Die Debatte um die Regelung der Suizidhilfe wird in der Frankfurter Allgemeine Zeitung verstärkt wieder seit Frühjahr 2026 geführt, als erneut eine parlamentarische Gesetzesinitiative angekündigt wurde. In einem Sonderforum der Zeitung veröffentlichte am 26. Mai eine interdisziplinäre Gruppe von Wissenschaftler:innen und Expert:innen unter Frankfurter Allgemeine Zeitzung einspruch/exklusiv ein Eckpunktepapier – hier ohne Bezahlschranke mit Namen der 13 Verfasser:innen nachlesbar: Wie Deutschland die Suizidhilfe regeln sollte.
Grund für die Initiative und Kernaussagen
Die Hilfe zu einer freiverantwortlichen Selbsttötung ist prinzipiell in Deutschland legal, doch es gibt diesbezüglich bisher keine gesetzliche Regelung. Dazu erläutert Strafrechtsprofessor Eric Hilgendorf: „Ohne ein Gesetz zum assistierten Suizid drohen Unsicherheit, Angst und Missbrauch. Und mit einer zu strikten Regelung besteht die Gefahr, dass das besagte Grundrecht ausgehöhlt wird.“
Er ist Angehöriger der Gruppe, die aus diesem Grund in ihrem Eckpunktepapier darlegt, was bei einer verfassungskonformen Regelung unbedingt zu beachten ist. Die Verfasser:innen stammen aus den Bereichen Straf‑, Medizin- und Verfassungsrecht (wie Prof. Hufen, RA Putz), Palliativ-Medizin und Ärzteschaft (Prof. Borasio sowie Dr. Matenaer und Dr. de Ridder), Psychologie, Sozial- und Medizinethik (wie Prof. Schöne-Seifert und Prof. Kress) sowie Psychiatrie (mit Prof. Dose als alleinigem Vertreter dieser Disziplin). Das Eckpunktepapier versteht sich als Aufruf und Information für die Öffentlichkeit sowie den Gesetzgeber und besagt im Wesentlichen
- dass der liberale Rechtsstaat die Selbstbestimmung und Freiheit des Einzelnen garantiert – und damit hat dieser auch das Recht, angebotene Hilfe zu einem freiverantwortlichen, sicheren und friedvollen Suizid in Anspruch zu nehmen. Ein künftiges Suizidhilfegesetz müsse diesem Grundrecht unter angemessener Berücksichtigung von lebensschützender Prävention gerecht werden.
- dass erste empirische Studien, Einzelfallberichte und Gerichtsurteile auf Defizite und Verunsicherungen in der deutschen Suizidhilfepraxis hinweisen – dabei wäre auch einer übertriebenen, insbesondere reißerischen Werbung für entsprechende Angebote entgegenzuwirken.
- dass die Prüfung der Freiverantwortlichkeit des Suizidenten nach transparenten Sorgfaltskriterien ablaufen und dokumentiert werden muss – um somit sicherzustellen, dass die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Voraussetzungen zur legalen Hilfe für den Suizidwilligen erfüllt sind.
Resonanz auf das in der Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlichte Eckpunktepapier
Der Informationsdienst Wissenschaft (idw) berichtete unter der Nachrichtenüberschrift Fachleute mahnen bessere Regelung der Suizidhilfe an. Im juristisch-medizinischen Spektrum gab es dazu vereinzelt Hinweise wie auf der Infoseite von www.jura.uni-wuerzburg.de oder MedCon_Health. In der allgemeinen Presse hielt sich die Aufmerksamkeit bis auf einige Beiträge etwa in mainpost, ad-hoc-news oder allgemeine-zeitung in Grenzen. Allerdings sorgte in berufsspezifischen Foren (hier bei LinkedIn mit rund 30 Kommentaren) das gut aufgenommene Eckpunktepapier dafür, dass eine lebhafte kollegiale Diskussion aufkam.
Die Autorin dieses Artikels gehört der „Eckpunktepapier-Gruppe“ an (für den Bereich Psychologie / Patientenberatung) und kann somit berichten: Im monatelangen Austausch und in insgesamt mehr als einem halben Dutzend Zoom-Sitzungen war man übereingekommen, im Papier bestimmte – wenn auch sehr wichtige – Fragestellungen auszublenden (wie etwa die Bedeutung gruppenspezifischer psychosozialer Beratung oder die Option des Sterbefastens). Stattdessen wurde zur Verschlankung konsentiert, sich eng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2020 auszurichten. Die Auffassung, dass diese eigentlich hinreichend seien, hatten früher zumindest einige der Gruppenmitglieder vertreten. Das hieße, es solle lieber kein Gesetz geben als ein schlechtes mit wieder neuen gravierenden Einschränkungen, wie derzeit aber zu befürchten ist.
Prompte Replik aus der Gegenbewegung
Dazu hat sich eine starke Lobby aus Repräsentanten der Psychiatrie und vor allem katholischen Kirchenvertretern zusammengefunden. Diese vermögen auf Bundestagsabgeordnete einen „hochmoralischen“ Einfluss in Bezug auf fürsorgliche Menschenliebe durch Suizidverhinderung auszuüben. Dazu gesellen sich Lehrstuhlinhaber:innen und Funktionäre der Palliativmedizin, welche eindämmen wollen, dass in ihrem Versorgungsbereich die vermehrt auch dort von unheilbar tödlich Erkrankten geäußerten Wünsche nach Suizidhilfe befolgt werden.
Mit den Eckpunkten sollte gegen Suizidhilfegegner aus verschiedenen wertkonservativen, idealistisch-verklärenden oder interessegeleiteten Lagern ein Zeichen gesetzt werden – so die Intention der Expert:innen aus sechs Fachbereichen inkl. Rechtswissenschaft und Sozialethik.
Die prompte Gegenreaktion kommt Mitte Juni dann von einem Zusammenschluss aus fünf akademischen Psychiatrie-Vertreter:innen (etwa Prof. Pollmächer und Prof. Schneider), zwei Palliativ-Lehrstuhlinhaber:innen (etwa Prof. Bausewein) und zwei ihnen nahestehenden Psychologievertretern. Deren Replik ist unter die Hilfe zum Leben steht vor der Hilfe zum Sterben am 16. Juni ebenfalls im Frankfurter Allgemeine Zeitung Premium-Forum veröffentlicht worden (mit Bezahlschranke). Sie werfen darin den 13 Autor:innen, die eine verfassungsrechtlichen Autonomie-Position vertreten, eine „Verkennung der Realität“ vor. Ihre Kritikpunkte haben sie wie folgt zusammengefasst:
„Erstens halten die Autoren eine Zunahme und gesellschaftliche Normalisierung von assistierten Suiziden für unbedenklich und für ‚ein Indiz für wahrgenommene grundrechtliche Freiheit´. Zweitens verstehen sie ärztliche Hilfe beim Anliegen eines assistierten Suizids in der Garantie dafür, ‚dass der Suizid auf sichere und friedvolle Weise erfolgt´. Drittens sprechen sie sich für eine ‚angemessene Honorierung´ der Assistenz beim Suizid aus.“
Richtig erscheint daran ein Fokus darauf, dass natürlich auch der selbstbestimmte autonome (!) Wunsch nach Suizidhilfe – also der nicht durch psychische Krankheit bedingte – häufig existentieller Not oder empfundener Sinnlosigkeit entspringt. Vor diesem Hintergrund fordert auch der Humanistische Verband Deutschlands jenseits der rechtlichen Kriterien – allerdings freiwillig annehmbare – psychosoziale Angebote, sowie lebensbegleitende Prävention im Vorfeld und eine spezifische ergebnisoffene Suizidkonfliktberatung. Siehe dazu den Beitrag in diesseits vor gut einem Jahr Was bedeutet humanistische Suizidprävention?
Demgegenüber stellen die Verfasser:innen der Frankfurter Allgemeine Zeitung-Replik als ihre eigenen Forderungen auf:
- dass der Entschluss zum Suizid zwingend psychiatrisch daraufhin überprüft werden müsse, ob eine existentielle Krise bzw. psychische Störung vorliegen würde oder ob Druck etwa durch äußere Umstände vorläge.
- dass ein entschiedener Ausbau der Suizidprävention sowie der Palliativ- und Hospizversorgung unbedingt Vorrang haben müsse, bevor eine mögliche Suizidhilfe rechtlich ausgestaltet werden dürfe.
Einschätzung der Replik
Als Kritiker:innen eines vermeintlich verabsolutierten Autonomiekonzepts glauben sie, dem vermeintlichen Hauptmotiv „unzureichend gelinderter Schmerzen und Einsamkeit“ durch verbesserte Palliativmedizin und hospizliche Begleitung beim Sterben wirksam entgegenzutreten zu können. Das scheint zumindest auch eine Verkennung der Wirklichkeit zu sein, wie insbesondere die dokumentierten Zahlen der Sterbehilfeorganisationen zeigen. Denn die weitaus häufigsten Suizidhilfewünsche werden von freiverantwortlichen und selbstbewussten Senior:innen vorgebracht, nicht weil sie unter Schmerzen leiden würden oder Angst vor einem demnächst unbegleiteten Sterben hätten. Sondern sie fürchten in aller Regel etwa Demenz, Abhängigkeit und den Verlust von Lebensqualität in notwendig werdenden Pflegeheimen – wobei grundsätzlich Hospizplätze für diese Gruppe bekanntlich gar nicht verfügbar sind.
Zudem die Frage: Sollten Psychiater:innen ihr neues Arbeitsfeld der obligatorischen Begutachtung zur Freiverantwortlichkeit bei Suizidhilfewünschen demnächst (zumal angesichts gravierendem Kapazitätsmangel!) vielleicht ehrenamtlich ausfüllen – so viel zu dem Vorwurf, sich im Eckpunktepapier für eine „angemessene Honorierung” von (freiwillig durchgeführter) ärztlicher Suizidassistenz ausgesprochen zu haben. Dabei weist die verfassungsgemäß argumentierende Gruppe aufgrund der Zahl neuer kommerzieller Sterbehilfeunternehmen ausdrücklich auf eine Missbrauchsgefahr hin. Gerade demgegenüber soll laut ihrem Papier eine „angemessene Honorierung“ von kompetenten Ärzt:innen zulässig sein, die sowohl sorgsam als auch redlich dafür sorgen, „dass der Suizid auf sichere und friedvolle Weise“ erfolgt. Diese Aussage dürfte eine selbstverständliche Normalität darstellen.
Fazit
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde die Debatte um die Suizidhilfe Ende Mai zunächst von der Forderung nach einer verfassungskonformen gesetzlichen Regelung bestimmt. Dazu soll nach Auffassung einer interdisziplinären Gruppe der ärztlich assistierte Suizid rechtssicher etabliert werden und dabei gleichzeitig ein präventiver Lebensschutz von nicht-freiverantwortlichen suizidgefährdeten Menschen gewährleistet sein.
Im Kern lautete der durchgängig neutrale bis positive Tenor in der Berichterstattung dazu sinngemäß: Die von 13 liberalen Expert:innen vertretene verfassungsgemäße Position plädiert für ein strukturiertes Schutzkonzept, in dem die Hilfe zur Selbsttötung als Ausdruck individueller Freiheit ohne staatliche Bevormundung ermöglicht wird. Wer dies bisher als weitgehenden Grundkonsens eingeschätzt hat, sieht sich nun eines Besseren belehrt durch die Replik einer gegnerischen Autorengruppe. Diese besteht vorwiegend aus Lehrstuhl-Inhaberinnen der Psychiatrie, einigen renommierten Palliativ- und Hospizvertreter:innen sowie ihnen beruflich Nahestehenden. Das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Autonomiekonzept wird nicht nur hinterfragt, sondern offenbar innerlich im Grunde abgelehnt. Dabei lassen ihre Ausführungen den Willen zu einer sachlichen Auseinandersetzung vermissen, die auch berechtigte Kritik an Schwächen wie Auslassungen des Eckpunktepapiers enthalten könnte. Vielmehr werden gebetsmühlenartig die bekannten Forderungen erhoben, dass es – koste es, was es wolle – um fürsorglichen Schutz des Lebens auch von freiverantwortlichen Suizidenten wie von tödlich erkrankten Palliativpatienten geht.
Ausgerechnet die Zulässigkeit von angemessener (!) Bezahlung für legale Suizidhilfe leistende Ärzt:innen wird als Ausdruck einer gefahrenträchtigen „Normalisierung“ von den Kontrahenten zu ihrem Hauptvorwurf erhoben. Dies spricht leider eher für einen polarisierend geführten Kulturkampfmodus als für ihre Bereitschaft zu einer gegenseitigen Verständigung. Diese wäre allerdings dringend nötig angesichts der noch vielen offenen Fragen, die weiterhin einer konkreten Lösung harren.
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