Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat verkündet, dass Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung nicht in Apotheken zu kaufen und dann beliebig lange zu Hause zu verwahren sein soll. Zwei schwer erkrankte Männer aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen klagten dagegen, dass ihnen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis dazu versagt hatte. Wie zu erwarten war, wies das Gericht nunmehr auch in letzter Instanz eine staatliche Erlaubnis zum Erwerb von tödlich wirkenden 15 Gramm dieses Barbiturats als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zurück.
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