­ge­gan­gen wer­den oder aber von „Tötung in mit­tel­ba­rer Tat­herr­schaft“ bei Ver­dacht auf man­geln­de Frei­ver­ant­wort­lich­keit des*der Suizident*in. Der stell­ver­tre­ten­de Dienst­stel­len­lei­ter eines Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­ats für Todes­er­mitt­lung, des­sen Name hier unge­nannt bleibt, sag­te der Autorin: „Die nicht gere­gel­ten Vor­ga­ben des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes machen mir Angst für alle, die ster­be­wil­li­gen, kran­ken Men­schen bei der Selbst­tö­tung assis­tie­ren. Fak­tisch müs­sen wir immer mehr im Hin­blick auf die Frei­ver­ant­wort­lich­keit ermit­teln. Auch wenn ein Ver­fah­ren gut aus­geht. Bis dahin möch­te ich nicht in der Haut der­je­ni­gen ste­cken, die Hil­fe geleis­tet haben.“

Anzu­neh­men wäre, dass auf­grund der Bun­des­tags­ab­stim­mung die Auf­merk­sam­keit für ein­zu­hal­ten­de Sorg­falts­kri­te­ri­en wächst – die jetzt will­kür­lich inter­pre­tier­bar blei­ben! Wie vie­le Ärzt*innen, die den Weg einer Sui­zid­be­glei­tung für ihre Patient*innen durch­aus zu gehen bereit sind, wer­den sich einem sol­chen – wenn­gleich gerin­gen, aber nach­hal­tig beein­träch­ti­gen­den – Risi­ko aus­set­zen wol­len?

Humanistischer Verband Deutschlands und andere bedauern Scheitern des liberalen Entwurfs

Der­zeit lie­gen Vor­ge­spräch, Doku­men­ta­ti­on, ärzt­li­che Ver­schrei­bung und/oder direk­te Sui­zid­be­glei­tung orga­ni­sa­to­risch in den Hän­den jeweils ein und des­sel­ben Ster­be­hil­fe­ver­eins, was mög­lichst zu über­win­den sei, wie auch der Kri­mi­nal­be­am­te meint. Er fügt hin­zu: „Mir wäre als Ermitt­ler ein Gesetz lie­ber, wel­ches vor­ge­se­hen hät­te, dass eine unab­hän­gi­ge staat­li­che Stel­le zur Wil­lens­ent­schei­dung bei­getra­gen hat.“

Im Vor­feld der Abstim­mung wand­ten sich im huma­nis­ti­schen Maga­zin diesseits.de die nam­haf­ten Medi­zin­pro­fes­so­ren Gian D. Bor­a­sio und Ralf Jox „ange­sichts der nach­ge­wie­se­nen Mei­nungs­plu­ra­li­tät in der deut­schen Ärz­te­schaft“ gegen den jüngst erfolg­ten Boy­kott­auf­ruf der Bun­des­ärz­te­kam­mer: „Ärz­tin­nen und Ärz­te, die aus einer Gewis­sens­ent­schei­dung her­aus bereit sind, ihren Pati­en­ten in schwers­ten Not­la­gen Sui­zid­hil­fe zu leis­ten, brau­chen vor allem eins: Rechts­si­cher­heit. Die­se wird es ohne ein Gesetz nicht geben.“

Vertreter*innen des ent­spre­chen­den libe­ra­len Geset­zes waren Kat­rin Hel­ling-Plahr (FDP), Rena­te Kün­ast (DIE GRÜNEN), Hel­ge Lindh (SPD) und Petra Sit­te (DIE LINKE). Dr. Sit­te ver­trat lei­den­schaft­lich das dar­in vor­ge­se­he­ne staat­lich finan­zier­te Bera­tungs­netz in ihrer Bun­des­tags­re­de: „Eine umfas­send ange­leg­te und lebens­welt­lich ori­en­tier­te Bera­tung […] ist ergeb­nis­of­fen und damit sui­zid­prä­ven­tiv zugleich. […] Die Lebens­si­tua­ti­on, Unter­stüt­zungs- und Betreu­ungs­an­ge­bo­te, Hilfs­an­ge­bo­te, Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven zur Selbst­tö­tung soll­ten bespro­chen wer­den […] Soll­te sich wäh­rend der Bera­tung zei­gen, dass man psych­ia­tri­sche und psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Hil­fe braucht, dann ist die­se aus die­ser Bera­tung her­aus selbst­ver­ständ­lich zu ver­mit­teln. […] Die­ses Bera­tungs­an­ge­bot ist für jeden zugäng­lich, nied­rig­schwel­lig und steht jedem unent­gelt­lich offen.“

Dass die­ser Gesetz­ent­wurf von der Hel­ling-Plahr/­Kün­ast-Grup­pe, der „wirk­lich­keits­nah und sorg­fäl­tig aus­ge­ar­bei­tet“ sei, mit nur 286 Ja-Stim­men die Mehr­heit ver­fehl­te, bedau­ert Prof. Schö­ne-Sei­fert: „Bei­de Zie­le, um die es hier gehen muss, wären beför­dert wor­den: einer­seits Sui­zid­hil­fe für die Unter­stüt­zer­sei­te erkenn­bar rechts­si­cher und prak­ti­ka­bel zu machen und ande­rer­seits auf Pati­en­ten­sei­te die Frei­ver­ant­wort­lich­keit einer Sui­zi­dent­schei­dung zu sichern.“

Ausblick auf konzeptionelle Weiterentwicklung

Das Kon­zept zur ermög­lich­ten Frei­tod­hil­fe für vie­le Betrof­fe­ne mit Absi­che­rung ihrer Ärzt*innen wur­de nach­drück­lich vom Huma­nis­ti­schen Ver­band Deutsch­lands (HVD) unter­stützt. HVD-Bun­des­vor­stands­spre­cher Erwin Kress sag­te dazu: „Wir wer­den den ergeb­nis­of­fe­nen Bera­tungs­an­satz wei­ter­ver­fol­gen. Dabei bedau­ern wir, wie ande­re Mitstreiter*innen auch, dass noch zu vie­le Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te die Selbst­be­stim­mung am Lebens­en­de durch Rege­lun­gen im Straf­recht ein­schrän­ken wol­len, weil sie Sui­zid­prä­ven­ti­on und Sui­zid­bei­hil­fe nicht sau­ber aus­ein­an­der­hal­ten. Hier tut wei­te­re Auf­klä­rung not.“ Immer­hin ist die in der Debat­te mas­siv gefor­der­te Vor­aus­set­zung, dass es zunächst um die Sui­zid­prä­ven­ti­on gehen müs­se, erst ein­mal erfüllt: Das Par­la­ment ver­ab­schie­de­te am Abstim­mungs­tag mit über­wäl­ti­gen­der Mehr­heit einen Ent­schlie­ßungs­an­trag, wonach die Bun­des­re­gie­rung bis Mit­te 2024 einen Ent­wurf unter ande­rem für einen deutsch­land­wei­ten Prä­ven­ti­ons­dienst vor­zu­le­gen habe. Die­ser soll rund um die Uhr für Men­schen mit Sui­zid­ge­dan­ken oder deren Ange­hö­ri­ge online und tele­fo­nisch erreich­bar sein.

Ale­na Buyx, Vor­sit­zen­de des Ethik­rats, plä­diert dafür, die par­la­men­ta­ri­schen Bera­tun­gen zur Rege­lung der Sui­zid­hil­fe neu auf­zu­neh­men: „Es wird zum einen dar­um gehen, dass man gute Bera­tungs­kon­zep­te hat. Wie auf­wen­dig soll die Bera­tung sein? Wer soll die­se Bera­tung vor­neh­men? Soll es da War­te­fris­ten geben oder nicht? Soll es meh­re­re Ter­mi­ne geben?“

Und wie soll die Zusam­men­ar­beit aus­se­hen zwi­schen die­sen Bera­tungs­stel­len, wie sie im libe­ra­len Gesetz für einen frei­wil­lens­fä­hi­gen Sui­zid vor­ge­se­hen waren, und einem „Prä­ven­ti­ons­dienst“, der Selbst­tö­tun­gen von akut ver­zwei­fel­ten oder schwer psy­chisch kran­ken Men­schen sinn­vol­ler­wei­se ver­hin­dern will? Der Huma­nis­ti­sche Ver­band Deutsch­lands wird eine kon­zep­tio­nel­le Wei­ter­ent­wick­lung durch prak­ti­sche und theo­re­ti­sche Bei­trä­ge för­dern.

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